Also mulmig wäre mir auch bei dieser Angelegenheit.
In meinen Augen hast Du das Richtige getan und ich befürchte, es wird keine Alternative dazu geben, wenn Du nicht um 1000 Euro ärmer sein möchtest oder für sechs Wochen ohne Freiheit.
Wut! Worüber denn? Das Du es zur Anzeige gebracht hast? Du hast die "Zivilcourage" gehabt. Was meinst Du wieviele einfach weg gesehen hätten. Ich denke, da kannst Du stolz auf Dich sein.
du musst dort erscheinen, da helfen leider keine Fernreisen oder Krakheiten mehr:
Der Zeuge vor Gericht
Der Zeuge stellt ein besonders wichtiges Beweismittel dar. Jeder sollte es deshalb als seine Bürgerpflicht verstehen, Gerichte bei der Aufklärung von Sachverhalten zu unterstützen. Für einen Geschädigten kann der Zeuge unter Umständen die einzige Möglichkeit sein, seine Ansprüche nachzuweisen.
Werden Sie vom Gericht als Zeuge geladen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, zu dem Termin zu erscheinen. Die Pflicht vor Gericht zu erscheinen, besteht selbst dann, wenn Sie als Zeuge bereits vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Richter Ihre Aussagen gemacht haben.
Die vom Gericht geladenen Zeugen werden in aller Regel zunächst zusammen in den Sitzungssaal gebeten und darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen, nichts hinzuzufügen oder wegzulassen. Das Gericht wird die Zeugen ferner darüber belehren, dass eine Falschaussage strafrechtlich als uneidliche Falschaussage oder im Falle einer Vereidigung als Meineid verfolgt und mit Gefängnisstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird. Im Anschluss an die Belehrung müssen die Zeugen den Sitzungssaal wieder verlassen und werden vom Gericht einzeln zur Vernehmung aufgerufen.
Sollte ein Zeuge wegen Krankheit verhindert sein, den angesetzten Gerichtstermin wahrzunehmen, muss er dies dem Gericht rechtzeitig mitteilen, damit es den weiteren Verfahrenslauf darauf abstellen kann. Andernfalls wird einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint und der sein Fernbleiben nicht rechtzeitig und genügend entschuldigt, die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen durch die Polizei möglich.
Ein Zeuge ist nicht nur verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen sondern auch verpflichtet, vor Gericht auszusagen. Ein Zeuge kann also nicht vor Gericht erscheinen und dann schweigen. Nur in bestimmten Fällen darf ein Zeuge seine Aussage verweigern. Dazu zählt beispielsweise, wenn der Zeuge mit einer Partei oder mit dem Beschuldigten verheiratet, verlobt, bis zu einem bestimmten Grad verwandt oder verschwägert ist oder wenn er mit seiner Aussage sich selbst oder einen Angehörigen in die Gefahr bringen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden sowie in bestimmten Fällen aus beruflichen Gründen. Im Zivilprozess kann ein Zeuge seine Aussage auch dann verweigern, wenn die Beantwortung einer Frage ihm oder einem nahen Angehörigen einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bringen würde oder ihm oder dem Angehörigen zur Unehre gereicht.
Einem Zeugen werden seine Kosten für die Anreise zum Termin sowie sein Verdienstausfall nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zeugen- und Sachverständigengesetzes erstattet. Auf Antrag kann sich ein Zeuge auch vorab die Reisekosten bewilligen und bezahlen lassen, wenn er nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, die Reisekosten aus eigener Tasche vorzustrecken.
Stand: 20.10.2004 by AutoundVerkehr.de
Trotz dieser Unannehmlichkeit finde ich dein Verhalten nachahmenswert!
steht da auch was von 1000 Euro Strafe in dem Schreiben, wenn Du nicht erscheinst oder irgendeine Widerspruchsklausel (kleingedruckt)?
steht da: *...und gebeten...zu erscheinen*? Gebeten bedeutet, es ist eine Bitte, keine Verpflichtung. Eine Bitte kannst Du jederzeit dankend ablehnen... es sei denn, Dir wird als Konsequenz eines Nichterscheinens beim Termin in dem Schreiben eine Strafe angedroht.
Dann bist Du halt an dem Tag (voraussichtlich) auf den Marschallinseln... Dir kann ja zwei Tage vor Gerichtstermin dann was dringendes dazwischenkommen, so daß Du Deine Reise leider doch nicht antreten konntest. Bis dahin jedoch hast Du schon vom Gericht ein Schreiben, daß sie auf Deine Anwesenheit (aus Kostengründen) verzichten.
Nö, keine Widerspruchsklausel, Sonnensturm. Da steht nur 'geladen und gebeten, rechtzeitig zu erscheinen'. Mir wäre es aber echt lieber, wenn ich dem Typen nicht leibhaftig begegnen müsste, und er zu meinem Namen auch noch gleich die Adresse und das Gesicht mitgeliefert bekäme...
ZitatMomentan scheine ich hauptsächlich aus einer Mischung aus Wut und Angst zu bestehen
Wovor hast Du denn Angst. Du bist bestimmt nicht die einzige Zeugin. Und wenn doch? Du hast was großartiges gemacht und der Täter erhält Dank Deinem couragierten Eingreifen seine gerechte Strafe.
Der wollte ein Auto aufbrechen. Sehr unwahrscheinlich, dass er für die Mafia tätig ist und die sich jetzt bei Dir rächen will.
