wie ist das eigentlich mit dem führerschein,ich habe mir da noch nie etwas zu schulden kommen lassen , kann es trotzdem sein das man mir den führerschein abnimmt nur weil ich mich als nasser alkoholiker geautet habe und eine stadionäre entgiftung mache.
Also meines Wissens besteht da keine Gefahr. Denn bei der beträchtlichen Anzahl von Entgiftungen, die ich hinter mich gebracht habe, hätte ich den Führerschein dann x-mal abgeben müssen...
Der Führerschein kann Dir nur abgenommen werden, wenn Du beim alkoholisierten Fahren erwischt wirst. Dann ist es allerdings wohl gelegentlich schwierig ihn wiederzubekommen (Idiotentest, Nachweis von SHG und "sauberen" Leberwerten etc.)
Daraus dass Du in eine Entgiftung gehst, also etwas für Deine Gesundheit tust, kann Dir GsD niemand einen Strick drehen.
LG
Christoph
Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche
ich will jetzt nicht unken, aber mir schwirrt noch etwas im Hinterkopf, dass es durchaus möglich ist, nem nassen Alkoholiker den Lappen abzunehmen, selbst, wenn er nicht am Steuer erwischt wird. Könnte aber die Quelle nicht mehr benennen.
Weiß nur, dass mir damals der Arsch auf Grundeis ging
also den Führerschein einziehen nur weil du eine Entgiftung machst,wohl nicht. Was aber passieren kann,wenn im Rahmen der Entgiftung ein EEG gemacht wird und dieses Auffälligkeiten zeigt,kann es sein das du unterschreiben sollst(musst?) das du zur Zeit kein Kraftfahrzeug führen darfst.Eine entsprechende Mitteilung geht dann auch an das Strassenverkehrsamt.
So,bei mir vor einigen Jahren geschehen.Allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt schon gar keinen Lappen mehr
Hätte ich jedoch noch einen gehabt,wäre er spätestens da weg gewesen...
Ich hab von Fällen gehört..(nicht verifiziert!!) in denen Leute, die in der Entgiftung gekrampft haben, Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen haben..
probelmatsich wird´s ausserdem wenn man mit PsychKG einfährt..
_____________________________________________________________________________________ Auf MEINEM eigenen Weg kann mich keiner überholen.
..jo erklär ich dann auch mal PsychKG... bedeutet zwangsweise Unterbringung in einer Entgiftung..
gibt mehrere Szenarien wo das möglich ist..
z.B. wenn man als "hilflose person" aufgefunden wird..wacht im Krankenhaus auf..schlecht drauf, Pegel gesunken,leicht entzügig...will DISTRA ,gibts net, Notaufnahme auf links drehen und schon hat man 14 Tage "Urlaub"....
_____________________________________________________________________________________ Auf MEINEM eigenen Weg kann mich keiner überholen.
Hallo kb, es ist tatsächlich so, dass die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis auch ohne Straf- oder Bußgeldverfahren entziehen darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber, sich als "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (§3 StVG). Dies ist z.B.dann der Fall, wenn der Fahrzeugführer die "körperlichen und Geistigen Anforderungen" zum Führen von KFZ nicht erfüllt, was bei Alkoholikern regelmäßig angenommen wird.
Aber...
Hiervon muss die Führerscheinstelle erst einmal Kenntnis erlangen, was in der Praxis nicht sehr häufig vorkommt, da sowohl Entiftungsstationen (der ärztlichen) als auch Sozialversicherungsträger (nach SGB) der Schwweigepflicht unterliegen.
Fazit:
Führerscheinentzug ohne Trunkenheitsfahrt möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.