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Saufnix  
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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.724 mal aufgerufen
 Gesundheitstipps
Seiten 1 | 2
Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

26.10.2007 16:19
RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hallo,

ich möchte nach 10 Jahren zu einem anderen Hausarzt wechseln.
Die letzten Jahre bin ich viel krank gewesen.

Über die verschiedenen Krankheiten und Behandlungen hätte ich gerne einen Nachweis.

Vermutlich könnte der neue Hausarzt einfach einen Bericht anfordern, oder?
Parallel will i c h den aber auch haben.

Kann ich da einfach zu der bisherigen Ärztin schreiben, sie soll mir eine komplette Aufstellung schicken?

Wie funktioniert das und welche Rechte habe ich?
Ich geh einfach mal davon aus, daß sie keinen Bock zu hat, zahlt ja niemand.

Von der Krankenkasse bekam ich nur einen Nachweis, wann ich krank geschrieben war. Das ist natürlich nur ein Buchteil.

Gruß, Lissy


vicco55 Offline




Beiträge: 2.649

26.10.2007 17:36
#2 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hi Lissy,

ruf' doch mal die Patientenstelle an. die werden für solche Beratung bezahlt. Der Link führt zu der Stelle für Oberbayern Aber da wohnst halt einfach mal für 'nen Tag oder so in FFB oder Muc oder ...

Falls Du nicht weiter kommst, schick' mir eine nmail - ich schaue dann, was ich hinter den Kulissen machen kann (meine Frau arbeitet dort).

Viel Erfolg
Viktor


tommie Offline




Beiträge: 10.596

26.10.2007 19:05
#3 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.


Miss_Rossi Offline




Beiträge: 3.901

26.10.2007 19:42
#4 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hi Lissy,

ich kenn das von meiner Mutter so, dass der Arzt, bei Wechsel, deine gesamte Akte an dich herausgeben muss, damit du sie, was natürlich auch vertraulich ist, deinem neuen Hausarzt übergeben kannst.

Missi


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

27.10.2007 09:43
#5 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hi Danke Euch,

Victor, da ruf ich mal an!

Und der Link vom Tommie sagt ja auch ganz klar, daß ich die Kopien haben kann.

Zitat
hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.



Die Kosten trage ich gerne.

Gruß, Lissy


döner Offline




Beiträge: 586

27.10.2007 10:46
#6 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hallo Lissy,

du hast auf jede bestehenden Krankenbericht einen Anspruch in Form einer Kopie. Ich hatte deshalb mal mit meinem Hausarzt Stress, als ich mal höflich nachfragte, nachdem ein Bericht aus der Gerinnungsambulanz Gießen vorlag.

Als ich das Wort "Recht" in den Mund nahm ging der schon senkrecht hoch, dabei wollte ich ja nur nachfragen, wie es denn sei.

Im Aachener Klinikum hingegen war eine Ärtzin, die mir das sogar vorschlug und meinte, es sei gut , wenn die Patienten auch selbst Infos und Einblicke in ihre Ktankengeschichte bekämen, um über ihren Zustand auch besser informiert zu sein. Auch beim Artzwechsel macht es vieles leichter, weil man direkt alles vorlegen kann.

Gruß Anja


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

27.10.2007 11:55
#7 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hi Döner,

Zitat
es sei gut , wenn die Patienten auch selbst Infos und Einblicke in ihre Ktankengeschichte bekämen



Ich denke doch, ich als Patient sollte als erster Einblick in meine Krankengeschichte habe.

Wenn Du heute nicht das Wissen mitbringst, dann bist Du doch aufgeschmissen bei unserem kranken System, ähhh Gesundheitssystem wollte ich sagen.

Gestern beim Internisten, der mir 1x wöchentlich den Quicktest machen soll wegen Marcumarbehandlung:

Ich habe erzählt, daß ich vorgestern Abend minutenlang nichts gesehen habe auf einem Auge wegen einem braunen Film.
Er meinte, das könnte Bluthochdruck sein und ob ich zu Hause so ein Meßgerät hätte? Dann könnte ich ja mal selbst messen.

Zur Erinnerung: Das Gespräch fand in einer Arztpraxis statt, nicht auf der Strasse.
Auf meine vorsichtige Frage, ob sie das in dieser Praxis nicht auch machen könnten, meinte er, doch, das ginge natürlich auch.

Ich hab's aber vorgezogen, meine Füße in die Hand zu nehmen.

