Nein, man muss es nicht angeben, außer man wird danach gefragt. Oft werden Schwerbehinderte sogar bevorzugt, da ja eine gewisse Quote im betrieb eingehalten werden muß. Ich habe aufgrund meiner Krebserkrankung vor 2 Jahren auch 50% bekommen. Arbeiten tu ich ja ganz normal, bin ja auch geheilt, aber der Betrieb freut sich natürlich einen im Prinziep kerngesunden zu haben und trotzdem jemand für die Quote .
Puh genau kann ich dir auch keinen § sagen, steht im GdB drin. Ich weis nur das man es in Bewerbung nicht angeben muß, im Bewerbungsgespräch aber sehrwohl wenn man danach gefragt wird. Verschweigst du es dort trotz genauer Frage, und stellst hinterher die dir zustehenden Vergütungen nachdem du deinen Arbeitsvertrag hast, so kann der Arbeitgeber das als Vertrauensbruch sehen und dich kündigen.
Es stimme leider nicht ganz. Eine Schwerbehinderung muß man auch im Vorstellungsgespräch nicht angeben. Ausnahme ist, wenn man mit der Behinderung seinen Job nicht ausüben kann. (Wenn ich mich nicht total irre, hat sich das mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz geändert...)
Dem Schwerbehinderten kann man natürlich kündigen. Es ist zwar die Zustimmung des Integrationsamtes nötig, aber das wird in so einem Fall die Zustimmung wohl nicht verweigern.
Jojo Peregrine, aber wenn ich direkt gefragt werde dann muss ich ab einer Behinderung von 50% dies angeben soviel ich weis, aber nicht ganz sicher. Was ich habe aber wiederum nicht. Angeben muss ich es glaube auch wenn dadurch die betriebliche Sicherheit gefährdet wär.
Wie gesagt: ich glaube, wegen der Schwerbehinderung hat sich in den letzten Monaten die Rechtssprechung geändert. Da mich das Ganze auch interessiert, schaue ich morgen auf der Arbeit mal nach...