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Saufnix  
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Dieses Thema hat 27 Antworten
und wurde 1.692 mal aufgerufen
 Kuddelmuddel
Seiten 1 | 2
Prot Offline




Beiträge: 176

21.04.2011 15:14
#16 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Als Hartz IV eingeführt wurde lag Deutschland am oberen Ende der Lohnstückkosten. Nun ein paar Jahre danach, liegen wir fast am unteren Ende. Nur Jobs hat es eben nicht gebracht. Aber eine neue Art die Statistik zu werten, damit wir weniger Arbeitslose haben. Auch wenn sich die realen Zahlen nicht ändern.
Auch haben wir seit Hartz IV eine Verschärfung des Niedriglohn Sektors. Selbst im Bundestag putzt eine Firma die weit unter Tarif entlohnt.
Und ein Mindestlohn nennt die Regierung einen Job Killer. Und hier ist nun das Grundeinkommen ein Job Killer. Da frage ich mich. Was wollen die Leute ? Und wer hat diese Regierung dann gewählt. Denn eine Sache kann keiner Frau Merkel vorwerfen, sie hat im Wahlkampf sehr deutlich gesagt wofür sie steht.

Ich ging in die Wälder,denn ich wollte Leben wohl überlegt Leben. Damit ich in der Stunde meines Todes nicht inne würde, das ich nicht gelebt habe.(H.D. Thoreau)


Greenery Offline




Beiträge: 5.854

21.04.2011 18:37
#17 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von relaTIEF
Daher gilt mein Engagement nicht einem "bedingungslosem Grundeinkommen", sondern einem flächendeckenden Mindestlohn.



Der ist zwar mittlerweile in der Tat erforderlich, wird das Problem Massenarbeitslosigkeit allerdings ebenfalls nicht lösen.

It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society.
J. Krishnamurti


Elefantino Offline




Beiträge: 4.209

21.04.2011 19:56
#18 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von relaTIEF

Dazu kommt noch die Krankenversicherung, die Rente respektive die Beiträge dazu spart man ja neuerlich.





Ich dachte, seit 1.1.2011 wird von der ARGE kein Beitrag mehr an die Rentenversicherung überwiesen? Habe ich da was falsch verstanden, Eva?

LG

Chris

Die schärfsten Kritiker der Elche
waren früher selber welche


F.W. Bernstein


Elefantino Offline




Beiträge: 4.209

21.04.2011 20:02
#19 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

ääähh.....schon gut. Wer lesen kann ist klar im Vorteil....Und wer nicht nur überfliegt, sondern richtig liest, auch.
Zum Glück habe ich hier ja einen Erklärbären...Erklärfuchs, der mir den richtigen Weg weist...

Die schärfsten Kritiker der Elche
waren früher selber welche


F.W. Bernstein


relaTIEF ( gelöscht )
Beiträge:

21.04.2011 20:19
#20 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Prot
Die weiter oben genannten Zahlen sind absolut falsch!!! Die Arge zahlt einem alleinstehenden 197 -250 Euro Kaltmiete. Dazu maximal 1,47€ je Quadratmeter Nebenkosten. Macht bei 40 Quadratmeter 58,80€!!!! Und die Heizkosten ohne Warmwasser. Wer Zahlen in den Raum wirft, sollte dann die echten Zahlen nennen! Denn alles an Kaltmiete über den genannten Zahlen ist aus dem Regelsatz selber zu zahlen. So wie auch Strom und Telefon aus dem Regelsatz zu tragen sind.
Das wären dann:
250€ Miete
58,80 Nebenkosten
364€ Regelsatz
---------------
672,80 alles zusammen!!!
160€ aus einem 1€ Job.
-----------------------
832,80 also.
Ich finde immer Klasse wie manche Zahlen in den Raum werfen die eine Einzelperson nicht bekommt. Und das als Argument nehmen gegen vielleicht mal zu überdenkende Ideen wie das Grundeinkommen.
Bitte echte Zahlen, keine Traum Fiktion.



Na huch, es werden Zahlen in den Raum geworfen, die nicht stimmen? Der Vorteil, Lesen zu können, vermeidet Verständnisschwierigkeiten.

Die KDU (Kosten der Unterkunft) sind Ländersache und respektive auch das, was -von Land zu Land unterschiedlich- als Kosten anerkannt werden. Teilweise haben sich die einzelnen Städte hierzu eigene Rechtsverordnungen gegeben.

Warum unterschiedlich? Einfach die Geschichte des SGB II betrachten. Davor gab es Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. 1 und 2 waren Sache des Bundes (im Wesentlichen, Einzelheiten sind egal) und 3 Sache des Landes.

Nunmehr sind 2 und 3 im SGB II zusammen, teilweise auch 1 und 3, wenn ich die Aufstocker betrachte. Es werden also Leistungen des Bundes und der Kommune "gemischt". KDU ist Teil der Kommune und daher gibt es hierfür auch untersciedliche Festlegungen, währenddessen die Festlegung des Regelsatzes einheitlich ist.

So einfach ist dies und wenn man dies weiß, dann kann man auch Zahlen in den Raum werfen.

