Bin gerade darüber gestolpert, dass nicht wie angenommen bis 0,5 Prozent sondern sogar bis 1,2 Prozent der Alkoholgehalt nicht angegeben wird/werden muss.
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV § 7b und Anlage 4) Alkohol muss bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten, deklariert werden. Getränke mit weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol sind nicht deklarationspflichtig und dürfen als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. In Malzbier, das von Kindern gerne getrunken wird, kann bis zu 1 Volumenprozent Alkohol sein.
hallo boe! da ich auch ganz gerne mal ein karamalz oder eottinger malz trinke kann ich deine aussage so nicht stehen lassen. im echten malzbier (das es kaum noch gibt) sind ca 2% alkohol. in den malzgetränken,die mit "alkoholfrei" gekennzeichnet sind, und die von kindern(und mir) gerne getrunken werden, ist der alkoholgehalt auf jeden fall unter 0,5%. beim karamalz sind es 0,1 - 0,2 % und beim oettinger malz sind es 0,1 - 0,15% volumenalkohol.
es wäre natürlich von vorteil wenn der alkoholgehalt in allen lebensmitteln genau angegeben werden müsste! solange das nicht der fall ist, heißt es für mich, bei offenen waren (zb. beim bäcker) nachzufragen! traubensaft der bis zu 1% alkohol haben kann trinke ich nur mit viel wasser verdünnt, und das in kefir alk ist der nicht angegeben werden muss... das sollte jeder wissen der trocken werden und bleiben will