wir sind zum 31.12 wegen eigenbedarfes gekündigt und könnten zum 30.11 in ein neues haus ziehen. darf unser jetztiger vermieter für dezember noch miete verlangen? immerhin hat ER ja das mietverhältniss beendet
zu unser jetzigen wohnung gehört ein kleiner garten zu unserer alleinigen nutzung. darf der vermieter den garten nun schon ungefragt umgestalten und unsere pflanzen rausreißen und wegschmeißen?
wenn nicht, um wieviel % dürften wir dann die miete kürzen, oder ist das sogar strafbar? ( unbefugtes betreten, sachbeschädigung vielleicht sogar diebstahl... )
solangsam bin ich stinke sauer!
wir haben diese blöde kündigung abzeptiert und gingen nicht dagegen vor. auch als der plötzlich in unserem garten stand und da alles umpflügte haben wir uns gedacht: "egal, wir ziehen ja aus" aber nun will der noch für dezember noch die volle miete nachdem wir ihn darüber informierten das wir bereitz zum 30.november ausziehen
es geht sich ja nur um einen monat deshalb möchte ich keinen rechsstreit anfangen!
falls er mit der mietforderung im recht sein sollte, könnten wir ihm die gartensache vorhalten und uns so einigen...
... hoff ich
wenn sich einer auskennt und weiß wie die rechslage ist wäre ich für tipps sehr dankbar
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
Hi Mary, für Euch gilt leider auch eine dreimonatige Kündigungsfrist. Geht also nur unter gegenseitigem Einverständnis (schriftlich!)
Der Vermieter darf Eure (?!) Pflanzen jetzt natürlich noch nicht ausreißen sofern die Gartennutzung teil des Mietvertrages ist, bzw. ihr müsst ihn nicht aufs Grundstück lassen.
Wenn das Mietverhältnis länger als 6 Jahre besteht dürfte Euch der Vermieter nicht binnen 3 Monaten rauswerfen. - sondern 6.
Vielleicht habt ihr ein gegenseitiges Interesse zum 15.12. zu kündigen, dann kann der Vermieter schneller rein und ihr habt zwei Wochen Zeit für den Umzug. Hälfte gespart. n.
Wenn der Vermieter sich querstellt,würde ich ihn nicht vor dem 31.12. aufs Grundstück lassen.
Hallo Mary , Ist die Kündigung zum 31.12. fristgerecht ? Wenn ja , habt Ihr natürlich kaum eine Chance weger der Miete im Dez . Das mit dem Garten geht natürlich gar nicht , aber hallo . Laut Vermieter seid Ihr erst ab 31.12. aus der Wohnung raus und er betritt jetzt schon Euren Garten . Ganz schnell das ganze mal mit einem Anwalt abklären . Oder habt Ihr noch einen guten Draht zum Vermieter , dass man sich gütig einigt ? Bleib am Ball .
wenn dein Vermieter auf die Dezembermiete besteht, würde ich auf den Rückbau deiner Bepflanzung etc. bestehen Dann kann er die Euronen deiner Mietzahlung Dezember schon heute sinnlos verschleudern... Er ist im Recht, wenn er auf die Miete Dezember besteht ( jedoch ohne die Erlaubnis deine Wohnung und deinen Garten zu betreten, nur für -sehr eingeschränkte- Zwecke der vorangemeldeten Besichtigung der Mietsache (Wohnung und Garten)). Deinen Garten hätte er ebenfalls nicht betreten, geschweige denn rumbuddeln dürfen...
Drohe ihm, wegen der Gartengeschichte ( Verlangen von Rückbau, neue Pflanzung deiner Ex-Pflanzen) und biete an, dass du keine rechtlichen Schritte unternimmst, wenn er auf die Dezembermiete verzichtest.
Ansonsten hast du den Garten bis 31.12.2012 gemietet. Da könntest ja auch noch die volle Sylvestersause veranstalten und seine neuangelegten Räume sind plötzlich ... im Urzustand...
Viel Erfolg und bitte um Bericht acqua
- sprudeln statt plätschern -
Nichts existiert, das von Dauer ist. Das einzig Dauerhafte ist die Veränderung. (Buddha)
Hat dein Vermieter nicht sogar Hausfriedensbruch begangen mit dem Betreten des Gartens? Ich denken schon. Vielleicht kann ein Hinweis darauf (auf eine Anzeige) ihn davon überzeugen, dass ihr quitt seid.
