Ich bin sehr erstaunt über die Berichte, die ich in diesem Bereich gelesen habe. Zum Teil scheint es ja wirklich Mitarbeiter zu geben, die offensichtlich Alkoholiker sind und sie dürfen ohne Konsequenzen so weitermachen. Da ich selbst erst kurz Zeit in Deutschland bin interessiert mich einfach, ob das dann hier unter Diskriminierung gehen würde so jemanden anzusprechen oder direkt ein Ultimatum zu stellen. So à la: Therapie oder Arbeitslos. (wird in meiner Heimat auf jeden Fall oft gemacht...gemäss Bilanz mit guten Ergebnissen). Bei uns ist Alkohol am Arbeitsplatz auch verboten, hier hat jemand geschrieben, dass sein Kollege von Morgens bis Abends immer wieder trinkt.Darf man das überall oder ist das eher Firmenabhängig? Oder habe ich es einfach falsch verstande und alles findet heimlich statt?
Auf jeden Fall, würde mich interessieren wie es von der rechtslage hier aussieht.Und einfach mal generell: Sagt da wirklich niemand etwas dazu wenn man einfach mit einer Fahne ins Büro reinschneit...?
ZitatGepostet von Lisa81 Auf jeden Fall, würde mich interessieren wie es von der rechtslage hier aussieht.Und einfach mal generell: Sagt da wirklich niemand etwas dazu wenn man einfach mit einer Fahne ins Büro reinschneit...?
Hoffe auf Antworten! LG Lisa[/b]
Hallo Lisa,
also soviel ich weiss, läuft das hier rechtlich so. Erst ein Gespräch mit dem Hinweis auf die Konsequenzen, dann schriftliche Abmahnung und danach Ultimatum: Therapie oder Kündigung. Es darf allerdings kein Alkoholiker gekündigt werden aufgrund seiner Alkoholkrankheit, vorausgesetzt er lässt sich behandeln.
Wie so oft im Leben, widerspricht die Praxis allerdings der Theorie, soll heissen, Alkoholiker werden oft von Kollegen gedeckt. Keiner sagt was, obwohl alle es wissen. Bei Bürojobs oder so mag das ja noch angehen, aber bei Sachen die gefährlich sind???
So, ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Einen schönen Abend noch.
Grüsse von Birgit
[ Editiert von pulsatille am 22.05.07 22:07 ]
Wenn der Mensch voll ist, geht sein Blick ins Leere.
Moin Lisa, hatte noch keine gelegnheit dich willkommen zu heißen und tue es hiermit aufs freundlichste. Hab mir deinen "gründe thread" gerade durchgelesen. Wie läufts denn so bei dir? Erste glas stehengelassen? Irgendwelche hilfsangebote ins auge gefasst?
Zu deiner heutigen frage, mehr als die Birgit dir bereits gesagt hat, fällt mir da im moment auch nicht ein. Ach ja und klasse dein deutsch, echt jertzt mal!
Hab mal welche finnisch sprechen hören, hört sich ausgesprochen kompliziert an für meine ohren
Wir lesen uns Lieben gruss dir Esther
Mein Selbstbetrug endete in einer Sackgasse. Meine Selbstbestimmung zeigt mir viele neue Wege in eine bunte Welt.
Danke für die schnelle Antwort und auch das Willkommen... Ja, habe das erste Glas immer noch stehen lassen und bin motiviert. Habe eine lokale Anlaufstelle für Alkoholiker besucht, war leider nicht so das wahre und hat mich sehr enttäuscht. Es gibt aber ja noch andere und ich finde sicher noch eine Gruppe in der ich mich wohl fühle...hoffentlich. Möchte mich im Moment nicht so auf mich selbst verlassen und bin daher immer auf der Suche nach Möglichkeiten...
Ja, dann habe ich die einzelnen Berichte wohl nicht so richtig verstehen können oder falsch verstanden. Habe irgendwie den Eindruck bekommen, Alkohol am Arbeitsplatz wird total toleriert. Aber sicher ist es immer die Theorie die in der Praxis versagt...wo nicht? Aber bevor man nicht fragt weiss man es ja nicht...Andere Länder andere Sitten und das war nicht das erste mal, dass ich etwas falsch verstehe
ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Zwischen meinem Arbeitgeber und dem Personalrat gibts es eine "Dienstvereinbarung über vorbeugende Hilfen bei schädlichem Konsum psychoaktiver Substanzen (Suchtmittel)".
Im Punkt 4 steht:
Die Beschäftigten haben nüchtern, d.h. unbeeinflusst durch Alkohol und/oder andere Drogen ihren Dienst anzutreten. Vorgesetzte sind verpflichtet, durch aktive Information und durch Intervention Verantwortung für die Durchsetzung dieses Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu übernehmen. Bei einer Intervention hat die/der Beschäftigte das Recht, sich durch eine ärztliche Überprüfung zu entlasten.
Es werden die verschiedenen Stufen der Hilfen und Beratungsgespräche beschrieben.
Also prinzipiell ist erstmal die Art des Betriebs zu unterschieden. Führt oder bedient derjenige der Alkohol trinkt Maschinen die in der Lage sind andere oder sich selbst zu verletzen/gefährten so ist der Berieb nach §35 verpflichtet den Trinker zu kündigen. Dies dient dem Schutz anderer Mitarbeiter und sich slebst gegenüber. Beispiele: Der Mitarbeiter ist Gapelstabelfahrer, arbeitet am Fliessband usw.
Handelt es sich um eine nicht gefährliche Tätigkeit so KANN der Betrieb kündigen wenn eine Gesundung des Mitarbeiters nicht zu erwarten ist oder durch seine Trunkenheit eine verminderte Wirtschaftlichkeit zu erwarten ist. Zum ersten kann der Betrieb fordern das der Mitarbeiter ein positives Gesundheitsgutachten eines Arztes vorlegt, der zweite Punkt mit der Wirtschaftlichkeit wird rein an Zahlen festgemacht. Interessant ist aber auch hier der §35 . Es ist Aulegungssache wenn ein Alkoholgefährdeter Mitarbeiter seine Nüchternheit bedroht sieht dadurch das sein Kollege ständig Alkohol im Betrieb zu sich nimmt. Hier sollte man vielleicht mal (falls vorhanden) den Betriebsrat ansprechen.
Gibt sicher noch viel mehr zu dem Thema, das is das was mir grad einfällt.
Hi Schnitzelpizza, Solange das ganze "Auslegungssache" ist, variiren die Konsequenzen sicherlich dementsprechend...Je nach Chef offensichtlich... Ich hab hier mal einen Tag in der Gastronomie gearbeitet und da schien das Trinken völlig normal zu sein (deshalb nur einen Tag:rolleyes. Ja, nicht nur normal, man wurde nach Feierabend auch noch animiert...aber das ist glaube ich, nicht vergleichbar mit einem Bürojob, deshalb mein Erstaunen. Aber früher ist mir sowas einfach gar nicht aufgefallen, erst seit dem ich mich mit meinem eigenen Trinkverhalten auseinandersetze. Ist wohl normal, dass einem gewisse dinge erst auffallen wenn man sie von ausserhalb betrachtet...