Habe die Ehre


DerNick Offline



Beiträge: 643

23.04.2011 03:14
#21 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

kein bedingunsloses Grundeinkommen - sondern einen flächendeckenden Mindestlohn

Wo findet sich die Wertschöpfungskette, die diesen Mindestlohn auch für Nichtleistungsfähige dauerhaft generieren sollte? Ich bin nach wie vor für das bedingungslose Grundeinkommen - es erfordert zwar einen gewaltigen gesellschaftlichen Wandel - aber es ist genauso finanzierbar wie die Energiewende. Die Zeiten werden immer reifer für beides - die industrielle Revolution hat ihre Kinder gefressen und verdaut.

Die entsetzlichen Aufstände der Alg-2-Empfänger am "blutigen Wochende" um den 1. Mai 2016, die mit der Ermordung tausender Beamter und der teilweisen Zerstörung der Städte Berlin, Essen und Leipzig ihren Höhepunkt fanden, werden diese Wende dann rückblickend eingeleitet haben...


NostraNickus

--------------------------------------
Meine Religion ist die Freundlichkeit.
Und trocken bin ich seit Anfang 2006.


dry68 ( gelöscht )
Beiträge:

23.04.2011 08:26
#22 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von DerNick



NostraNickus[/b]

Oha...bist wohl aufgestiegen?!

Dieser "Titel" ist wenigstens was Wert hier an Board



u1953we Offline




Beiträge: 4.223

23.04.2011 08:42
#23 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von dry68
Dieser "Titel" ist sehr begehrt und echt was Wert hier an Board



stimmt Nostradryolus.

letztens sah ich eine talkshow mit unserem ehemaligen arbeitsminister nostrablümilus. der sagte, das system hält sich keine 20 jahre mehr.
ich denke, er hat recht.

nostrauwilus.

[ Editiert von u1953we am 23.04.11 8:43 ]


Elefantino Offline




Beiträge: 4.209

23.04.2011 09:56
#24 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von DerNick


Die entsetzlichen Aufstände der Alg-2-Empfänger am "blutigen Wochende" um den 1. Mai 2016, die mit der Ermordung tausender Beamter und der teilweisen Zerstörung der Städte Berlin, Essen und Leipzig ihren Höhepunkt fanden, werden diese Wende dann rückblickend eingeleitet haben...


NostraNickus




Wenn das ein Nostranicolas aus Frankreich für sein Land prophezeien würde......na gut.
Aber wer trägt denn bitte den deutschen Michel zum Jagen...äh...zu Revolution und Aufstand?

LG

Chris

Die schärfsten Kritiker der Elche
waren früher selber welche


F.W. Bernstein


pueblo Offline




Beiträge: 2.289

23.04.2011 10:09
#25 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

ja chris da gab es mal was,
friedlich herbeigeführt.

scheint jetzt unmöglich geworden zu sein.
jeder ist mit seinem mist beschäftigt.

aber vieleicht ändert sich wirklich bald was,
in den nächsten jahren.

was einem so alles im kopf rumgeht.

da gabs mal was , was zb einen deutschen rentner ,
von einem französischen usw unterscheidet.
alle ringsrum versuchen ihr leben zu geniessen (in rente)

was macht der deutsche rentner?
nimmt seine herztabletten ,und arbeitet weiter.

ein kleiner spiegel zu der herde(was auch immer)

[ Editiert von pueblo am 23.04.11 10:14 ]

___________________________________________________
muss es immer erst zappenduster werden,bevor uns ein licht aufgeht


Inessi Offline



Beiträge: 4.791

23.04.2011 11:15
#26 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von DerNick


Die entsetzlichen Aufstände der Alg-2-Empfänger ...


träum weiter


trollblume Offline




Beiträge: 3.582

23.04.2011 21:28
#27 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von u1953we

Zitat
Gepostet von dry68
Dieser "Titel" ist sehr begehrt und echt was Wert hier an Board



stimmt Nostradryolus.

letztens sah ich eine talkshow mit unserem ehemaligen arbeitsminister nostrablümilus. der sagte, das system hält sich keine 20 jahre mehr.
ich denke, er hat recht.

nostrauwilus.

[ Editiert von u1953we am 23.04.11 8:43 ]






neeeneeeeneee also manchmaldanke,hab mich amüsiert.es kommt wies kommt sowieso

Wer seinen Hafen nicht kennt,für den ist jeder Wind der falsche
(Seneca)


Logo Offline



Beiträge: 556

24.04.2011 15:52
#28 RE: Ein-Euro-Jobber haben Anspruch auf Nachzahlung Zitat · Antworten

Zitat
Gepostet von Elefantino
...Aber wer trägt denn bitte den deutschen Michel zum Jagen...äh...zu Revolution und Aufstand?



Wenn ich mich nicht ganz und gar irre, hat das vor rund 70 Jahren ein beschnauzbarteter Österreicher schon mal sehr eindeutig beweisen... auch wenn's später wieder keiner gewesen sein wollte...

Von der Sorte Mensch gibt's glaube ich auch heute noch immer genug... die Zeiten müssen nur "schlecht genug" sein, und dann jemand kommen, der die ganze Mischpoke "anführt"... und die laufen, nein, sie marschieren wieder...

Glaubst du nicht? Ich leider schon. Es gibt zu viele Einzelbeispiele, die mir tagein, tagaus zeigen, wozu dieses dumme Herdenvieh "Mensch" fähig sein kann.

LG
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