Lt. diverser Foren und Ratgeberseiten musst Du Dich trotz allem an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. (Ohne Gewähr natürlich, aber Internetrecherche sollte ja eh nur der ersten Orientierung dienen) Ich würde auch mit Hinweis auf das Unwesen, dass er da in Deinem Garten treibt, erst noch einmal versuchen eine gütliche Einigung mit Aufhebungsvertrag zu erzielen. Ansonsten wirklich mal zum Anwalt, wie Pueblo schrieb. Oder dem Mieterschutzbund beitreten, die würden Dich meiner Erinnerung nach sofort beraten, allerdings hättest Du keinen Rechtschutz im akuten Fall. Bei den Vermietern da in der Gegend würde eine Mitgliedschaft sich wahrscheinlich trotzdem recht schnell amotisieren.
ZitatGepostet von zai-feh Hat dein Vermieter nicht sogar Hausfriedensbruch .
...in Texas dürftest Du ihn erschießen!
Ne, im Ernst solang Du keinen Grund hast ihn vor Gericht zu zerren, müsstest Du auch anwaltliche Drohgeberden bezahlen, solange keine (i.d.R. überflüssige) Rechtsschutzversicherung greift. Auch wenn der Anwalt eine vorzeitige Kündigung vereinbaren kann. Ist dann eine super Rechnung 400 Euro für den Anwalt - 400 Euro Miete gespart
Aber halten wir fest, die Kündigung ist fristgerecht und rechtens! Euer Vermieter ist im Recht.
Stell Dir das mal anders herum vor - Du kündigst mit Dreimonatsfrist und der Vermieter will Euch vor Beendigung der Frist rauswerfen, weil er einen Nachmieter gefunden hat.
Versucht Euch gütlich mit ihm zu einigen...dann kannst Du immernoch böse werden.....
ZitatGepostet von zai-feh Hat dein Vermieter nicht sogar Hausfriedensbruch .
...in Texas dürftest Du ihn erschießen!
Ne, im Ernst solang Du keinen Grund hast ihn vor Gericht zu zerren, müsstest Du auch anwaltliche Drohgeberden bezahlen, solange keine (i.d.R. überflüssige) Rechtsschutzversicherung greift. Auch wenn der Anwalt eine vorzeitige Kündigung vereinbaren kann. Ist dann eine super Rechnung 400 Euro für den Anwalt - 400 Euro Miete gespart
Aber halten wir fest, die Kündigung ist fristgerecht und rechtens! Euer Vermieter ist im Recht.
Stell Dir das mal anders herum vor - Du kündigst mit Dreimonatsfrist und der Vermieter will Euch vor Beendigung der Frist rauswerfen, weil er einen Nachmieter gefunden hat.
Versucht Euch gütlich mit ihm zu einigen...dann kannst Du immernoch böse werden.....
Der Vermieter ist allerdings nur in Bezug auf die Kündigung im Recht, was den Garten angeht, ist er mal ganz klar völlig im Unrecht. Und dort kann man ansetzen und versuchen, sich zu einigen, denn dort hast Du ein Druckmittel und eine Handhabe.
ZitatGepostet von helena R [quote]Gepostet von Boe was den Garten angeht, ist er mal ganz klar völlig im Unrecht. Und dort kann man ansetzen und versuchen, sich zu einigen, denn dort hast Du ein Druckmittel und eine Handhabe.
...solang der Garten überhaupt vollständiger Bestandteil des Mietverhältnisses ist...bischen Vorsicht ist da geboten bevor der Vermieter von Euch verlangt den Garten in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen...kiekst in Mietvertrag.
zu unser jetzigen wohnung gehört ein kleiner garten zu unserer alleinigen nutzung. darf der vermieter den garten nun schon ungefragt umgestalten und unsere pflanzen rausreißen und wegschmeißen?
Dann " gehört" Euch der Garten bis 31.12.12, er darf ihn weder betreten ungefragt noch darin etwas machen!
guckste ob und wie es im Mietvertrag steht , damit kein Schuh draus wird und der Vermieter Euch gegenüber Forderungen zum Gartenrückbau stellen kann
Der Mieter, der den Garten pflegt, hat nicht automatisch mietrechtlich auch das Nutzungsrecht am Garten. Ein Nutzungsrecht besteht nur, wenn es mit dem Vermieter vereinbart ist. Der Mietvertrag über eine Wohnung im Erdgeschoß enthält keineswegs automatisch das Recht zur Benutzung des Gartens. Maßgebend ist allein der Mietvertrag. Enthält er keine Regelungen besteht auch mietrechtlich kein Nutzungsrecht. Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter eines Gartens nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen, Beete umgraben oder Unkraut jäten vornehmen (LG Detmold WM 1990, 289). Dagegen gehört das Schneiden von Bäumen und Sträuchern nicht in Aufgabenbereich des Mieters.