ich google schon die ganze zeit und werd nicht schlauer
es geht um meine 21 järige tochter, die unbedacht und gegen meinen rat vor 6 monaten einen blöden mietvertrag eingegangen ist
nun will sie da raus und in eine andere stadt ziehen.
der vertrag hat aber eine zwei jahresfrist, ist das überhaubt rechtsgültig?
sie sollte auserdem, da noch auszubildende, eine elternbürgschaft und einen nachweis das sie in meiner versicherung mit drin ist beibringen.
beides ist nicht geschehen, ist der vertrag somit garnicht rechtsgültig?
die wohnung ist ein dreckiges kleines loch und man kann nur mit holz heizen. ich war nur einmal drin und das hat mir gereicht. aber die miete war gering und töchterchen wollte so erwachsen sein und nicht zuhören
nun ist sie unglücklich und bereut diesen schritt.
mieterverein wäre eine alternative aber das kostet geld, das sie nicht hat und von mir nicht annehmen möchte ( weil sie doch selbstständig ist )
kennt sich da einer aus? über tipps wäre ich dankbar
mary
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
erst mal stellt sich die Frage, ob es ein Zeitmietvertrag ist (also mit vorher fest definierter Mietdauer) oder ein unbegrenztes Mietverhältnis.
Bei einem unbegrenzten Mietverhältnis sehe ich (ohne den Mietvertrag im Detail zu kennen) sehr gute Chancen, vorher raus zu kommen. Zwei Jahre Kündigungsfrist sind einfach eine unangemessen lange Benachteiligung beider Mietparteien.
Bei einem Zeitmietvertrag hingegen sehe ich kaum Chancen, vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen zu können - selbst bei Beibringung eines potentiellen Nachmieters (oder deren mehrere). Dafür läuft das Ding halt eben nur begrenzt - Sicherheit für Vermieter & Mieter.
Dass Teile des Mietvertrages (die von Dir angesprochene fehlende Versicherung etc.) nicht erfüllt wurden macht den Mietvertrag jedenfalls nicht automatisch ungültig.
Einzige (wenn auch nicht sehr seriöse) Möglichkeit, wenn der Vermieter "auf stur" schaltet: ihm klar machen, dass man sich finanziell übernommen hat und selbst auf dem Klageweg zwar ein Titel zu erwirken ist, jedoch für die Laufzeit des Titels nicht mit Geld zu rechnen ist. Somit ist für den Vermieter das Risiko recht hoch, mit leeren Händen da zu stehen und immer noch den Mieter in der Bude zu haben. Das will ein Vermieter üblicher Weise nicht haben, da einigt er sich lieber auf eine unkomplizierte Vertragsauflösung. Eine zusätzliche Räumungsklage kostet Geld, Nerven und Zeit.
Ausnahmen bestätigen diese Regel Erfahrung.
Ich würd's aber erst mal mit einem Gespräch versuchen.
bleib dran und schenk Deiner Tochter den Jahresbeitrag fürden Mieterverein - hier in Hamburg kostet das gerade etwa über 60,- €/Jahr und man ist darüber rechtschutzversichert, was mietrechtliche Angelegenheiten angeht. Und da ich immer Mieterin sein werde ist dasgut angelegtes Geld - ich habe das schon mehrfach erfolgreich nutzen können.
Ihr erspart Euch echt viel Ärger & Sorge
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
ZitatGepostet von Logo Zwei Jahre Kündigungsfrist sind einfach eine unangemessen lange Benachteiligung beider Mietparteien.
Hallo Mary,
eine Kündigungsausschlußfrist bis zu 4 Jahren ist durchaus rechtlich zulässig, wenn es so im Vertag formuliert ist. Ist dieser aber einseitig zu Lasten des Mieters vereinbart, ist das wiederum nicht rechtens und damit unwirksam.
Da aber manchmal nur ein "Wörtchen" im Vertrag ausschlaggebend ist, ob zulässig oder nicht, rate ich zu einer Beratung beim Anwalt. Und den Vermieter fragen (Mietaufhebungsvertrag) würde ich ebenfalls tun. Vll ist er ja kulant, was ich aber bei einem "Dreckloch" nicht erwarte.
ich denke wirklich, das mein kind nicht um den mieterverein drumrum kommt. hab nochmal mit ihr gesprochen und sie wollte wieder nicht.
hab ihr dann "angedroht" das ich ihr den jahresbeitrag zu weihnachten schenke das hat gewirkt!
natürlich darf sie mir das in 5 euro raten zurück zahlen und wird jedesmal den halben kühlschrank mitnehmen
aber auf diese weise fühlt sie sich weiter selbstständig und respektiert und ich kann ihr dennoch helfen.
mal sehn was die vom mieterverein sagen, ich hoffe es gibt eine vernünftige lösung.
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
Nach meinem Wissen kann ein zeitlich befristeter Mietvertrag wegen Umzug, Arbeitsplatzwechsels vorzeitig gekündigt werden Oder wegen Mangel an der Mietsache...
mary, wenn ich mal anmerken dürfte,is m. e. n bissi spät für den mieterverein. da sollte man schon vor nem evtl.stress mitglied sein,auf jeden fall wenn man nen anwalt braucht und so. dann vertreten sie einen (eigene erfahrung).
kündigung wg. arbeits-mit ortswechsel geht glaub ich durch,mein ich mal gehört zu haben.
klar ansprechen und notsituation darlegen
schwierig....viel erfolg wünsch ich euch .......und laß doch deine tochter ihr eigenes potential zur lösung entfalten.
macht dir weniger graue haare und is weniger co.
denk mal drüber nach würde der hartweich jetzt gesagt haben vera
Wer seinen Hafen nicht kennt,für den ist jeder Wind der falsche (Seneca)