liebe tina, ich habe die beiträge zu deinem problem nur überfliegen können, vielleicht ist es schon gesagt worden, vielleicht ist es neu für dich: es gibt das sogenannte "wohnungszuweisungsgestz", das bestimmt, dass vor allem frauen mit ihren kindern im falle einer trennung - egal ob endgültig oder auf zeit - in der ehemals gemeinsamen wohnung verbleiben sollen. damit dieses gesetz anwendung findet, müßte deine mutter nur einen anwalt oder eine anwältin aufsuchen, die dies durchsetzt. das dauert schlimmstenfalls 6 wochen. so etwas, dass dein vater einem auszug deiner mutter schriftlich, per unterschrift, zustimmen müßte, gibt es definitiv nicht, da hat sich deine mutter entweder an der falschen stelle informiert oder in ihrer aufregung etwas falsch verstanden. also: was eure wohnung betrifft, hat dein vater keine wirkliche macht über euch. wenn es ganz schlimm kommt, dann könnt ihr jederzeit in ein frauenhaus ziehen. viele frauenhäuser haben mehrere separate wohnungen angemietet, es muß also nicht sein, dass man in ein haus kommt wie in eine jugendherberge oder kaserne, das stellen sich nämlich viele frauen am anfang so vor. dort könntet ihr zur ruhe kommen, würdet komeptent beraten, man würde euch bei allen rechtlichen schritten begleiten, wenn ihr das wünscht - und falls ihr finanzielle befürhtungen habt, so würde man euch dabei helfen, auch das zu regeln, denn manchmal kostet so ein anwalt unter bestimmten voraussetzungen gar nichts. viele grüße