der Knackpunkt ist wohl folgendes Zitat aus deinem Link, bei der der Partner einer Lebensgemeinschaft
Zitat: "alles dafür zu tun (hat), um die Hilfsbedürftigkeit seiner Partnerin zu beenden"
und der/die Sachbearbeiter(in) ein Korinthenkacker(in) ist und dieses "alles" wörtlich interpretiert.
Das geschilderte Beispiel geht aber derart gegen den gesunden Menschenverstand, gegen das Grundrecht der freien Arbeitsplatzwahl, dass ich hier eine Strafanzeige gegen den/die Sachbearbeiter(in) wegen Amtsmißbrauch durchaus für erwägenswert halte. Anders ist solchen "buchstabenhörigen" wohl nicht beizukommen.
Da heißt es gleich in §1 Absatz (1): "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können."
Etwas klarer jetzt?
Ok, _mein_ Verständnis dieses Deutschen Satzes: Das Ex-Arbeitsamt kann/darf/muß sich neuerdings nicht nur um Arbeitsuchende kümmern, sondern auch um die "Karriere" von deren (noch) in-Arbeit-befindlichen "Bedarfsgemeinschaft"-smitgliedern. (ehemals "Familie-unter-einem-Dach" oder so)
Korrigiere mich, G.B., wenn ich da was falsch verstanden habe!
Deutsch ist zwar meine "Muttersprache", aba anyway...
in dem von dir zitiertem Satz (§1. Absatz 1) sehe ich nirgends, dass eine der genannten Personen bereits erwerbstätig (nicht zu verwechseln mit erwerbsfähig)ist !
Ich hab' den Satz aber 5 mal lesen müssen .
Im Gegenteil zu deiner Aussage/Frage steht in dem Satz explizit, dass die Grundsicherung (für die Bedarfsgemeinschaft) dazu führen soll, dass der Lebensunterhalt unabhängig von ihr (der Grundsicherung) bestritten werden kann.
Der Satz ist m.E. dahingehend zu interpretieren, dass im Falle, dass eine der Personen der Bedarfsgemeinschaft in der Lage ist, den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft zu bestreiten, die Grundsicherung entfällt (edit: bzw. gekürzt werden kann).
Damit erlischt aber auch die Grundlage der Einflussnahme desjenigen, der die Grundsicherung gewährt (ARGE).
Auf das konkrete Beispiel von Faust angewandt, 'mischt' sich das Amt (unter Androhung von Repressalien !) in Dinge ein, die es nichts mehr angehen.
Für Hinz und Kunz wäre das eine Unverschämtheit, für eine Amtsperson die das von Amts wegen tut, sieht das aber ganz anders aus. Da halte ich eine Überprüfung, ob die zuständige Person strafrechtlich oder disziplinarrechtlich nicht belangt werden kann, durchaus für angebracht.
Sonst geht so ein Unsinn immer weiter (Grenzen aufzeigen).
EDIT: Mir ist aufgefallen, dass es um das ALG II-Geld der Freundin geht. Ich hab' mir daraufhin den Artikel nochmal sehr genau durchgelesen.
Ich kann die Argumentation der ARGE jetzt nachvollziehen. Es mag fraglich oder unsensibel sein, dass man dem in Erwerbstätigkeit stehenden Partner eines ALG II Empfängers ein weiteres Stellenangebot unterbreitet/aufzwingt. Andererseits bezieht seine Partnerin ALG II, d.h. Geld, für das die Allgemeinheit (also z.B. auch ich) aufkommen muß.
Warum bezieht sie das Geld denn noch? Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob bei gleicher Sachlage innerhalb einer Ehe der nicht erwerbstätige Partner einen Anspruch auf Grundsicherung (ALG II) hätte.
Meine erste Interpretation (Amtsmißbrauch/Anzeige) war daher vorschnell und nicht richtig.
"Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob bei gleicher Sachlage innerhalb einer Ehe der nicht erwerbstätige Partner einen Anspruch auf Grundsicherung (ALG II) hätte."
Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob bei gleicher Sachlage innerhalb einer Ehe der nicht erwerbstätige Partner einen Anspruch auf Grundsicherung (ALG II) hätte.
