muss man normalerweise angeben...wenn nicht sollte man sich nur nicht dabei erwischen lassen...auch krankheiten und/oder rentenansprüche die sich aufgrund der kombination arbeit und schwerbehinderung ergeben sind rechtlich nicht durchsetzbar...
ZitatHilft dir nur bei zB Entlassungen nach Sozialplan.
blödsinn...bei betriebsbedingten kündigungen sind schwerbehinderte proportional genauso betroffen wie alle anderen arbeitnehmer... nur die sozialauswahlkriterien sind dabei zu beachten...und da gibt's dann ein paar pünktchen für die schwerbehinderung...hilft aber nicht wirklich weiter...das holen andere mit ein oder zwei jahren mehr an betriebszugehörigkeit locker wieder auf...
das mag als ungerecht empfunden werden...ist aber die realität...
blödsinn...bei betriebsbedingten kündigungen sind schwerbehinderte proportional genauso betroffen wie alle anderen arbeitnehmer... nur die sozialauswahlkriterien sind dabei zu beachten...und da gibt's dann ein paar pünktchen für die schwerbehinderung...hilft aber nicht wirklich weiter...das holen andere mit ein oder zwei jahren mehr an betriebszugehörigkeit locker wieder auf...
das mag als ungerecht empfunden werden...ist aber die realität...
lg malo
[ Editiert von malo am 26.06.07 20:31 ][/b]
Nee sorry, aber da liegst du gerade mal voll daneben. Ich wäre vor 2 Jahren meinen Job losgewesen und nur aufgrund meiner 50% habe ich den Job behalten. Mit den 50% bist du erstmal so gut wie sicher im Job, da kann einer 10 Jahre mehr Zugehörigkeit haben und trotzdem gehen.
ich habe mal nachgesehen: Seit Inkrafttreten das Antidiskriminierungsgesetzes ist es unzulässig, nach einer Behinderung zu fragen. Weil durch diese Frage Behinderte diskriminiert werden können. Es ist also so, wie ich vorhin gesagt habe.
ZitatGepostet von Schnitzelpizza
Nee sorry, aber da liegst du gerade mal voll daneben. Ich wäre vor 2 Jahren meinen Job losgewesen und nur aufgrund meiner 50% habe ich den Job behalten. Mit den 50% bist du erstmal so gut wie sicher im Job, da kann einer 10 Jahre mehr Zugehörigkeit haben und trotzdem gehen.
Jepp so ist es. Und das ist auch ein Grund, warum sich einige Unternehmen scheuen, Schwerbehinderte einzustellen und lieber die Ausgleichsabgabe zahlen.