Wie hast Du geschrieben "ein Junkie". Na ja, dem wird es ziemlich mies gehen. Hat nicht geklappt mit der Beschaffung an diesem Tag. Der Richter schickt ihn wahrscheinlich zur Therapie und dem Täter ist alles ziemlich peinlich.
Sei mal stolz auf das, was Du geleistet hast. Die blöde Verhandlung wirst Du auch noch überstehen.
und was ist, wenn man halt an dem Tag krank ist und im Bett bleiben muß und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen kann?
Nix. Dann ist das halt so und die Verhandlung wird ohne Zeuge durchgeführt, kann natürlich auch in wichtigen Fällen vertragt werden. Sieht mir, so aus der Ferne, jedoch nicht nach einem derart wichtigen Fall aus...
Und da die Reisekosten, die das Gericht dann erstatten müßte, in dem Fall wahrscheinlich unangemessen hoch wären, wird das Gericht höchstwahrscheinlich auf die Anwesenheit des Zeugen verzichten.
Bei mir war es jedenfalls so. Wird natürlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt. Jedoch sind die Gerichte angehalten die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Und da sie ja den Typen inflagranti erwischt haben, sind auch ohne Zeuge wahrscheinlich genügend Beweismittel da... Ich denke, so aus der virtuellen Ferne, daß die Zeugenaussage als zusätzliches Beweismittel in dem Sinne gar nicht so unbedingt notwendig ist, diese kann sich halt nur verschärfend auf das Strafmaß auswirken.
Wovor hast Du denn bei der ganzen Sache eigentlich Angst Greenery?
ruf doch einfach mal beim Gericht an und frag nach, ob Du verpflichtet bist dahin zu gehen und was passiert, wenn Du da nicht hingehst, dann weißt Du genau, was auf Dich zukommt.
ZitatGepostet von Mohnblume Der wollte ein Auto aufbrechen.
Als ich angerufen habe, war er schon beim zweiten...
Und Angst habe ich wohl am meisten vor dem Typen selbst. Dass er vielleicht Lust haben könnte, sich irgendwie zu rächen. Klingt vielleicht albern - ist aber so.
Außerdem hat er einen russischen Namen. Was, wenn er jetzt wegen mir (ich dürfte die einzige Augenzeugin sein) abgeschoben wird?
Oje, mal wieder Kopfkarrussell ohne Ende mit 'Hätte-', 'Könnte-' und 'Würde-Physik' vom Feinsten gespickt. GNA!
ZitatAußerdem hat er einen russischen Namen. Was, wenn er jetzt wegen mir (ich dürfte die einzige Augenzeugin sein) abgeschoben wird?
Das sollte die schnurzpiepegal sein. Es ist sein Leben und nicht Deins. Du bist dafür nicht verantwortlich. Übernimm die Verantwortung für Dein Leben und Dein handeln.
Manchmal muß man die Realität eben so aktzeptieren, wie sie ist. Dazu gehören auch die eigenen Entscheidungen. Jetzt könnte man auch sagen: Wer A sagt muß auch B sagen. Die Polizei damals zu rufen war das Eine, jetzt zur Verhandlung gehen und auszusagen die Andere. Eben zwei Seiten der Medaillie oder A und B.
Auch ich finde, dass Du richtig und mutig gehandelt hast! Wie oft hab ich mich schon geärgert, weil etwas passiert ist und alle weggesehen haben!
Was die Sache mit der Weitergabe von persönlichen Daten betrifft, ist m.A. nach der Gesetzgeber gefordert: Wer Zivilcourage fordert, muss Zeugen auch schützen!!
Zu dem Prozess wirst Du erscheinen müssen; eine Ladung ist keine Einladung, sondern eine Aufforderung zu erscheinen!
moin Greenery kann deine Angst gut verstehen aber denke halt auch Angst frist Seelen auf. Rechne dir dein Zivilcourage hoch an. Du hast gut und richtig gehandelt. Deine Angst macht dir das Kopfkino und ich denke kaum, dass du Angst vor dem Typen haben musst.
Die Verhandlung ist vorbei. Es waren über 10 Zeugen geladen. Alle Namen wurden kurz vorgelesen, um die Anwesenheit festzustellen. Dann sollten die Zeugen draußen auf ihren Aufruf warten und die Tür wurde geschlossen.
Ca. 10 Minuten später ging die Tür auf und eine Stimme sagte: "Die Zeugen sind entlassen."
Das war's. Alle Panik, alles Kopfkino im Vorfeld mal wieder total unnütze Energieverschwendung. Ich erfuhr dann, dass das relativ häufig vorkommt. Es passiert, wenn der Angeklagte die Tat zugibt.
Als der mit seinem Anwalt kam, hatte ich im Vorbeigehen kurz Blickkontakt mit ihm. Ein ganz junger Typ. Ich hatte den Eindruck, dass er sich angesichts der Menschentraube vor der Tür ganz schön beherrschen musste, um seine Angst nicht zu zeigen.
Seltsamer- aber auch interessanterweise hatte ich überhaupt keine Angst. Ich war ein bisschen nervös, aber die mit Abstand stärkste Regung, die ich bei mir ausmachen konnte, war tatsächlich Mitleid.
Wie war das noch mal? Erstens kommt es anders - und zweitens als man denkt.