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Saufnix  
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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 923 mal aufgerufen
 Meckern, Toben, Alltagsfrust
gelibeh Offline




Beiträge: 12

30.05.2005 17:38
RE: Schweigepflicht Beratungsstellen nicht bei Hartz4I Zitat · Antworten

Ich würde mich keinem Suchtberater mehr anvertrauen können. Aber entscheidet selbst.

Zitat
Kein Hartz IV-Geld für'n Schnaps
Arbeitslosen mit psychischen und Suchtproblemen drohen Sanktionen: Hartz-Gesetz verlangt von Hilfsdiensten Offenlegung sensibelster Daten, um "Leistungsmissbrauch" zu stoppen. Wer Hilfe verweigert oder Geld versäuft, dem droht Stützekürzung
Von Eva Weikert
Christian Schultz ist in großer Sorge: "Hartz IV könnte unsere Arbeit zunichte machen", befürchtet der Psychologe von der "Solidarischen Psychosozialen Hilfe" (SPSH). Der Verein im Schanzenviertel berät Arbeitslose in psychischen Krisen - vertraulich und ohne Einmischung der Arbeitsagentur. Das aber soll sich jetzt ändern: Das neue Hartz-Gesetz verlangt von psychosozialen Diensten und Suchtberatungsstellen die Weitergabe von Diagnosen und anderer sensibler Daten an die Arbeitsvermittler - um "Leistungsmissbrauch" zu verhindern, heißt es im Sozialgesetzbuch (SGB) II. Arbeitslosengeld II-Bezieher, die eine Beratung abbrechen oder von der Stütze Suchtmittel kaufen, droht Leistungskürzung. "Beratungserfolg durch Sanktionen erzwingen zu wollen", kitisiert Schultz, "ist widersinnig."

kompletter Text
Dazu auch hier:
Mehr dazu


malo Offline




Beiträge: 1.799

30.05.2005 22:09
#2 RE: Schweigepflicht Beratungsstellen nicht bei Hartz4I Zitat · Antworten

hallo gelibeh,

[quote]"Beratungserfolg durch Sanktionen erzwingen zu wollen", kitisiert Schultz, "ist widersinnig."[/quote]

dieser meinung bin ich grundsätzlich auch...aaaaber...

zur suchtberatung gehe ich doch um was gegen meine sucht
zu tun und mich unterstützen zu lassen...will sagen,
kein suchtberater wird sich von selbst an die arbeitsagentur
wenden...der weiss doch gar nicht ob ich hartzIV beziehe oder
nicht...und ich muss ihm das auch nicht erzählen....

anders sieht die sache aus,wenn ich von der agentur zur
suchtberatung geschickt werde weil die gemerkt haben,dass
ich offentsichtlich ein suchtproblem habe,welches mich hindert
einen neuen job ordentlich zu bewältigen....

daraus folgt nämlich,dass die berater von ihrer eigentlichen
bestimmung süchtige zu beraten die von selbst was gegen
ihre kranheit machen wollen dahingehend umgedreht werden,
zu einem werkzeug der arbeitsagentur zu werden um geld zu sparen...

das ist für mich die eigentliche sauerei... weil
für alle die wirklich was tun wollen weniger zeit bleibt...

lg malo


Pauline Offline




Beiträge: 606

31.05.2005 06:47
#3 RE: Schweigepflicht Beratungsstellen nicht bei Hartz4I Zitat · Antworten

Zitat
Wer Hilfe verweigert oder Geld versäuft, dem droht Stützekürzung


Das Geld für meine Trinkerei mußte ich mir schließlich hart erarbeiten.

Genau!

Ein Bekannter von mir mußte feststellen, daß seine Vermittlerin von der Arge morgens um 7.3o ne mächtige Fahne hatte und sehr lustig drauf war?!


Wuchtbrumme Offline




Beiträge: 1.291

31.05.2005 10:27
#4 RE: Schweigepflicht Beratungsstellen nicht bei Hartz4I Zitat · Antworten

Hi Malo

Zitat:
...der weiss doch gar nicht ob ich hartzIV beziehe oder
nicht...und ich muss ihm das auch nicht erzählen....

Doch, dass weiß er. Schon bei meinem ersten Besuch musste ich angeben, ob ich arbeite. Letztes Jahr war ich arbeitslos - und wurde vom Suchtberater gefragt, wie lange schon - Da kann er sich an zwei Fingern ausrechnen, ob ich Arbeitslosengeld,- hilfe oder ab diesem Jahr HartzIV beziehe.

Zitat:
das ist für mich die eigentliche sauerei... weil
für alle die wirklich was tun wollen weniger zeit bleibt... UND DAS SO WAHR.

Mein Suchtberater hat erzählt, die Beratungszeit wurde um 50% gekürzt - von 1 Stunde auf eine 1/2 Stunde. Und in meiner "Motivationsgruppe" sitzen u.a. 3 Männer, ich glaub die wollen dort nur ihre Zeit totschlagen.
Ich weiss, dass sie zur Suchtberatung geschickt wurden (weiß aber nicht, von wem).

Der eine trinkt jeden Tag seine 5-7 Bierchen und fühlt sich wohl dabei. (Das sagt er auch). Hat aber seine 3. LZT beantragt.

Fand Deinen Post toll !

Liebe Grüße
Wuchtbrumme


Faust Offline




Beiträge: 5.520

31.05.2005 16:18
#5 RE: Schweigepflicht Beratungsstellen nicht bei Hartz4I Zitat · Antworten

Beitrag zu einer sachlichen Auseinandersetzung:

==> HIER

Es geht ja nur um's Grundgesetz...

LG
Bernd


Pauline Offline




Beiträge: 606

31.05.2005 17:38
#6 RE: Schweigepflicht Beratungsstellen nicht bei Hartz4I Zitat · Antworten

Bernd,

a.k., trotzdem..................

LG


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