Versteh ich das richtig dass ich beispielsweise eine Aufnahme von Enrico Caruso (1921 abgelebt) mit ner Mozartarie verwenden könnte, da die Schutzfristen sowohl bezüglich Urheber als auch hinsichtlich des Aufführenden bereits abgelaufen sind? (Nur ein Beispiel, der Enrico und das Wolferl sollens eigentlich eher nicht sein!)
Editiert dazu: Und die andern Links lassen keine weiteren Fragen offen. Bist ein Goldstück!!!!!!!!!!!
[ Editiert von Ingmarie am 18.02.07 22:39 ]
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Einfach tun. Der beste Zeitpunkt dafür: immer genau jetzt.
abgesehen davon, dass ich selbst auf einer Website nie Hintergrundmusik einblenden würde steht auf den Webseiten die solche Musik anbieten immer dabei, wie du diese Musik nutzen darfst ... und bei sog. Freier Musik darfst du die wohl als Hintergrundmusik nehmen ... denk ich mal .
So definitiv genau explizit weiss ich das nicht, weil ich persönlich ja fast nur AC/DC als Hintergrundmusik für Videos nutze ... und das darf ich persönlich ausdrücklich, wegen weil einer Genehmigung ... aber das ist ne andere Geschichte
tommie
Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
wenn du Musik auf deiner Webseite einrichten möchtest, dann kann ich nur empfehlen, eine Option zum Ausschalten/Stoppen zu integrieren. Wenn ich surfe, höre ich meistens über Kopfhörer meine Musik, komm ich auf eine Webseite mit Hintergrundmusik ohne Stoppmöglichkeit, bin ich schnell wieder weg.