Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Saufnix  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 565 mal aufgerufen
 Kuddelmuddel
mdp1 Offline




Beiträge: 338

04.11.2005 07:08
RE: MPU während der Therapie Zitat · Antworten

Hallo Saufnixe.

Gestern in der Therapiegruppe ging es einem meiner Mitpatienten schlecht.
Ihm wurde vor einem Jahr die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit entzogen.
Mittlerweile ist seine Sperrfrist abgelaufen und seine MPU steht an.
Darum war er bei einem Beratungsgespräch bei einer privaten Institution, die auch MPUs durchführen darf.
Der Berater behauptete, da er sich in einer Therapie befinde, hätte er damit zugegeben Alkoholiker zu sein, wodurch es nicht möglich sei, ihm die Fahrerlaubnis wieder zu erteilen. Weiter erzählte der dubiose Berater, es wäre Gesetz, dass unser Freund zuerst die Therapie zum Ende bringen muß (läuft noch bis April 2006) und danach nachweislich ein weiteres Jahr Abstinenz sowie den Besuch einer SHG nach weisen muss.
Dem Freund ist der Führerschein sehr wichtig, da ihm sein ehemaliger Arbeitgeber eine Wiedereinstellung zugesagt hat, sobald der wieder mobil ist.
Ist einer von euch juristisch soweit auf der Höhe, dass er oben geschildertes bestätigen oder negieren kann?
Habe dem Freund versprochen, im INet für ihn zu recherchieren und beginne mal hier, im Schmelztiegel der Alk-Fachleute. ;-))

Lieber Gruß Markus

[ Editiert von mdp1 am 04.11.05 7:10 ]


Spieler Offline




Beiträge: 7.889

04.11.2005 10:09
#2 RE: MPU während der Therapie Zitat · Antworten

Guten Morgen Markus,

was dieser "Berater" da erzählt ist völliger Scheiß

Ich hatte vor ein paar Wochen die Gelegenheit einem Vortrag mit anschließender Diskussion des TÜV's Osnabrück beiwohnen zu können.
Danach mußte auch ich mein Urtei, dass diese MPU's reine Abzocke sind, gewaltig revidieren.
Ganz wichtig ist bedingungslose Offenheit. Die meisten Deliquenten glauben, dass z.B ältere Einträge, die nach 2 Jahren strafrechtlich nicht mehr relevant seien, würden aus den Akten verschwinden. Das ist so nicht richtig.
Zwar dürfen die beim Strafmass nicht mehr berücksichtigt werden, können aber bei dem Gutachten des TÜV-Psychologen durchaus noch wichtig sein.
Beispiel: Ein Mann ist vor 20 Jahren unter Alkoholeinfluß schon einmal im Strassenverkehr auffällig gewesen. Jetzt ist ihm wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss der Führerschein abgenommen worden. Auf die Frage des Gutachters ob er früher schon einmal Probleme mit Alkohol hatte, antwortet er mit nein. Weil 20 Jahre zurück, dass zählt natürlich für ihn nicht mehr.
Allerdings für das Gutachten sehr wohl, da der Mann ja überhaupt keine Einsicht in seine Problematik erkennen läßt.
Da gibt es noch zig Beispiele.
Der Leiter der MPU hat mir gesagt,dass für eine erfolgreiche MPU verschiedene Punkte gaz wichtig sind:

1. Einsicht in die Problematik zeigen
2. Regelmäßige Arztbesuche
3. Gruppenbesuche
4. Entwöhnungsbehandlung im Krankenhaus
5. Therapie, kann durchaus ambulant sein
6. Teilnahme an der vom TÜV angebotenen Vorbereitung auf eine MPU
7. Alte Sünden, die vermeintlich nicht mehr in den Akten stehen, zugeben.

Also, grundsätzlich nichts verniedlichen oder besondere Umstände für das Delikt verantwortlich machen.

