Was ist denn, wenn man bei der Musterung angibt, Alkoholprobleme zu haben, oder süchtig zu sein, kann man dann t5 gestuft werden? oder t4? oder interessiert die dass nen scheissdreck? Müsste man das "nachweisen"????
Du wirst wohl mit Sicherheit durch eine "kompetente ärztliche Stellungnahme" nachweisen müssen, dass Du alhoholanhängig und behandlungsbedürftig bist. Sonst könnte ja jeder sagen, dass er süchtig ist und so einfach um den Bund herum kommen.
Wahrscheinlich wird eine attestierte Sucht aber nur eine aufschiebende Wirkung haben und eine Entgiftung und Therapie als Auflage haben.
Was "t4" oder "t5" bedeutet, weiss ich allerdings nicht. Ich vermute aber, dass es eine bestimmte Wehruntauglichkeitsklassifizierung ist.
Am besten wird es sein, wenn Du Dich vor der Musterung sehr gründlich informierst und beraten lässt.