hi Werner, " . . das einzige was mir einfällt, wäre eine Haftbarmachung für grobe Verstösse." // Genau !! Strafe 1. Stufe: Gehaltskürzung auf die Hälfte, Strafe 2. Stufe: Aberkennung des Beamtenstatus ohne R+ückkehr, Strafe 3. Stufe: Entlassung in die Arbeitslosigkeit. Erfolgsaussicht = Null, weil bei deren Connection sie sofort bei Putin angestellt würden oder sonstewo, oder es reicht denen schon aus, von den Zinsen ihrer bisherigen Beutezüge leben zu können. Marx hatte Unrecht, Mao ebenfalls, Brecht geht schon eher (siehe 3-GroschenOper:grins2, natürliche also naturgemäße Alternativen scheiden auch langsam gänzlich aus weil es kaum noch welche gibt. Dieses ist leider eine Angelegenheit, die ich als "kann ich nicht ändern, also Gelassenheit statt Wut in Bauch und Gemüt" sowohl zähneknirschend als gleichzeitig auch grinsend akzeptieren muss :gruebeldas war eben Dialektik zum WE), Grüßle Max
"in dem von dir zitiertem Satz (§1. Absatz 1) sehe ich nirgends, dass eine der genannten Personen bereits erwerbstätig (nicht zu verwechseln mit erwerbsfähig)ist"
Doch! Ist nämlich egal. Es reicht, mit einem Arbeitsuchenden in einer "Bedarfsgemeinschaft" zu leben. Genau so stehts da! Dann "kümmern" die sich ggf. auch um den Arbeitenden. Sie bieten ihm einen Job an, wo er mehr verdient, sodaß der Anspruch des arbeitsfähigen Hilfebeziehers geringer wird oder - idealerweise - ganz wegfällt. Und wenn er ablehnt, wird der Bezug gekürzt.
"nicht zu verwechseln mit erwerbsfähig" Nö, _ich_ verwexel das nicht... Wer nicht erwerbsfähig ist (ehemals Sozialhilfebezieher) steht noch ein wenig schlechter da. Ex-SozHis, die min. 3h/d arbeiten können, also jetzt Anspruch auf AlgII hätten/haben(/haben-müssen?), auch etwas besser als früher, aber das ist - meinem Gefühl nach - vernachlässigbar (und wurde AFAIK doch eh nur so getrickst, wegen der Lastenverteilung Kommunen<->AloAmt).
"Warum bezieht sie das Geld denn noch?"
Weil trotz des Verdienenden in der "Bedarfsgemeinschaft" zu wenig Geld reinkommt, die Arbeitsuchende also einen Anspruch auf Beihilfe hat?! Vielleicht wärs nützlich, wenn du dir mal die Antragsformulare für AlgII anschaust: ==>click mich
Und zu "Bedarfsgemeinschaft" vs. "Ehe": Erstere begründet IMHO (hier; woanders taucht der Begriff eh nicht auf) nur Pflichten, keine Rechte wie die Ehe.