So, ich habe jetzt beschlossen, gar nicht zu reagieren und dem Mieterverein zu Hamburg beizutreten. Da ich voraussichtlich lebenslang zur Miete wohnen werde, lohnen sich die 5 € /Monat wohl schon.
Auf die 14-Tagesfrist meiner Vermieterin muss ich wohl auch nicht reagieren, denn so heisst es bei "Mieter helfen Mietern":
ZitatNach Erhalt der Mieterhöhung haben Sie 2-3 Monate Zeit, um deren Berechtigung überprüfen zu las- sen. Kürzere Fristen, die manche Vermieter vorgeben, sind bedeutungslos. Unterschreiben Sie nichts vorschnell, auch keine vom Vermieter vorgelegte Miethöhevereinbarung. Im Laufe des Mietverhältnisses getroffene Vereinbarungen sind oft nicht mehr anfechtbar. Nichts ist so eilig, als daß Sie nicht zuvor in die Beratung kommen könnten.
Und da ich glaube, dass formelle Fehler alleine in der Fristsetzung liegen (das Schreiben ist vom 03.12. und die Erhöhung soll ab dem 01.01.2010 gelten), ist es eh besser, wenn ich gar nicht reagiere...
Ich bin gespannt - früher wäre ich solchen Konflikten immer aus dem Weg gegangen...
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
Ja, dieses früher lasse ich auch wirklich gerne hinter mir!
Und dass die Hexe sich ärgern wird, freut mich auch richtig! Und wenn ich so zusammenfasse, was ich an Infos gesammelt habe, dann kann ihr Schreiben formell nicht korrekt sein. Und somit ist es eh hinfällig.
Außerdem mir Anfang des Monats die Miiete zum Folgemonat zu erhöhen ist mehr als dreist!
Hach, es tut gut, mit solchen Sachen endlich angstfrei zurechtzukommen!
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
Mieterverein ist bei solchen VermieterInnen wohl echt sehr empfehlenswert, Katrin.
Entweder ist die Deine so geldgeil und doof, daß sie wohl meint sie hätte Dich "in der Hand" - oder, sie will Dich loswerden - und es ist ihr egal, ob danach die Wohnung aufgrund der überhöhten Mietforderung ne Weile leerstehen wird, wenn du draussen bist?
Ich denk, in einem ruhigen, sachlichen Dialog kämt ihr beide weiter, wenn das überhaupt möglich ist, mit dieser Vermieterin- mit Dir schon, da Du Dir die sachliche Grundlage für so ein Gespräch ganz in Ruhe holst, Katrin.
Du wirst Dich wundern was man alles kann, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Juan Matus
ZitatGepostet von genaro Mieterverein ist bei solchen VermieterInnen wohl echt sehr empfehlenswert, Katrin.
Jepp! Mit sachlichem Dialog brauchst Du bei ihr nur ankommen, wenn es zu Ihren Gunsten ist. Die wird alleine schon Krieg anzetteln, wenn ich dir von ihr gesetzten 14 Tage überschreite, ohne zuzustimmen. Das wird richtig Zoff geben, aber ich lasse es drauf ankommen!
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
Ich war heute beim Mieterverein und meine Eindrücke haben sich bestätigt! Mittlerweile hat meine Vermieterin mich ja nochmal angeschrieben mit der Aufforderung, rückwirkend zu zahlen und hat rechtliche Schritte angedroht, weil ich ihre 2 Wochen-Frist nicht eingehalten habe.
Nun habe ich gerade mit Genuß das Schreiben formuliert, dass ich ihr morgen schicken werde - sollte sie sich weiterhin querstellen oder gegenangehen, schreibt ihr meine Sachbearbeiterin - und die ist Rechtsanwältin für Mietrecht.
Hier mein Liebesbrief:
ZitatSehr geehrte Frau Mietdrachen,
Ihr o.g. Schreiben habe ich erhalten.
Für meine Wohnung ist Rasterfeld K2 einschlägig, der Mittelwert ist € 6,28/m². Ich zahle seit August 2005 bereits einen Mietzins von € 7,19/m², also mehr als genug. Mit einer Mieterhöhung bin ich nicht einverstanden!
Darüber hinaus informiere ich Sie hiermit, dass der Griff der Balkontür defekt ist und die Tür somit nicht vernünftig zu schließen ist. Dies führt zu einer verstärkten Heiz-Notwendigkeit und stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar. Den entsprechenden Türgriff erhält man nach Auskunft von Baufachmärkten und vom Hausmeister dieser Liegenschaft nur im Beschläge-Fachhandel. Bitte sorgen Sie dafür, dass dieser Mangel bis zum 02.02.2010 beseitigt wird.
Ich behalte mir sämtliche Rechte, insbesondere das Recht zur Mietminderung, vor und zahle weiter mit dem Vorbehalt der Rückforderung.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin - auf Krawall gebürstet
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
Mal 'ne Frage - ich weiß das genaue Baujahr dieser Wohnanlage nicht, aber ich kann mich doch schon drauf verlassen, dass wenn der Fahrstuhl Baujahr 1974 ist, die Wohnung kaum jünger sein kann, oder?
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
ZitatGepostet von Callysta Mal 'ne Frage - ich weiß das genaue Baujahr dieser Wohnanlage nicht, aber ich kann mich doch schon drauf verlassen, dass wenn der Fahrstuhl Baujahr 1974 ist, die Wohnung kaum jünger sein kann, oder?
es sei denn, die haben zuerst den fahrstuhl gebaut und jahre später das haus ringsum.
nö, in der regel ist der fahrstuhl genau so alt wie das haus.
ZitatGepostet von Callysta Mal 'ne Frage - ich weiß das genaue Baujahr dieser Wohnanlage nicht, aber ich kann mich doch schon drauf verlassen, dass wenn der Fahrstuhl Baujahr 1974 ist, die Wohnung kaum jünger sein kann, oder?
Ob kaum jünger, kommt auf die Definition von "kaum" an. Auf jeden Fall kannst du aber ausschliessen, dass die Wohnanlage kaum jünger ist .
Liebe Grüße Werner
[ Editiert von Grosser Bruder am 19.01.10 21:22 ]
[ Editiert von Grosser Bruder am 19.01.10 21:23 ]
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