deine Frage kann ich dir ja nicht beantworten. Aber nachdem dein Sohn seine Ausbildung bereits abgeschlossen hat, zählt er ja nun zu den 'Erwachsenen' und ist damit für seinen Unterhalt selbst verantwortlich.
Dass dein Sohn jetzt außer Haus' ist und sich z.B. 'ne eigene Wohnung nehmen muß, das ist doch erstmal nicht die Sache vom AA. Verdient dein Sohn denn sooo wenig, dass er Unterstützung braucht?
Fragt der Werner
---------------------------------------------------------------- It's nice to be a Preiss, it's higher to be a Bayer
'Hohe Kosten' versteh' ich jetzt auch nicht ganz. Fürs erste mietet er sich ein möbliertes Zimmer; da reicht ihm ein Koffer voller Klamotten (die hat er ja wohl). Er braucht doch nicht gleich 'ne komfortabel eingerichtete Wohnung. Die kann er sich nach und nach zusammen sparen.
Erst mal danke für die Antworten. Wahrscheinlich habe ich mich nicht konkret genug ausgedrückt.
Also noch mal: mein Sohn ist nach seiner Ausbildung arbeitslos geworden. Sein ALGI wurde nach seiner Ausbildungsvergütung berechnet. 60% von einem Lehrlingsgehalt sind wahrlich nicht viel. Jedenfalls unter 180,- €. Es blieb nichts übrig für Rücklagen.
Ich selbst arbeite 6 Stunden täglich und bekomme ALGII als Aufstockung. Also auch nichts zu holen.
Kosten die jetzt auf uns zukommen sind z.B. Miete (auch für ein Zimmer muss was gezahlt werden), evt. Kaution, Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung usw.
Ich weiss, dass vor Einführung von ALGII für Arbeitslose die einen Job gefunden und angenommen haben, befristet ein Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt gezahlt wurde.
Ich hoffte, dass jemand weiss, ob das jetzt auch noch so läuft.
wie wäre es einfach mal beim arbeitsamt nachzufragen
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
Aber ich würde mich gern vorher informieren. Kann ja sein, jemand hat schon Erfahrung damit und kann mir Tipps geben. Auf der Seite der Arbeitsagentur steht folgendes:
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer notwendigen Förderung informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
Ist ja nicht sehr aussagekräftig. Daher meine Frage.