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Saufnix  
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Dieses Thema hat 62 Antworten
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 Meckern, Toben, Alltagsfrust
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Callysta Offline




Beiträge: 8.240

04.12.2009 16:16
RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Hallöchen Ihr Lieben,

pünktlich in der Vorweihnachtszeit will meine Hexe von Vermieterin (ist sie wirklich) meine Miete anheben.

Nun möchte ich mich aber absichern, ob das alles soweit rechtens ist - kennt sich von Euch jemand aus? Beim Mieterverein muss man ja meines Wissens Mitglied sein.

Sie bezieht sich allgemein auf §558 und darauf, dass ich seit August 2005 keine Mieterhöhung hatte. Nun will sie meine Netto-Miete um 20,- Euro erhöhen. Netto zahle ich derzeit 7,72 €/qm für eine 56m² Wohnung (Baujahr 1973 soweit ich weiß). Eingezogen bin ich übrigens Januar 05 und die Erhöhung um 20,-/Monat kam dann im August. Modernisiert o.ä. wurde nicht.

Kann mir jemand Tipps geben, wo ich mich schlau machen kann, inwieweit die Erhöhung gerechtfertigt ist? Wäre prima Sie will, dass ich die Erhöhung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätige

Katrin

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


Magusa Offline



Beiträge: 856

04.12.2009 16:56
#2 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Katrin,

schau doch mal in den Mietspiegel für Hamburg, geht auch online.

LG

Alles in Aachen:zwinker1:


u1953we Offline




Beiträge: 4.223

04.12.2009 16:58
#3 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

hallo katrin,

meines wissens darf die miete nicht über dem mietspiegel
liegen. nun dürfte das in hamburg unterschiedlich sein.
da mußt du schon mal selbst recherchieren. (stadtteilmäßige unterschiede)


http://nachmieter-blog.de/2009/09/22/mie...ezirk/#more-526

lg uwe


Callysta Offline




Beiträge: 8.240

04.12.2009 16:59
#4 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Also der Mietspiegel für meine Wohnung nennt einen Durchschnitt von 6,28 €/qm, obere Spanne 7,36 €. Sie will von 7,12 € auf 7,72 € erhöhen - da muss ich doch dann nicht zustimmen, oder?

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


Magusa Offline



Beiträge: 856

04.12.2009 17:04
#5 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Soviel ich weiss muß eine Überschreitung des Höchstsatzes
begründet werden :Modernisierung, besondere Lage, überdurchschnittliche Ausstattung etc.

Zustimmen mußt du auf keinen Fall, ich würde eher der
Mieterhöhung mit Hinweis auf den Mietspiegel widersprechen.

Alles in Aachen:zwinker1:


u1953we Offline




Beiträge: 4.223

04.12.2009 17:08
#6 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

meines wissens darf sie nicht über die obergrenze von 7,36€ gehen. das müssen dann auch vergleichbare wohnungen sein.
ich rate dir widerspruch einzulegen.

lg uwe


Callysta Offline




Beiträge: 8.240

04.12.2009 18:09
#7 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Okay, das werde ich dann auch tun. Die Wohnung ist Baujahr 1973 oder älter (also der Fahrstuhl ist von 1973)und Modernisierung ist hier das Unwort des Jahres 2005-2009 gewesen.

Und da ich schon seit Einzug mehr als den Durchschnittsmietpreis zahle und das die zweite Mieterhöhung immerhalb von 5 Jahren ist, habe ich hoffentlich ganz gute Chancen.

Ich werde berichten - bin aber für jeden weiteren Tipp dankbar. Erstmal wiederspreche ist und dann habe ich eh mindestens 2 Monate ab Folgemonat der Mieterhöhungsforderung Zeit, die Zustimmung zu geben (oder auch nicht)

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


Ralfi Offline



Beiträge: 3.531

04.12.2009 19:47
#8 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Hi Callysta,

zahlst du derzeit 7,72 €/m² oder 7,12 €/m²?

Bei derzeit 7,72 €/qm und 56 m² und 20 €/Monat Mieterhöhung komme ich auf einen neuen Mietpreis von 8,08 €/m².

Gruß Ralf

Zufriedenheit hängt nicht davon ab, wer du bist oder was du hast;
es hängt nur davon ab, was du denkst.


Inessi Offline



Beiträge: 4.791

04.12.2009 20:01
#9 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Hallo Callysta,

innerhalb von 3 Jahren darf die Kaltmiete maximal um 20% steigen.
Und du hast 2 Monate Zeit, dir das zu überlegen
Wichtig ist auch, dass das Mieterhöhungsverlangen korrekt ist => KLICK
Soweit ich weiss, muss auch begründet werden, warum sie mehr als den Mittelwert haben will,
da kommen wohnwertsteigernde bzw. wohnwertmindernde Eigenschaften deiner Wohnung ins Spiel.