Jörg
PS. Und diesen Schwachsinn, den man überall liest, neuen Führerschein z.B. aus Holland und neuen Wohnsitz ebenfalls in Holland. Vergessen. Wirst du in Deutschland mit dem Ding erwischt, so kann im Falle eines Unfalls nicht nur der Versicherungsschutz weg sein, sondern Länderrecht gilt in diesem Fall mehr, als EU-Recht. Denn ein Führerschein ist etwas anderes als die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs Wer also mit einem ausländischen Lappen unterwegs ist, macht sich strafbar.


3.


Igel ( gelöscht )
Beiträge:

04.11.2005 11:53
#3 RE: MPU während der Therapie Zitat · Antworten

Hi Markus,

Juristisch werdet ihr hier nicht weiterkommen.

Denn: Der Mensch hat Recht.

Da es in Deutschland für fast alles Regelungen gibt, gibt es auch den sog. "Leitfaden zur Begutachtung der Fahreignung". Ich zitiere jetzt mal " Bei Alkoholabhängigkeit (Sucht) wird der Nachweis einer Entziehung und Alkoholabstinenz von etwa einem Jahr zur Vorausetzung einer positiven Begutachtung gemacht"

Der MPU-Mensch erstellt ein Gutachten, in dem er seine Prognose kundtut ob "jemand" zukünftig in der Lage sein wird Alkohol und KFZ zu trennen. Dann liegt es an an der zuständigen Führerscheinstelle zu entscheiden ob sie den FS wiedererteilen, oder nicht. (Wird hier wohl nich klappen)

Auf der anderen Seite reicht der Führerscheinstelle teilweise schon die Erkenntnis das jemand eine Therapie macht um ihm den FS zu entziehen und zum MPU zu schicken und das sogar ohne weitere Auffälligkeiten im Strassenverkehr. Es gilt hier der "begründete Verdacht" etc....

Wenn man mit einem Gutachten nicht zufrieden ist kann man ein "Obergutachten" erstellen lassen. (Bringt hier aber nix).


Buchempfehlung zum Thema

Mein Führerschein ist weg - was tun. Autor: Karl Kürti im Werner-Verlag


LG
Lutz

[ Editiert von Igel am 04.11.05 11:54 ]


mdp1 Offline




Beiträge: 338

04.11.2005 12:18
#4 RE: MPU während der Therapie Zitat · Antworten

Hallo Jörg, hallo Lutz.

Danke euch, für die schnellen Antworten.
Tja, wer von euch beiden hat nun Recht?
Lutz liegt m.E. nach richtig, mit der juristischen Einschätzung der Lage.
In der "Jurathek" habe ich ähnliches erfahren.
Da mir aber schon "Fälle" untergekommen sind, wo Leute ihre FE auch ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen wieder erlangt haben.
Offenbar wird diese Regelung also nicht immer in der Praxis umgesetzt.
Würde es meinem Kollegen vielleicht nützen, wenn er eine MPU beantragt und verschweigt, dass er eine Therapiegruppe besucht?

LG Markus


Igel ( gelöscht )
Beiträge:

04.11.2005 12:23
#5 RE: MPU während der Therapie Zitat · Antworten

Hi Markus,

mmmh, was keiner weiss macht keinen Heiss.

Trotzdem sollte er sich vernünftig vorbereiten. So nen Kurs bei z.b. der Caritas (Suchtberatung) -Für auffällige Kraftfahrer- sehen die immer gern.

Einfach zu sagen "Passiert mir nich mehr" wird wohl zu wenig sein.

Ach Ja und wie gesagt, die letzte Entscheidung liegt ausschliesslich bei der Führerscheinstelle und damit an dem zuständigen Sachbearbeiter welcher nach "Aktenlage" entscheidet, alle anderen geben nur Empfehlungen.

LG
Lutz

[ Editiert von Igel am 04.11.05 12:26 ]


 Sprung  
disconnected Saufnix-Chat Mitglieder Online 0
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz