Heut brauch ich mal nen Rat/Tipps, insbesondre von jenen unter Euch, die in der Jugendhilfe tätig sind (und ich weiß das sind einige).
Der Kindsvater meiner Tochter ist lt. Meldebehörde seit Mitte/Ende 2007 mit unbekanntem Aufenthalt abgemeldet - lt. Meldeamt in die USA - und leistet "natürlich" seither keinen Unterhalt mehr.
Das Jugendamt hat sämtliche dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ihn ausfindig zu machen erfolglos ausgeschöpft, auch deren Rückfragen bei allen einschlägigen zur Auskunft verpflichteten Stellen brachten nichts.
Alle sonstigen mir bekannten eigenen Recherchemöglichkeiten blieben ebenfalls fruchtlos, nichtmal die eigene Herkunftsfamilie des KV in Deutschland - zu der ich losen Kontakt habe - weiß etwas über seinen Verbleib (ist glaubhaft, da die ihm nicht besonders grün sind) ebensowenig wie seine letzten uns bekannten Freunde was wissen.
Ich selber bin ja nicht umsonst als Suchmaschinen-Fex berüchtigt, der selbst das Unmöglichste noch findet - doch hier versagte auch meine sonst extrem aufgebuffte Spürnase leider mal total.
Es sind mittlerweile erhebliche Unterhaltsrückstände aufgelaufen; und da Melinda im September 12 wird fällt ab nächstem Monat dann auch der Unterhaltsvorschuss weg. Wird nicht einfach... ist viel Geld für mich.
Das Jugendamt fragt nun an ob die Beistandschaft aufgehoben werden soll, ich bin mir unsicher ob das nicht kontraproduktiv ist, weil ich befürchte dass dann von dort aus auch keine Rechtsänderunge nverfolgt werden und auch nicht mehr sozusagen routinemäßig immer wieder mal neu nachgeforscht wird, wenn die Akte erst mal zu ist.
An das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. habe ich mich selber schon gewandt; allerdings erstmal mit einer allgemeinen Anfrage, da mir das Jugendamt bedeutete, dass das Einschalten dieser Stelle sowohl teuer als auch wenig erfolgversrpechend sei. DAs kann ich mir eigentlich nicht leisten. Aber ich wart natürlich mal die Antwort von der DIJUF selber ab, ob die das genauso sehen.
Was kann ich sonst noch tun? Hat jemand von Euch noch eine Idee, wie ich noch herausfinden kann wo in den USA der "gute Mann" sein könnte?
Bin für jede Idee dankbar.
Viele Grüße IngMarie
[ Editiert von Ingmarie am 24.08.09 14:20 ]
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Einfach tun. Der beste Zeitpunkt dafür: immer genau jetzt.
Hallo Ingmarie, das hört sich nicht gut an. Ich glaube ohne Geld ist da auch nichts zu machen. Bloß da wirfst Du gutes Geld schlechtem hinterher. Ich kann Dir nur raten, harke es ab. Selbst wenn Du Ihn ausfindig machst, ist noch lange nicht gesagt, ob Du Unterhalt für das Kind bekommst. Ich würde bei der Polizei eine Anzeige machen und abwarten.
Das hört sich echt nicht gut an und ich weiß auch keinen Rat. Ich dachte immer, dass das Jugendamt erstmal einspringt, solange der Unterhaltspflichtige nicht zahlt und sich das Geld später von ihm zurückholt, sofern was zu holen ist. Aber, das die nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres zahlen, ist ja der Hammer. Wie soll das denn gehen, die Unterhaltspflicht ist doch noch lange nicht erloschen?
@Jörg: für eine Weiterzahlung haben die leider keine gesetzliche Handhabe- denn keine Rechtsgrundlage gibt Unterhaltsersatzleistungen her, die auch nach dem 12. Geb. noch zahlbar wären.
Unterhaltsvorschuss gibt es
1) nur zu einem Bruchteil der Höhe des tatsächlichen Unterhaltsanspruches - und das auch noch unter Anrechnung des Kindergeldes...
2) längstens für insgesamt 7 Jahre Bezugsdauer
und
3) nur längstens bis zum Tag bevor das Kind 12 Jahre alt wird.
Am persönlichen Beispiel: Der Betrag für September bis meine Tochter 12 wird, der wird sogar tageweise anteilig ausgerechnet; für den 23. bis 30.9. und darüber hinaus gibts nix mehr aus den Jugendamtpötten, da bliebe nur AlgII (was ich aber eh nicht kriegen würd).
das wußte ich nicht. Bekommst du denn wenigstens Sozialleistungenn a la Sozialhilfe, wenn dir der Unterhalt wegbricht und du den Ausfall nicht wuppen kannst?
leider kann ich Uwe nur beipflichten. Bei der Suche nach dem KV im Ausland wirfst Du gutes Geld dem Schlechten hinterher mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg.
Meine Freundin hat schon seit fast 10 Jahren das Problem, dass der KV in der Türkei untergetaucht ist.(ist türkischer Staaatsangehöriger) Es gibt sogar Hinweis, dass er inzwischen wieder in der BRD lebt unter einer falschen Identität. Leider reichen die Hinweise aber nicht um ihn ausfindig zu machen. Derzeit zahlt das JA die Beihilfe.
Das ist sicher eine sehr schwierige Situation für Dich, dürfte aber ohne den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel nicht zu lösen sein.
Ganz liebe Grüße aus ES Werner
Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt.
Danke ihr Lieben, ihr habt mir schon sehr geholfen.
@Jörg: nein, ein Rechtauf Sozialhilfe/Hartz4 habe ich nicht und selbst wenn - das möchte ich auch nicht in Anspruch nehmen, schon allein weil mein Einkommen als Freiberuflerin schwankend ist und ich dann womöglich alle Naslang was zurückzahlen und neu beantragen müsste. Bestenfalls kann ich mal versuchen Wohngeld für Melinda und mich zu beantragen, da liegen die Verdienstgrenzen ja generell etwas höher.
@nuela: danke Dir. Es gibt laut Auskunft von meinem Jugendamt noch einen Weg: Ich hab die DIJUF (siehe Eingangsbeitrag) beauftragt, da sieht es dann so dass - falls die Aufenthaltsermittlung durch die erfolgreich ist (was mic h33,25 EUR kostet) dann von dort aus das Verfahren zur Realisierung des Unterhaltsrückstands über das DIJuF eingeleitet wird. Die Kosten belaufen sich nach Auskunft des Jugendamtes dann wie folgt: Für die Verfahrensführung eine Anerkennungspauschale von 76,70 EUR und eine Portopauschale von 51,10 EUR. Außerdem werden für die Übersetzung von Schriftstücken, Urkunden, Urteilen und Beschlüssen eine (happige) Pauschale von 17,90 EUR zzgl. MwSt PRO SEITE erhoben, bei Wohnortwechsel weitere 2,56 EUR pro Titel. Sollten tatsächlich Unterhaltsrückstände durch die SIJuF durchsgesetzt und ausgeglichen werden, so bekommt die DiJuF 10 % des eingehenden Unterhaltes als Abwicklungspauschale.
Aber soweit bin ich ja noch gar nicht, ob ich DAS alles dann möchte und die Rückstände tatsächlich fordern will - ich will erstmal ja nur rausfinden wo er ist. Siehe folgende Antwort an
@UweII und Horn: Danke... hab mir das im Grunde schon auch so gedacht.
Mir gehts in erster Linie auch gar nicht so sehr drum, die Rückstände der Unterhaltsschulden zu realisieren, weil mir schon auch klar ist dass die Kosten den Nutzen fressen.
Aber ich möchte trotzdem gerne wissen wo er ist - und vielleicht ja irgendwann vor allem auch die Melinda. Vom eigenen Vater und Schwester des Kindsvaters mal ganz abgesehen, denn denen lässt das natürlich derzeit fast noch weniger Ruhe.
Und die Adresse rausfinden lassen ist mir zumindest die 33,25 EUR Euro für den Versuch des Deutschen Instituts für Jugendhilfe wert. Wenn wir die Adresse tatsächlich haben, dann wird vermutlich eh erstmal der Vater vom Kindsvater - also der Opa von Melinda - sich mehr oder weniger wutentbrannt einmischen, vielleicht sogar hinfliegen wie ich den einschätz... könnt also auch ohne Prozess was bei rumkommen, drum reicht u.U. ja vielleicht schon die Ermittlung der Adresse.
Außerdem soll er ruhig merken, dass Abhauen und Untertauchen soo einfach dann doch nicht ist...
Nebenbei: sobald ich eine zustellfähige Adresse hätte, könnt ich auch Strafantrag/Haftbefehl stellen (bzw. durchs Jugendamt stellen lassen) - aber das nur als Nebenbei-Option; mir gehts wie gesagt um eher andre Sachen als ihm eine reinzuwürgen. Ich will später meinem Kind in die Augen schauen können und sagen können, ich hab alles versucht was in meiner Macht stand.
Ist derzeit nicht aktuell - ich war immer offen zu ihr und hab ihr immer erzählt, dass ihr Vater bestimmt kein schlechter Mensch ist, doch für sich halt einfach einen andren Lebensweg gewählt hat der mit meinem eben nicht zusammenpasste, weil das halt für ein Kind nicht so gut gewesen sei, das kann sie nachvollziehen und verstehen und findet es gut, dass ich mich entschieden hab sie lieber alleine als in einer lieblosen. kranken Beziehung aufzuziehen.
Sie weiß auch, dass ihr Vater mit unbekanntem Aufenthalt in den Staaten lebt und interessiert sich null für ihn, das alles ist ihr ziemlich egal, - NOCH... aber das kann sich ja ändern, und dann solls nicht an mir liegen...
Hab ich jetzt vergessen ne Frage von Euch hier zu beantworten? Glaub nicht. Wenn doch bitte hinstupsen, war keine Absicht dann.
Ich danke Euch allen fürs Gedankenmachen und bin nach wie vor für weitere Anregungen dankbar.
Liebe Grüße Eure Ingmarie
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Einfach tun. Der beste Zeitpunkt dafür: immer genau jetzt.
ich komm erst jetzt zum Antworten und kann Dir leider auch nur sagen, dass nach meinem Kenntnisstand alle Möglichkeiten amtlicherseits erst mal ausgeschöpft sind. Alle anderen Profis, wie die DIJuF oder ein Anwalt, lassen sich dafür fett bezahlen... und die Rechtsschutzversicherungen betrachten solche Fälle als "Ehesachen" (so'n kwätsch, wenn frau schon seit Jahren geschieden ist :sprachlos und schließen sie zumeist aus den Leistungen als.
Leider kenne ich etliche solcher hanebüchenen Unterhaltsflucht-Geschichten, auch wenn ich beruflich damit nur am Rande befasst bin - auch und gerade als Profi möchte ich Dir mal meinen dafür aussprechen, dass Du es angesichts einer solchen Situation noch fertigbringst, Melinda* ihren Vater nicht madig zu machen. Chapeau.
Lieben Gruß von sole
*Nora lässt sie grüßen
----------------------------------------------- when in doubt: go to the water and swim
Weißte, bloß weil jemand andrer sich schäbig verhält, so ist das noch lange keine Rechtfertigung dafür, dass ichs ihm gleichtäte.... außerdem kennste Melinda ja mittlerweile: sie wird ganz bestimmt sich ihre ganz eigene Meinung bilden, da ist keine Stimmungsmache meinerseits angebracht. Und außerdem... dieser Aspekt, der hat ja auch gar nichts mit diesem ganzen bürokratischen und materiellen Kram zu tun.
IHRE möglichen Fragen an ihn, die werden doch mal sicher nicht lauten "warum hast Du Deine gesetzliche Meldepflicht und Deine Unterhaltspflicht verletzt und nicht gezahlt" sondern eher "wo warst Du, warum bist Du spurlos verschwunden, bin ich schuld daran, und hast Du mich denn nicht vermisst oder mich mal sehen wollen?".
Und da wärs mir schon recht, dass - wenn diese Fragen kommen - sie an die richtige Adresse gehen. Und das ist nun mal nicht meine, weil ich die Antworten nicht kenne. Diese Chance, im Fall des Falles - so es ihr denn mal was bedeuten sollte - an den einzig richtigen Ansprechpartner dafür herantreten zu könnnen - die wünsch ich ihr einfach; und ich halte es für meine Aufgabe, mich dafür einzusetzen ihr das zu ermöglichen.
Liebe Grüße von den beiden Blonden an den Blondenhund und an die Blonde am andren Leinenende
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