Im Falle einer Änderung der AGB hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst einfach aus dem bestehenden Vertrag ausscheiden mit Hinweis auf die gänderten Vertragsbedingungen.
Ich kenne die AGB nicht, von daher weiß ich nicht, ob du auf Besitzstandswahrung pochen kannst. Ein Anruf würde das aber klären.
Danke für deine Antwort Inzwischen bin ich auch wieder etwas schlauer, und in diesem Fall habe/hätte ich wohl tatsächlich ein Recht auf außerordentliche Kündigung (wie du auch schreibst - die neuen agb sind nämlich echt mal zu meinem Nachteil).
Ich widerspreche jetzt erstmal (da war ich etwas kopflos unterwegs --> geht ganz formlos, das mit dem Widersprechen), und rechne damit, dass die mir kündigen werden - was die zwar tatsächlich ebenfalls nicht einfach so dürfen, von mir allerdings akzeptiert werden würde und wenn nicht, auch gut, ich hatte ja meine Gründe, warum ich den Vertrag abgeschlossen hatte. Naja...ich nehm's jetzt einfach sportlich und warte ganz entspannt gespannt ab, was passiert
Ich wünsche dir einen schönen Tag und: das mit dem Schwimmen find ich eisenhart : neben Laufen schwimme ich auch (Ausgleich), aber im Moment kann ich mich kaum überwinden wegen dauernd frösteln *zähneklappern* Ingwer