muss ich zwingend bei meinem Antragsteller, also der Diakonie die Nachsorge machen? Gäbe es Alternativen, die ebenfalls vom Rentenversicherer getragen werden??
nein, musst du nicht...die lassen ihre klienten natürlich gerne in ihrer nachsorge weil sie auch einen stück vom kuchen abhaben wollen...ich halte das für legitim...schließlich geht's auch in der suchthilfe darum zu überleben...
wenn du einen anderen leistungserbringer haben willst setz dich mit der rentenversicherung in verbindung und erkundige dich welche nachsorgeeinrichtungen noch anerkannt sind...dann muss nämlich auch die kostenzusage auf den neuen leistungserbringer umgeändert werden...