Also: Ich geh nach der Therapie nun regelmäßig in eine SH-Gruppe, ganz nette Leute, aber: Der Gruppenleiter wird mir immer unsympathischer, denn: Seine Fragen empfinde ich nicht nur nervend, sondern manchmal wie ein "Verhör". Besonders, wenn ich ehrlichen Herzens sage, dass ich mich gut fühle, wittert er "Unheil" und fragt mir ein Loch in den Bauch, und: Als neulich jemand aus der Gruppe eine Bescheinigung haben wollte (für den TÜV-MPU), dass er regelmäßig zur Gruppe geht, hat der Gr.Leiter das verweigert und sagt: Das mache er grundsätzlich nicht. Der Typ ist mal entttäuscht worden von jemandem, der die Bescheinigung bekommen hat, dann die MPU bestanden - und das fröhlich mit etlichen Bieren "gefeiert" hat. Und nun hat der Gruppenleiter mir gesagt, er würd gern mal mit meinem Chef sprechen, damit der mal weiß, was das eigentlich ist - alkoholkrank und so. Aber das will ich nicht! Ich möchte nicht, dass man sich so in meine Privat- bzw. Arbeitssphäre reindrängt!! Was meint Ihr? Habt Ihr ähnliche Erfahrungen? Tschüs sagt Baerchen
hallo, das ist nicht wirklich wahr, oder? gehst du freiwillig zur therapie und gruppe? egal, ich kann mir nicht vorstellen, dass es für den "gruppenleiter" erlaubt ist, mit deinem chef darüber zu sprechen. das kann doch nicht sein! nowayout
In jeder Gruppe, in die ich hineinschupperte und auch in meiner jetzigen, ist es so, das wirklich ALLES Besprochene nicht nach aussen dringen darf, das ist oberstes Gebot.
Ich würde diesem Gruppenleiter in aller Deutlichkeit zu verstehen geben, dass er nicht das Recht dazu hat und du dir sein Vorhaben verbittest !
das ist wohl das letzte. Bei uns im Raum steht ein großes Schild: "Was Du hier hörst, wen Du hier siehst - laß es hier". Er hat weder das Recht noch sonst was, mit Deinem Chef zu sprechen.
Auch finde ich es eine Unverschämtheit, wenn jemand regelmäßig in der Gruppe war, ihm die Bescheinigung zu verweigern.
Ich würde mir ganz schnell eine neue Gruppe suchen. Dieser Mensch hat wohl ein Problem, nennt man das Machthunger?
das ist relativ einfach: ohne dein Einverstänmdnis darf aus einer SHG nichts nach aussen getragen werden. Sag diesem Mensch von Gruppenleiter dass du es nicht wünscht. Verbiete es ihm klipp und klar
Das Recht hat er. Er muß keine Bescheinigungen ausstellen, wenn er nicht will. Bei mir in der Gruppe gab es das auch. Ich hab' diese Bescheinigungen ausgestellt, denn sollte der Betroffene diese "mißbrauchen" ist es sein Problem. Ich habe lediglich bescheinigt, daß er in die Gruppe gegangen ist. Was er mitnehmen konnte, oder ob er damit etwas für sich ändert, liegt in seiner Entscheidung.
Dieses Machtgehabe deines Gruppenleiters ist allerdings ungewöhnlich, und in meinen Augen auch nicht die Norm. Ich schließe mich den Vorpostern an, dem gehört die Meinung gesagt, er lehnt sich da eindeutig zu weit raus.
So was hab ich noch nie gehört!! Der Gruppenleiter muß ein Problem haben! Ich schließe mich meinen Vorrednern in allen Punkten an.
Was mich aber interessieren würde:wie sehen denn die anderen den Gruppenleiter?Bei soviel offensichtlichem Machtgehabe kannst du doch nicht der einzige in der Gruppe sein den das "stutzig" macht oder?
ich finde deinen Gruppenleiter auch unsympatisch, so wie du ihn beschreibst. Das ist sicher nicht seine Aufgabe (Verhöre und Gruppeninternes nach Außen zu tragen).
Ist es denn eine Selbsthilfegruppe oder eine therapeutisch geleitete Gruppe?
Auf jeden Fall würde ich das Thema offen in der nächsten Gruppenstunde auf den Tisch bringen.
grundsätzlich gilt in der SHG die Regel, dass alles was dort gesprochen wird auch in diesem Raum bleibt. Dieser Gruppenleiter überschreitet seine Kompetenzen und das muss ihm auch klar gesagt werden. Etwas anderes ist es mit der Anwesenheitsbescheinigung für MPUler. Eine ehrenamtliche Organisation darf keine amtlich anerkannte Bescheinigung ausstellen. Es ist allerdings möglich für die amtlich anerkannte Suchtberatung eine Anwesenheitsliste zu erstellen. Diese muss aber den ausdrücklichen Hinweis "Nur zur Vorlage bei der PSB" tragen. Der Suchtberater kann dann nach seinem Ermessen eine Bescheinigung für die MPU-Stelle (TÜV) ausstellen.