Hab mir dann endlich neuen Hausarzt gesucht, der auch Quicktest macht, war beim Augenarzt (alles ok) und muß jetzt noch neurologisch abklären lassen.

Da regen sich die Ärzte grundsätzlich auf, wenn man als Patient sagt "ich hab da im Internet gelesen..."

Aber woher sollte ich mir Allgemeinwissen zu meiner Thrombose und Marcumar-Behandlung sonst holen?

Von den Ärzten nur Wischiwaschi bei Fragen zu
- wie viel und streng darf/sollte ich mich bewegen
- wo muß ich mit dem Essen wirklich aufpassen (habe stark schwankendes Quickwert.
- wie kann ich die Venen-Erholung noch unterstützen (z.B. Kneipp-Waschungen)

Gruß, Lissy


blondy1 ( gelöscht )
Beiträge:

27.10.2007 14:10
#8 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten



es heißt ja der mündige pat,und bisher habe ich alle krankenunterlagen bekommen und ich sage nicht mehr,ich habe im internet sondern ich habe gelesen usw.

ich als mündiger pat.weiß mehr über meine krankheitenals die lieben docs.und das gibt oft streß mit denendie mich nicht kennen

bin ja ein ruhiger mensch,aber manchmal könnte bei denen ausflippen.

lissy wie wäre es den in einer venenklinikdie könnten dir am besten helfen.

alles gute.

http://www.venen.de/

helga

[ Editiert von blondy1 am 27.10.07 14:16 ]


Beachen Offline




Beiträge: 3.654

27.10.2007 15:08
#9 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Lissy,

was ich auch noch machen würde in deinem Fall ...

Also ich war vor Monaten bei einem Venenspezialisten und zwar, weil meine Tante bei einer Besenreisser OP schwere Komplikationen hatte und sich eine vererbare Gerinnungsstörung herausgestellt hat.

Also sind alle hin, meine Mutter, mein Bruder und ich.
Da gibt es neuartige Gen-Untersuchungen ( teuer ) auf vererbarte Defekte.
Und ich habe ein 7-fach erhöhtes Thrombose Risiko aufgrund einer "heterozygoten Prothrombin Mutation". ( Also im Rahmen das 7-fache)
Das ist eine Störung des Gerinnungsfaktors 2.

Das häufigste sind Defekte beim Gerinnungsfaktor 5.
Oder die Bluterkrankheit ( Gerinnungsfaktor 7 meines Wissens )

Jedenfalls macht dieser Phlebologe diese speziellen Blultuntersuchungen und schickt sie in ein Labor.
Wäre jetzt - da du bereits eine Thrombose hattest - auch angebracht bei dir.

Außerdem würd ich mich echt schlau machen, wie lange du Marcumar nehmen mußt.
Das ist ein Teufelszeug und geht bei Jahren der Einnahme auch auf die Leber ( die Leber macht die Gerinnungsfaktoren )
Außerdem solltest du eine Konakion Ampulle ( Vitamin K - Gegenspieler der Gerinnung ) auf deinem Marcumar Ausweis haben für Notfälle.

Ein Link dazu :

klick mich

Ein absolutes "No" hat bei solchen Sachen auch die Einnahme von Hormonen ...


Grüßle
Bea


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

27.10.2007 17:19
#10 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hi Beachen,

die vererbten Thrombose-Risken haben sie gleich im Krankenhaus abgecheckt. Da ist alles in Ordnung.
Da war das mit den Hormonen schon ehr ein Grund.
Die sind auch komplett gestrichen worden am ersten Tag im Krankenhaus.
Und als Risikofaktor ist natürlich das Sitzen am Computer genannt im Krankenbericht.

Ansonsten habe ich mir letzte Woche einen Besuch beim Venenspezialisten selbst verordnet.
Da kann ich jederzeit wieder hingehen.
Routinemäßig wäre erst in einem halben Jahr wieder Ultraschall nötig gewesen.
Ich wollte aber wissen, wie es eigentlich dem anderen Bein geht, das wurde im Krankenhaus nie angeschaut.

Wo gibts denn das Konakion?
Im Krankenhaus hab ich gefragt, ob es nicht was gibt, was ich z.B. in die Berge für Notfall mitnehmen könnte.
Die meinten, diese Mittel seien so teuer, daß die gar nicht frei verkauft würden, sondern nur der Notarzt hat sie dabei.

Das würde ich schon gerne dabei haben zur Beruhigung.

