ich bin immer noch (seit dem 10.10.) trocken und habe auch nicht vor, das zu ändern.
Eine Frage: Meine Ex verweigert seit meinem Auszug Anfang des Monats, dass mein Sohn (acht Jahre) bei mir übernachtet. Begründung: Ich sei "seit 20 Jahren Alkoholiker". Umgang wird tagsüber nur erlaubt, wenn es ihr gerade passt. Begründung: "Ich habe laut unserem Vertrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht."
Weiß jemand, wie ein Gericht so etwas im Ernstfall bewertet bzw. hat jemand nen Tipp für mich?
hast Du den vertrag unterschrieben??? kannst sie ja auch für nicht zurechnungsfähig erklären lassen, denn sie war ja 20 jahre mit nem alki verheiratet.
ist Dir sicher keine hilfe, denn damit kenn ich mich zum glück noch nicht aus. wär aber ein gegenargument???? ist glaub ich fast ne frage für nen anwalt???
die Gerichte sind gehalten, im Interesse des Kindeswohls zu entscheiden, und dafür wird im Zweifel auch Dein Sohnemann gehört. Es kommt schon mal vor, dass ein Umgang über Nacht eingeschränkt wird, aber dafür muss es triftige Gründe geben. Einfach wann sie Bock hat, kann die Mutter dir nicht das Kind überlassen, selbst wenn sie die Aufenthaltsbestimmung (das ist eine Untermenge der elterlichen Sorge) hat. Die elterliche Sorge habt Ihr gemeinsam, und Du und dein Sohn habt ein Recht darauf, euch regelmäßig zu sehen, das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § sechzehnhundertirgendwas. Es ist ein Recht des Kindes!!! Wende Dich an das für dich zuständige Jugendamt, keine Angst, die beißen nicht Ich bin auch so eine. Anwälte schießen meistens sehr scharf und wollen gleich zu Gericht gehen, das ist nicht immer sinnvoll. Jugendämter haben die Aufgabe, hier zu beraten und zu vermitteln, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, und sie werden sicher auch mit dem Kleinen mal drüber sprechen. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird übrigens das Jugendamt auch eingeschaltet, denn die Richter machen sich nicht die Mühe, selbst herauszufinden, was für das Kind gut ist. Auf ihre Stellungnahme wird viel Wert gelegt. Du kommst also um die Kollegen eh nicht drum rum. Vielleicht solltest Du Therapie, Beratung und/oder Selbsthilfegruppe anfangen, damit auch klar ist, dass es Dir ernst ist mit der Trockenheit. Viel Glück!!! Sole
Hallo. So Leid es mir auch ehrlich tut, aber ich glaube, du hast schlechte Karten vor Gericht. Ich denke, die richter werden deiner Ex zustimmen. Vielleicht hilft ja such ein einfaches, vernünftiges Gespräch mit deiner Ex. Trotzdem viel Glück!!!
hier ein link, der zeigt wie es gehen kann (nicht muss) http://www.pappa.com Dann unter Schicksale schmökern. Du solltest auf jeden Fall mit der Sauferei aufhören und den echten Willen dazu auch irgendwie dokumentieren.
So einfach wie Sole das darstellt ist es meist nicht, da selbst bei Empfehlung des JA auf Umgang, ein Entzug des Kindes durch die Mutter in der Praxis nicht geahndet wird.