so einfach ist das nicht. früher gabs mal post von einem rechtsanwalts büro in osnabrück, das konnte man getrost ignorieren.
jetzt häufen sich fälle ,wo man unbedingt gegen angehn muss. das würd ich an deiner stelle, erstmal genau prüfen. gehst du da nicht gegen an(fristgemäss) können die im recht sein.
da lief eine sendung auf monitor, oder wieso. da wurde da ,ausführlich drüber infomiert. verbraucherzentrale hamburg, befasst sich damit, die haben schon jede menge sammelklagen.
also schau erstmal genau nach. und infomier dich,ggf wegen einspruch ect
[ Editiert von pueblo am 17.08.11 13:14 ]
___________________________________________________ muss es immer erst zappenduster werden,bevor uns ein licht aufgeht
wenn es einen Titel gibt, dann ist der wirklich 30 Jahre gültig. Allerdings müsstest Du hier auch eine Zustellung haben (das könnte Dir natürlich durch Deine damalige Lebenssituation vielleicht entgangen sein.....:zwinker1.
Lass Dir doch auf jeden Fall vom Inkassobüro mal eine Kopie schicken, die haben es nämlich auch vorliegen. Und dann würde ich mal mit einer Schuldnerberatungsstelle Rücksprache nehmen. Aber vorsicht - da gibt's mittlerweile genügend schwarze Schafe. Unter www.dajeb.de findest Du alle Beratungsstellen in Deutschland. Einfach Postleitzahl und Schuldnerberatung eingeben, dann kommen die Adressen in Deiner Gegend.
Wenn Du nähere Infos zu Deiner Forderung hast, kannst Du mir auch eine mail schicken, ich frage dann mal meine Kolleginnen aus der Schuldnerberatung.
nicht reagieren. Hatte ich auch, nicht reagieren fand ich ganz schwer, hat aber geholfen. Nach dem Brief vom Inkasso kam noch einer vom Rechtsanwalt, danach war Ruhe. immer cool bleiben LG, Uta
"Großer Gott, laß meine Seele zur Reife kommen, ehe sie geerntet wird!"Selma Lagerlöf
ich hatte mich schon vor monaten nach dem ersten brief, bei der verbraucherzentrale schlau gemacht.
das ganze ist eine abzockfalle und gehört in den eimer
wenn man das inkasso büro und diese internet outlet firma googelt, bekommt man hunderte treffer in denen vorm bezahlen abgeraten wird
selbst wenn die ( und das tuen sie eigendlich wohl nie ) eine gerichtliche zahlungsaufforderung schicken, kann man immer noch einspruch erheben.
ein verfahren werden sie von sich aus im keinen fall anstreben, da sie erst mal selber zahlen müßten und etliche verfahren gegen büro und firma laufen die bisher alle gewonnen wurden ( von den verbrauchern ) die besagte seite gibt es wohl schon garnicht mehr.
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
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