Tipps vom Hamburger Mieterverein => KLICK

Liebe Grüße.

[ Editiert von Moderator Inessi am 04.12.09 20:07 ]


Callysta Offline




Beiträge: 8.240

04.12.2009 20:52
#10 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

@Ralf: Ich zahle derzeit 7,19 € und sie will auf 7,55 € erhöhen - hab das nochmal nachgerechnet. Siehe Text weiter unten.

@Ines: Danke, habe ich so ähnlich auch schon nachgelesen. Ich werde morgen erstmal schreiben, dass ich von meiner Überlegungsfrist Gebrauch mache.

Die Wortwahl meiner Vermieterin ist folgende:

"Dies (=die 7,19 €) entspricht seit einiger Zeit nicht mehr dem Mietzins vergleichbarer Wohnungen. Die ortsübliche Miete, auf die der Vermieter nach §558 BGB einen ges. Anspruch hat, liegt für ihre Wohnung seit geraumer Zeit bei mindestens 7,72 €/m², so dass nunmehr leider eine Mietzinsanhebung notwendig wird..."

Sie will, dass ich das innerhalb von 14 Tagen unterschreibe und imPS schreibt sie, ich solle bitte meine Dauerauftrag entsprechend ändern.

Aber nicht mit Mutti!

http://investmentmakler-hamburg.de/servi...-hamburg_de.pdf

Hier ist zu sehen, wie meine Wohnung preislich eingestuft ist. Wohnlage ist gemäß entsprechender Einstufung normal. Also kann die Hexe mir das ja nicht so ohne weiteres reindrücken. Vielleicht erhöhen, aber nicht über die obere Spanne, oder? Sie hat hier in der Wohnung rein gar nichts modernisiert - nichtmal beim Kühlschrank, der defekt ist, kommt sie mir entgegen (Zitat: "Ihr Problem - leben sie halt ohne - ich muss ihnen keine Küche zur Verfügung stellen!").

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


Ralfi Offline



Beiträge: 3.531

04.12.2009 20:59
#11 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Hi Callysta,

Zitat
Ich zahle derzeit 7,19 € und sie will auf 7,72 € erhöhen.



das sind bei 56 m² dann 29,68 € Mieterhöhung.

Gruß Ralf

Zufriedenheit hängt nicht davon ab, wer du bist oder was du hast;
es hängt nur davon ab, was du denkst.


Callysta Offline




Beiträge: 8.240

04.12.2009 21:00
#12 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Hab´s ja nochmal editiert

Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...


Inessi Offline



Beiträge: 4.791

04.12.2009 21:28
#13 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Hallo Katrin,

Orientierungshilfe Klick1 klick2

Wenn du eine Einbauküche vom Vermieter (Mietvertrag) hast, zählt das als wohnwertsteigerndes Merkmal. Da sie jetzt aber meint, dir keine funktionsfähige Küche hinstellen zu müssen, kann das nicht mehr als wohnwertsteigernd zählen. Dann allerdings musst du selber Küche und Kühlschrank kaufen. Kommt drauf an, wie das im Mietvertrag steht.

Liebe Grüße.


genaro Offline




Beiträge: 5.488

05.12.2009 09:16
#14 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

Huhu Katrin,

relevant ist allein der offizielle Mietspiegel der Gemeinde (in Deinem Fall der Stadt HH).
Jo, am Fahrstuhl siehste das Baujahr DEINES Hauses, das passt.
Somit hat die Vermieterin schon ca. 36 Jahre Miete kassiert...
sprich, die Wohnung ist schon mind. 2x bezahlt seither, nach üblicher Investoren-Rechnung...

Das Was-Unterschreiben-Lassen ist echt hexenhaft, denn die weiss sehr wohl,
daß ohne Unterschrift ihr Begehr sehr fragwürdig durchzusetzen sein wird.

Ich sehe, mit der trockenen Katrin ist nicht so gut Kirschenessen wie früher vll,

und das find ich spitze.



günter

Du wirst Dich wundern was man alles kann, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Juan Matus


Inessi Offline



Beiträge: 4.791

05.12.2009 09:37
#15 RE: Mieterhöhung Zitat · Antworten

der mietspiegel ist nur 100% relevant, wenn es ein sogenannter qualifizierter mietspiegel ist.

in unserem haus ist der fahrstuhl baujahr 2000, das haus aber 1916, wat nun

11% der modernisierungskosten können auf die miete umgelegt werden. für immer, egal ob die "rechnung" schon bezahlt ist.

liebe grüße.


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