Wegen der Marcumareinnahme meinte der Krankenhausarzt, ich sollte das 6 Monate nehmen. Im Falle einer wiederholten Throm. müßte ich es lebenslang nehmen.
Das wollen wir ja mal nicht hoffen.

Aber meine Hausärztin (also die Ex:sly sagt, ich soll sehen, daß ich es nach 3 Monaten absetzen kann.

Da ich ja auch kurzatmig war bei der Einlieferung ins Krankenhaus und deswegen Verdacht auf Lungenembolie bestand, fühle ich mich schon wohler mit der Blutverdünnung.

Aber die besten Vorsorge ist sicherlich, daß ich an meinem Arbeitsstil arbeite und an der Art wie ich mich täglich bewege.
Raus aus dieser Stress-Firma, nicht mehr Stundenlang bewegungslos sitzen u.s.w.

Gruß, Lissy


PeWe ( gelöscht )
Beiträge:

27.10.2007 17:51
#11 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Zitat
Wo gibts denn das Konakion?
Im Krankenhaus hab ich gefragt, ob es nicht was gibt, was ich z.B. in die Berge für Notfall mitnehmen könnte.
Die meinten, diese Mittel seien so teuer, daß die gar nicht frei verkauft würden, sondern nur der Notarzt hat sie dabei.


Sag mal Lissy spinnen die? Konakion gehört doch zur persönlichen Standard-Notfallausrüstung wenn Du Marcrumar einnimmst! Das wir wirklich immer perverser in unserem Gesundheitssystem...

Ich kann Dir nur raten es Dir verschreiben zu lasssen und zur Not selber zu zahlen. Vermutlich wirst Du es nie brauchen...aber es ist schon beruhigender etwas zur Hand zu haben, was eine plötzliche Blutung (z.B. durch größere Schnittverletzung oder so) stoppt!

Liebe Grüße
PeWe

[ Editiert von PeWe am 27.10.07 17:52 ]


PeWe ( gelöscht )
Beiträge:

27.10.2007 17:57
#12 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Noch ein Ps...

Das Du das Zeug noch nicht mal namentlich kennst, es Dir also nicht einmal als Notfallpräparat genannt wurde, finde ich wirklich mehr als abenteuerlich...

Menno...so was kann mich echt auf die Palme bringen...


Beachen Offline




Beiträge: 3.654

27.10.2007 17:59
#13 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Zitat
Wo gibts denn das Konakion?


.. wir haben das früher bei der Entlassung eines PAtienten auf den Ausweis geklebt.
Das ist auch trinkbar.
Was deine Ärzte meinen, ist sicher ein anderes Mittel das schnell die Gerinnung hochsetzt, eins aus Blut gewonnen.
Das Konakion ist reines Vitamin K. Vielleicht ist das mittlerweile "out".

Was ich meine an erblichen Geschichten, sind nicht nur das übliche, was in Krankenhäusern so gemacht wird, sondern so Spezialuntersuchungen auf Gen Defekte.
Ich weiß halt, das es diese Untersuchung noch garnicht solange gibt. Also bei mir war das ein Riesenzettel auf so allerlei.
Und es ist nicht billig und wird darum ungern gemacht, aber mein Phlebologe war wohl einer, der darauf besteht immer bei der Kasse.
Sprich das doch mal an, wenn du zu einem gehst.
Ob sie im KH wirklich alles abgeklärt haben diesbezüglich.

Also ich bin ja schon seit Jahren eine Gegnerin der Hormoneinnahme.
Wenn ich das so lese, weiß ich auch wieder warum.

Grüßle
Bea


Beachen Offline




Beiträge: 3.654

27.10.2007 18:05
#14 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

klick mich
... da steht das genauer ...


Lissy01 Offline




Beiträge: 2.780

27.10.2007 18:38
#15 RE: Recht auf Arzt-Bericht Zitat · Antworten

Hi PeWe,

in Beachens Link steht, daß es nicht für den Notfall geeignet ist, weil es erst nach 6 Stunden wirkt.

Gehört habe ich das schon mal, aber ich dachte, das ist mehr gedacht, wenn ich plötzlich eine OP brauche.

Und...ja die spinnen...

Hi Beachen,
ich muß mal den Bericht vom Krankenhaus mit zum Arzt nehmen.
Da steht drinnen, was alles getestet wurde.

Machst Du irgendwas zur Vorbeugung wegen Deinem erhöhten Risiko?

Gruß, Regina


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