ich habe eine Frage an die "Krankenkassenkenner" hier
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Bewilligung einer ambulanten Gesprächstherapie ? Mir wurde ein Fall angetragen bei dem der angesprochene Therapeut meinte, der Betroffene müsse mind. 1 Jahr durchgehend trocken und eine LZT absolviert haben. Würden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine GT nicht durch die KK getragen.
Ist da was drandann muss das in den letzten Jahren an mir vorbei gegangen sein?
Wäre Euch für Antworten dankbar
LG, Tina
Alles im Leben hat seinen Sinn
Über die Steine, die ich mir HEUTE in den Weg lege, werde ich MORGEN stolpern
ich habe eine Frage an die "Krankenkassenkenner" hier
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Bewilligung einer ambulanten Gesprächstherapie ? Mir wurde ein Fall angetragen bei dem der angesprochene Therapeut meinte, der Betroffene müsse mind. 1 Jahr durchgehend trocken und eine LZT absolviert haben. Würden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine GT nicht durch die KK getragen.
Ist da was drandann muss das in den letzten Jahren an mir vorbei gegangen sein?
Wäre Euch für Antworten dankbar
LG, Tina
Das ist das erste mal, dass ich so etwas höre. Das grundsätzliche Problem könnte darin liegen, dass für Alkoholismus-Therapien bei Arbeitnehmern die BFA zuständig ist. Natürlich dürfte dann keine KK scharf darauf sein, irgendetwas in diesem Umfeld zu bezahlen und immer erst einmal nein sagen und blocken oder direkt an die BFA verweisen.
Bei "reinen" Psychotherapien muss zwischen zwei Therapien nach meiner Kenntnis übrigens ein Zeitraum von zwei Jahren liegen.
wie das mit ner Gesprächsthera ist, weiss ich nicht.
Ich hab ne Hypnosethera gemacht, die die Kasse sowieso nicht bezahlt hat. Aber da war es auch so, daß die mich nur genommen haben, weil ich schon ein paar Jahre trocken war.
Das hat wohl damit zu tun, daß da Dinge zu Tage treten, für die "man" besser ziemlich stabil ist. Könnte ich mir bei ner Gesprächsthera auch vorstellen.
Hallo Ihr Lieben und erst einmal DANKE für die Antworten.
Ob der Betreffende jetzt bei seinem Telefonat mit dem Thera eine Gesprächs- oder Verhaltenstherapie gewünscht hat, ist mir nicht bekannt (ich denke mal ihm auch nicht). Ich wusste übrigens nicht, dass es dort gravierende Unterschiede gibt Übrigens ist er z.Z. arbeitslos (ob bereits Altersrente beantragt wurde, ist mir ebenfalls nicht bekannt).
LG. Tina
PS: Ich habe ihm geraten es bei anderen Therapeuten zu probieren, trotzdem interessiert mich hier weiter, welche Verfahrensweisen bei den KK angewendet werden.
Alles im Leben hat seinen Sinn
Über die Steine, die ich mir HEUTE in den Weg lege, werde ich MORGEN stolpern
Gesprächtherapie wird in der Regel von dem zuständigen Rententräger auf Antrag bewilligt. Sinnvoll ist das Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle, die dann alles weitere in die Wege leitet. Das eine 1 - jährige Trockenheit Bedingung sein soll, ist völliger Quatsch. Gerade nach einer Klinikentlassung ist die Nachsorge in Form der therapeutischen Möglichkeiten sinnvoll, genau wie der Besuch einer Selbsthilfegruppe.
Meine (TK) bezhalt so ziemlich alles, auch den tiefenpsycholigischen Psycho. Bei Bedarf sogar inkl. 8 Wochen Klinik. Andere Kassen wohl nicht, oder nur nach Antrag und unter bestimmten Bedingungen...