Meines Wissens kann man nur jemanden zwangseinweisen, wenn akute Eigengefährdung vorliegt (zb schizophrener Schub, Suizidalität etc.) Und auch da wird das innerhalb 48 h von einem Amtsrichter überprüft und es kann sein man ist nach den 48 h wieder draußen. Also eine Zwangseinweisung bei einem Alkoholiker geht nicht - außer s.o. akute Selbstmordabsichten ...
Was hätte das auch für einen Sinn ? Säuft er doch sobald er draußen ist wieder weiter.
wenn sie merken, dass er zu einem Alkoholiker wird, ist die Antwort wohl ein klares nein. Wenn er schon einer ist, kann das möglich sein. Dies erfordert aber einiges an rechtlichen (juristischen) Schritten, denn eine Zwangseinweisung ist rechtlich geschützt. Ein Grund für solch einen Schritt kann z.Bsp. eine sogenannte "Allgemeine Gefahrenabwehr" sein. Die Zwangseinweisung, die gegen den erklärten Willen eines Menschen erfolgen kann und manchmal nur mit Hilfe von Sanitätern und/oder Polizisten möglich ist, kann notwendig werden bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung. Die Zwangseinweisung kann nur mit richterlicher Genehmigung über drei Tage fortgesetzt werden, die Genehmigung muß regelmäßig wiederholt werden (Überprüfung auf Notwendigkeit und Angemessenheit). Sie bedarf der gesetzlichen Regelung und richterlicher Kontrolle. Sie ist nur erlaubt bei solchen Patienten, die sich selbst oder andere Menschen gefährden. Solche eine Massnahme ist meist verbunden mit einem Zwangsentzug und -aufenthalt.
Ist es nicht so, dass man erst mit 21 richtig volljährig ist und 18 nur das Wahlalter ist. Man kann doch einige Geschäfte erst mit 21 tätigen und ist auch erst mit 21? oder so richtig strafmündig, oder? Kennt sich hier einer mit Jura aus.
Man ist ab 18 Volljährig, es gibt nur wenige Sachen, die man erst ab 21 darf, zum Beispiel ins Spielkasino gehen.
Mit der Jugendstrafe ist es so, daß zwischen 18 und 21 noch Jugendstrafe angewandt werden darf, wenn die Jugendgerichtshilfe der Meinung ist, daß derjenige noch nicht wirklich von seiner Entwicklung her erwachsen ist, in Ausnahmefällen auch nach 21 noch. Z.B wenn jemand noch bei seinen Eltern wohnt und von denen abhängig ist, noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, also irgendwie noch nicht eigenständig lebt, das können Gründe sein.
Das sind aber alles noch keine Gründe dafür, daß man jemanden deshalb zwangseinweisen kann.
Außerdem bin ich der Meinung, daß das wenig Sinn hätte, wenn er nicht bereit ist irgendwas zu ändern. Selbst wenn du ihn einweisen lassen könntest und er es nicht einsieht, wird er hinterher genauso weitermachen.
Erzähl ihm doch mal von deinen Erlebnissen, vielleicht kannst du ihn dadurch überzeugen, denn wollen muß er es selbst.
ich seh den Sinn deiner Frage nicht. Nehmen wir mal an, der betreffende wäre erst 17.
Da kann man doch auch nicht hergehen und ihn zwangseinweisen, das klappt nicht. Die Herren und Damen Psychiater werden ihn da nicht behalten, wenn er nicht will, geschweige denn ... wer soll ihn überhaupt einweisen ???? Der Hausarzt (wird sich hüten, wenn er nicht will), die Eltern (können das garnicht ...?)
also das mit dem Zwangseinweisen wird wohl auch keinen Erfolg haben. Sowie er draussen ist, wird er wieder weitersaufen. Die Rechtlichen Hürden sind wohl auch vielleicht deshalb so hoch,auch wenn sie bestimmt nicht für Alkoholprobleme speziell festgelegt wurden.
Aber auch mal ne andere Frage. Wie geht es dir und deinem Studium. Ich hoffe dein Erfolgserlebnis von letztens hat dich weiter beflügelt.
@ sternenfänger: Ich kann ihm das nicht erzählen, weil ich ihn nicht persönlich kenne.
@ Jarjar: Geht so. Ehrlichgesagt habe ich momentan Stress, an der Uni läuft es zwar ganz gut. Ich habe letzte Woche zwei Referate erfolgreich hinter mich gebracht, aber in der Familie habe ich Ärger und auch mit den Leuten so und meine wohnsituation ist total scheisse, ebenso meine finanzielle Lage. Naja, gestern war ich mit einem Kumpel im Pub und habe nichts getrunken. Darauf bin ich sehr stolz.
wenn eine zwangseinweisung so einfach wäre...hätte ich auch ein paar vorschläge: Mr. Bush, Osama Bin Laden, Dieter Bohlen, und und und... die kämen alle vor dem 18 jährigen... wenns nur ginge !
Ich habe etwas andere Erfahrungen mit dem zwangseinweisen und ich halte das in dem ein oder anderen Fall für eine sinnvolle Sache. Wenn dem Einzuweisenden Selbstmordabsichten nachgewiesen werden, ist so ein beschluss schnell zu haben. Da aber massives Saufen immer auch eine Art selbstmord ist, wird der Einweisung recht schnell zugestimmt werden. Sie wird aber in der Regel wieder gekippt, wenn der eingewiesene rechtlichen Widerspruch einlegt. Das dauert dann so 2-3 Tage. Ich war auf einer teilweise geschlossenen Entzugsstation und dort gingen diese Leute ein und aus. (häufig auch Leute, die schwersbesoffen in der Gegend rumliefen). Bei den meisten war es so, wie oben beschrieben: sie kamen wieder raus und dann ging das saufen weiter. In zwei Fällen war es aber sehr sinnvoll, die jeweiligen Familien hatten ihre Leute einweisen lassen (und das ging dann tatsächlich mit der Polizie) und die hat das so erschrocken, dass erst mal schluss war mit saufen (wie lange das angehalten hat, weiß ich aber nicht). Hmm, Malachy, kann es sein, dass wir hier über Deinen Ärger mit Deiner Familie reden? Merryl