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Saufnix  
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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.201 mal aufgerufen
 Kuddelmuddel
Seiten 1 | 2
malo Offline




Beiträge: 1.799

26.06.2007 20:30
#16 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

hallo blondy...

muss man normalerweise angeben...wenn nicht sollte man sich
nur nicht dabei erwischen lassen...auch krankheiten und/oder
rentenansprüche die sich aufgrund der kombination arbeit und
schwerbehinderung ergeben sind rechtlich nicht durchsetzbar...

Zitat
Hilft dir nur bei zB Entlassungen nach Sozialplan.



blödsinn...bei betriebsbedingten kündigungen sind schwerbehinderte
proportional genauso betroffen wie alle anderen arbeitnehmer...
nur die sozialauswahlkriterien sind dabei zu beachten...und da
gibt's dann ein paar pünktchen für die schwerbehinderung...hilft
aber nicht wirklich weiter...das holen andere mit
ein oder zwei jahren mehr an betriebszugehörigkeit locker
wieder auf...

das mag als ungerecht empfunden werden...ist aber die realität...

lg malo

[ Editiert von malo am 26.06.07 20:31 ]

wer jeden tag kämpft
muss eines tages verlieren


blondy1 ( gelöscht )
Beiträge:

26.06.2007 21:20
#17 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Zitat
Dar man einen Mitarbeiter (Schwerbehindertenausweis 50%) fristlos kündigen wenn dieser Firmengelder entnimmt



achso das habe ich verkehrt gemacht,die frage war aus dem forum von lissy

@peregrine das wäre nett von dir,anscheindet blickt da keiner sorichtig durch

malo ich selber würde mich das nicht trauen ich war 2jahre durchgehend krank

danke
tschau
helga


Schnitzelpizza Offline



Beiträge: 294

27.06.2007 07:10
#18 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von malo

blödsinn...bei betriebsbedingten kündigungen sind schwerbehinderte
proportional genauso betroffen wie alle anderen arbeitnehmer...
nur die sozialauswahlkriterien sind dabei zu beachten...und da
gibt's dann ein paar pünktchen für die schwerbehinderung...hilft
aber nicht wirklich weiter...das holen andere mit
ein oder zwei jahren mehr an betriebszugehörigkeit locker
wieder auf...

das mag als ungerecht empfunden werden...ist aber die realität...

lg malo

[ Editiert von malo am 26.06.07 20:31 ][/b]




Nee sorry, aber da liegst du gerade mal voll daneben.
Ich wäre vor 2 Jahren meinen Job losgewesen und nur aufgrund meiner 50% habe ich den Job behalten.
Mit den 50% bist du erstmal so gut wie sicher im Job, da kann einer 10 Jahre mehr Zugehörigkeit haben und trotzdem gehen.


Peregrine Offline



Beiträge: 1.056

27.06.2007 15:34
#19 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

,

ich habe mal nachgesehen: Seit Inkrafttreten das Antidiskriminierungsgesetzes ist es unzulässig, nach einer Behinderung zu fragen. Weil durch diese Frage Behinderte diskriminiert werden können. Es ist also so, wie ich vorhin gesagt habe.

Zitat
Gepostet von Schnitzelpizza


Nee sorry, aber da liegst du gerade mal voll daneben.
Ich wäre vor 2 Jahren meinen Job losgewesen und nur aufgrund meiner 50% habe ich den Job behalten.
Mit den 50% bist du erstmal so gut wie sicher im Job, da kann einer 10 Jahre mehr Zugehörigkeit haben und trotzdem gehen.



Jepp so ist es. Und das ist auch ein Grund, warum sich einige Unternehmen scheuen, Schwerbehinderte einzustellen und lieber die Ausgleichsabgabe zahlen.

Liebe Grüße
Peregrine


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