Logisch darf jeder Arbeitnehmer ohne weiteres tun was er will, auch wenn er eine AU hat. Solange er nicht eine Ansteckende Krankheit hat, wodurch andere gefährdet werden oder BEttlägrig ist.
Es gab mal vor 8 Jahren ein ähnliches Urteil. es hiess am Ende. Der Ausflug und so, war eine Gesundheitsfördernde MAßnahme.
Ja habe ich auch mal ausgenutzt, man war ich da breit, und mein Chef stand nächsten Tag vor meine Privattür, 2x, weil beim ersten Mal war ich ja noch nicht ganz wach, danach auf den AB und dann war er auf Rückruf da. Moralpredigt. Gab keine Abmahnung, keine Kündigung uns so. Aber nur weil er sowas nicht schreiben wollte und sie meine Arbeitskraft noch brauchten. Heut gibs das Werk eh nicht mehr. Ist halt schon lange her.
Wer es machen will, der soll es tun. Am besten zum Chef noch sagen: Wenn ich kein Urlaub bekomme, bin ich halt Krank: Vorsätzliche Ankündigung einer Erkrankung. Und Adieu tschüß
Der Tod gehört zum Leben dazu, wie die Geburt. Und wann was ist, weiß kein Mensch genau.