Hallo Werner,
hätte er/sie.
Das ist nichts anderes wie früher die ergänzende Sozialhilfe.
Fakt ist sogar,daß sich die Geister noch darüber streiten,wie es ein kann,daß nicht verheiratete Paare füreinander aufkommen müssen. Ist ja z.B. nicht so prickelnd,wenn die beiden Partner eigentlich nie vorhatten zu heiraten und die Beziehung von vornherein auf getrennte Kassen aufbaute.
Das erklärt sich aber so,daß die Ehe im Grundgesetz einen besonderen Schutz geniesst und das Verheiratete nicht schlechter gestellt sein dürfen als Unverheiratete.
danke für eure Antwort. Ich glaube, Roswitha hat die richtige Bemerkung (Zitat) gemacht:
... und dass Verheiratete nicht schlechter gestellt sein dürfen als Unverheiratete
Ich denke, dass ein Handlungsbedarf war, seit das Zusammenleben ohne Trauschein deutlich zugenommen hat und in den Sozialkassen das Geld knapper wurde bzw. die Arbeitslosigkeit zunahm.
Ich habe mich auch einmal aufgeregt, als im TV eine Bericht sah, dass Angehörige des Arbeitsamts eine Wohnung 'durchsuchten', in denen 2 ALG II Empfänger nach Ihren Angaben unabhängig voneinander lebten, also keine Bedarfsgemeinschaft bildeten.
Ich dachte, dass eine Durchsuchung nur mit richterlicher Anordnung (Durchsuchungsbefehl) möglich wäre und war dementsprechend empört, bis ich mich mal informierte und die Begründung las. Es ist nämlich genau der Hintergrund, den Roswitha zitiert hat: bei Verheirateten wird die Bedarfsgemeinschaft nämlich sofort angenommen und Verheiratete würden somit automatisch schlechter gestellt!
@Faust ,
was ist bizarr?
Ich glaube, die Aufforderung des Erwerbstätigen zur Bewerbung ist 'gesetzes-buchstabengemäß' durchaus nachvollziehbar (logisch), vom rein menschlichen Standpunkt des Betroffenen aber eher eine Zumutung.
Ich glaube, ein Umdenken ist notwendig, um auch die Seite der ARGE (des Staates) nachvollziehen zu können, das ALG II muß ja auch von irgendwoher kommen. Und wenn der Staat Geld verschwendet/verschleudert, wird ja auch immer Zeter und Mordio geschrien. Der Staat und seine Einrichtungen sind schon angehalten, das ihnen anvertraute Geld verantwortungsvoll (entspricht auch etwas dem gesunden Menschenverstand) auszugeben.
Es lassen sich sicherlich Szenarien konstruieren, bei denen in einer Partnerschaft einer erwerbstätig ist und der andere unzulässigerweise(!) ALG II bezieht. Für mich ist das spekulativ aber ich will nicht ausschließen, dass das (die Verhinderung unrechtmäßigen Bezugs) der eigentliche Hintergrund für die Aufforderung der ARGE war.
Das ging aber aus dem Artikel nicht hervor. Von daher kommt m.E. der Artikel schon in Richtung einer Stimmungsmache nahe oder er ist einfach nur schlecht recherchiert. Eine Erklärung/Stellungnahme der ARGE wäre sicher sehr informativ gewesen.
hallo Werner, " . . wenn der Staat Geld verschwendet/verschleudert, wird ja auch immer Zeter und Mordio geschrien . ." // ??? leider wohl noich nicht genug, siehe diesjähriges verschwendungsregister, was sich auf stolze 30.000.000.000 € belief, Grüßle Max
Nach dem Motto: besser ein Licht anzünden (als auf die Dunkelheit schimpfen)
Hast du eine Erleuchtung, wie man die Kaste der Politiker dazu bringt, nicht so verschwenderisch zu sein? Das einzige was mir einfällt, wäre eine Haftbarmachung für grobe Verstösse. Wer soll das aber kontrollieren oder gegebenenfalls ahnden (Krähenprinzip)? Außerdem machen die ja die Gesetze, hähä, da würde ich auch drauf achten, daß ich nicht zu kurz komme !