Anzeigen ist eine Sache...aber wie sieht es jetzt ganz akut bei Dir aus? Haste heute Zeit,was für dich in die Wege zu leiten?Oder gehts bei Euch heute noch weiter?
Einfach nur raus da...meine ich.Egal,was da hinterher kommen mag.
Hallo Sole Nach 25 Jahren ??!!Ja ich weiß,ich bin gaga..das redet er mir Tag für Tag ein!!!!!!!!!! Doof pleipt toof,ich komm ja nur vom Torf( hab aber studiert)
Elia, du solltest jetzt sofort zum Arzt gehen. Lass es dir attestieren! Gehe dann sofort zum Anwalt!Trennung kannst du auch einreichen. Der Anwalt schreibt eine einstweilige Verfügung, dass dein Mann die Wohnung verlassen muss. Die kommt aber erst in ein paar Tagen mit der Post. Also nimm dein Attest und gehe direkt damit zur Polizei. Stelle Strafanzeige und lasse das Schwein entfernen. Schäme dich nicht, handel.
2001 musste ich das leider auch.
Ich hasse Menschen, die schlagen. Ich verachte sie zutiefst. Bitte denke jetzt nur an dich!!!!!!!!!!!!!!!
Verflucht nochmal...ich werde den Eindruck nicht los,daß Du gerade versuchst,den Vorfall zu deckeln...und schon fast wieder auf dem Verzeihungstrip bist.
Elia, ich weiss es kostet Kraft und Überwindung. Auch ich habe damals viel zu lange gewartet. Aber es gibt keinen anderen Weg. Einzig noch Frauenhaus. Aber warum sollte das Schwein die Wohnung haben und du musst gehen. Schütze dich! Ich denke an dich. Geh jetzt zum Arzt!
Möchte mich Depri anschliessen und Dir raten, das Du Dir das ärztlich attestieren läst. Wenn Du ihn anzeigst, weißt Dich die Polizei sowieso darauf hin, das es zumindest besser ist, wenn Du so ein Attest hast.
Mein Ex Mann hat mich einmal geschlagen und danach hoch und heilig versprochen, das nie wieder zu tun. Das hat er auch nicht, jedoch die verbalen Äusserungen mir gegenüber, die danach immer übelster wurden, haben genauso gesessen.
Schlagen ist ein Zeichen von Schwäche und Du siehst ja, das er immer wieder schwach wird. Denk an Dich und zieh die notwendigen Konsequenzen.
Anzeige aufgeben nach §224 StGB, gefährliche Körperverletzung §223 einfache KV, wird d nicht ausreichen. § 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 226 Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 230 Strafantrag (1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.
(2) Ist die Tat gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
So das war mal ein bischen Rechtslehre.
Ich schlage und trete auch. Wenn ich wütend bin, schlage ich auf Kissen ein, oder ich trete in die Pedale meines Rades und tobe mich so aus. Das befreit meinen Kopf sehr gut. Kerle,für mich sind das keine Männer, die Weibliche Wesen schlagen, gehören in den Knast oder auf eine einsame Insel. Obwohl Krokodilgehege wäre besser.
Schönen Tag noch.
Liebe Grüße arne
Ach ja wegen Kirche, fällt mir nur eins ein, nach Aussen so tun als wäre man der "beste" Kerl, und zuhause, sobald die Jalosie runtergeht ist es der Teufel in Person
wende Dich sofort an die Polizei. Es gibt da meistens auch einen Ansprechpartner bei häuslicher Gewalt. Dann kommt es zum "Platzverweis".
Schau mal unter "Adressen..." nach. Ich habe vor einiger Zeit mal was ins board gesetzt zu allen Anlaufstellen in Deutschland. Wenn gar nichts geht - Koffer packen - Frauenhaus.
Handle, sonst verlierst Du vielleicht noch die Achtung vor Dir selbst.
Ich bin sicher, hier stehen im Moment ganz viele Frauen hinter Dir und denken an Dich.
mein Mann hat mich damals bedroht, er würde mich umbringen, abstechen usw. und hat mich irgendwann auch noch am Hals gepackt und durch die Wohnung geschubst - geschlagen hat er mich allerdings nicht - das war dennoch für mich ein Grund ihn anzuzeigen und ich habe die Anzeige bis heute nicht zurückgezogen.
Das Ganze ist heute bei der Staatsanwaltschaft. Er "kann es bis heute nicht verstehen", dass ich das getan habe, weil er ja "gar nichts gemacht hat" - aber ich bin froh, dass ich das durchgezogen habe. Ich habe einfach die Achtung vor mir selber ein Stück weit wieder bekommen.
Seitdem hat sich einiges verändert.
Übrigens lebe ich nicht mehr mit meinem Mann zusammen, haben zwar Kontakt, der mir nicht immer gut tut - aber ich arbeite an mir und meinem eingefahrenen Verhalten.
Zieh es durch sonst ändert sich nie was - er hat keinen Respekt vor dir. Wenn er weiß, dass du sowieso nichts unternimmst, wenn er dich prügelt, dann schwindet der letzte Funke ganz schnell und er wird seine Hemmschwelle immer niedriger schrauben.
Mach es - du kannst nur für dich selber etwas gewinnen.