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Saufnix  
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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.201 mal aufgerufen
 Kuddelmuddel
Seiten 1 | 2
blondy1 ( gelöscht )
Beiträge:

26.06.2007 13:43
RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

muss man das angeben auch wenn ich auf die vergünstigen

verzichte wie mehr urlaub usw.

weiß das jemand

mit *behinderung*meine ich die man mir nicht ansieht

lg.

helga


Schnitzelpizza Offline



Beiträge: 294

26.06.2007 13:51
#2 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Nein, man muss es nicht angeben, außer man wird danach gefragt.
Oft werden Schwerbehinderte sogar bevorzugt, da ja eine gewisse Quote im betrieb eingehalten werden muß.
Ich habe aufgrund meiner Krebserkrankung vor 2 Jahren auch 50% bekommen.
Arbeiten tu ich ja ganz normal, bin ja auch geheilt, aber der Betrieb freut sich natürlich einen im Prinziep kerngesunden zu haben und trotzdem jemand für die Quote .


blondy1 ( gelöscht )
Beiträge:

26.06.2007 14:05
#3 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

schnitzelpizza

danke für die antwort

wo steht das denn genau geschrieben

also ich dachte schon das man das bei einer bewerbung sagen muss.

ich selber habe 70%aber es geht nicht um mich.

lg.helga


Grosser Bruder Offline




Beiträge: 5.071

26.06.2007 14:10
#4 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von blondy1
...mit *behinderung*meine ich die man mir nicht ansieht

lg.

helga




Ein Herz aus Gold

Fragt der
Werner

----------------------------------------------------------------
It's nice to be a Preiss, it's higher to be a Bayer


Schnitzelpizza Offline



Beiträge: 294

26.06.2007 14:15
#5 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Puh genau kann ich dir auch keinen § sagen, steht im GdB drin.
Ich weis nur das man es in Bewerbung nicht angeben muß, im Bewerbungsgespräch aber sehrwohl wenn man danach gefragt wird.
Verschweigst du es dort trotz genauer Frage, und stellst hinterher die dir zustehenden Vergütungen nachdem du deinen Arbeitsvertrag hast, so kann der Arbeitgeber das als Vertrauensbruch sehen und dich kündigen.


blondy1 ( gelöscht )
Beiträge:

26.06.2007 14:23
#6 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

werner

grins

schnitzelpizza

ähm danke ich gehe mal auf die suche,denn ich will das mal ganz genau wissen

lg.helga


Schnitzelpizza Offline



Beiträge: 294

26.06.2007 14:26
#7 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Jo klar, bin ja auch kein Rechtsanwalt, nur halt belesen hehe ....

Tip: ruf bei deinem Amtsgericht an, dort hats normal eine kostenlose telefonische Auskunft für solche Fragen ....


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

26.06.2007 14:33
#8 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Hi Helga,

schau mal bei http://www.arbeitsrecht.de
Da gibt es ein gutes Forum, wo Du sicher Antwort auf Deine Frage bekommst.

Gruß, Lissy


blondy1 ( gelöscht )
Beiträge:

26.06.2007 14:36
#9 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

danke gute idee


blondy1 ( gelöscht )
Beiträge:

26.06.2007 14:42
#10 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

lissy

danke schaue mal darein


lg.helga

ähm was es nicht alles gibt



Dar man einen Mitarbeiter (Schwerbehindertenausweis 50%) fristlos kündigen wenn dieser Firmengelder entnimmt



[ Editiert von blondy1 am 26.06.07 14:46 ]


Schnitzelpizza Offline



Beiträge: 294

26.06.2007 15:50
#11 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Klar kann man, da schützt auch keine Schwerbehinderung.
Hilft dir nur bei zB Entlassungen nach Sozialplan.


Peregrine Offline



Beiträge: 1.056

26.06.2007 16:20
#12 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

,

Es stimme leider nicht ganz. Eine Schwerbehinderung muß man auch im Vorstellungsgespräch nicht angeben. Ausnahme ist, wenn man mit der Behinderung seinen Job nicht ausüben kann. (Wenn ich mich nicht total irre, hat sich das mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz geändert...)


Dem Schwerbehinderten kann man natürlich kündigen. Es ist zwar die Zustimmung des Integrationsamtes nötig, aber das wird in so einem Fall die Zustimmung wohl nicht verweigern.

Liebe Grüße
Peregrine

[ Editiert von Peregrine am 26.06.07 16:25 ]


Schnitzelpizza Offline



Beiträge: 294

26.06.2007 16:29
#13 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Jojo Peregrine, aber wenn ich direkt gefragt werde dann muss ich ab einer Behinderung von 50% dies angeben soviel ich weis, aber nicht ganz sicher.
Was ich habe aber wiederum nicht.
Angeben muss ich es glaube auch wenn dadurch die betriebliche Sicherheit gefährdet wär.


Peregrine Offline



Beiträge: 1.056

26.06.2007 16:48
#14 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Wie gesagt: ich glaube, wegen der Schwerbehinderung hat sich in den letzten Monaten die Rechtssprechung geändert. Da mich das Ganze auch interessiert, schaue ich morgen auf der Arbeit mal nach...


Schnitzelpizza Offline



Beiträge: 294

26.06.2007 17:10
#15 RE: Schwerbehinderung in die Bewerbung Zitat · Antworten

Ohja, das wäre mal interessant !


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