Du hast Recht. Das wäre echt ein Hammer. Dann dürfte ich nicht schreiben, dass ich diese Richter für *amgrünentischsitzendesesselfurzer* oder auch einfach nur für doof halte, oder doch oder tommie müßte das zensieren ?????
Huhu Ihrs, typisch weltfremdes urteil eines landgerichts, und dann noch aus meiner stadt........,aber für die gelassenen hamburger nur ein schulter zucken- wird eh weiter gereicht an höhere instanzen- also locker bleiben und entspannen.
...werden wir nun von Amts wegen zum "Kuschelforum" ?
Kenn einen der einen kennt und der hat gelesen das manche Richter das Internet für Teufelszeug halten, so ähnlich wie damals die Geschichte mit den Hexen...
zitat
"Auch die moderne Carolina hat immer noch eine für Sie ungünstige Bestimmung, die Sie jetzt einmal in Ruhe durchlesen sollten:
Artikel 44: Wenn jemand anbietet, andere in der Zauberei zu unterweisen, oder wenn jemand andere mit Zauberei bedroht und dem Bedrohten dergleichen geschieht, wenn jemand Gemeinschaft mit Zauberern hat und mit diesen Dingen umgeht durch Gebärden, Worte und Handlungen, und wenn einer im Gerücht steht, solches zu tun, dann ist das ein hinreichendes Indiz für Zauberei und Anlass zum Folterverhör.
Nun? Haben Sie verstanden? In Ihrem Fall ist hinreichender Verdacht gegeben! Ihre Nachbarin steht jetzt links vor dem Tisch und erklärt, genau gehört zu haben, dass Sie leidenschaftlich den Teufel angerufen haben, als Ihnen neulich das schwere Wagenrad auf den Fuß fiel. Und jetzt gehen Sie wieder ganz normal. Außerdem ist ja das neue Dach Ihrer Nachbarin undicht und Sie wohnen neben ihr. Sie stehen also jetzt nach Artikel 44 CCC im Verdacht der Zauberei".