Hallo, es geht um meine Freundin. Sie ist seit zirka 5 Jahren "drauf". Bei der letzten Entgiftung hat man ihr gesteckt, dass Sie Prozente bekommen würde, 50 an der Zahl. Der Antrag wurde auch gestellt, jedoch mit dem Ergebnis 30%. Jetzt habe ich gelesen, dass dies nur der Fall ist, wenn die letzte Behandlung in einer Klinik weniger als 1 Jahr zurück liegt (wegen Erfolgsbewertung). Stimmt das?
Wir bekommt Sie ihre 50% (wie "alle" anderen... wie ich: und ich bin seit ca. 2 Jahren trocken...). Evtl. sollte ich dazu sagen, dass Sie bereits 8 mal entgiftet wurde ala Richter (immer so ca. 3 Wochen), eine nicht mehr bestimmbare Zahl oft in der Ausnüchterungszelle war und eine "Klopapierrolle" lang an Vorstrafen hat, die auch auf den sc... "Alk" zurückzuführen sind, spielt das evtl. ne Rolle?
Meine Frage liest sich jetzt (wenn ich das nochmal nachlese) sehr sehr dreist, aber Sie hat bereits alles verloren (Arbeit, Führerschein, Familie, Selbstvertrauen etc.) - es ist also quasi kein Scherz. Ich bedanke mich für alle Antorten.... Mfg.
Ja, genau das meine ich: Sie hat über das Amt nur 30% anerkannt bekommen. Wenn man sich so umhört haben alle 50% aufwärts(!). Muss Sie irgendeine Form von Nachantrag stellen oder so? Evtl. kann mir (uns) ja jmd. weiterhelfen...
EDIT: Da hat sich gerade was überschnitten: Also mit "andere" meine ich, Partner in der Klinik, die Sie (und ich auch beim Besuch) getroffen hat... Ich habe auch das Merkblatt vom Versorgungsamt gelesen, worin das beschrieben steht: Chronischer Alkoholismus = 50 %+ ausser wenn....
ZitatGepostet von stentor eine nicht mehr bestimmbare Zahl oft in der Ausnüchterungszelle war und eine "Klopapierrolle" lang an Vorstrafen hat, die auch auf den sc... "Alk" zurückzuführen sind, spielt das evtl. ne Rolle?
... könnte ja sein dass der böse Alkohol die 50% bekommen hat und nicht deine Freundin, schliesslich ist er ja "schuld"
Und wenns nicht klappen wird mit den Prozenten gibts ne relativ sichere Methode ... immer schön weitersaufen und die Entgiftungsintervalle kurz halten ... hat nur 1 Nachteil, man (frau) hat nix mehr von den Prozenten , weil die Promille dann mehr wert sind als Prozente
tommie
Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
Aber mich würde echt gerne interessieren, wie der "gesetzliche Gang der Dinge" bei sowas auszusehen hat damit Sie auch die 50% bekommt... kann man evtl. diese "Borderline"-Diagnose darin verarbeiten? (Was das genau ist, habe ich noch nicht ganz kapiert, aber es hängt wohl mit einer traumatischen Erfahrung zusammen... und man schneidet sich dann ins eigene Fleisch (*nicht nur son Spruch*))
Ungeachtet meiner persönlichen Gedanken hier erstmal eine Information (ich hab sie großteils aus wikipedia entlehnt weil ichs zwar genauso erklären könnte, aber ungleich länger dafür brauchen würde):
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Benutzt wird der Begriff im Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –.
Hervorgegangen ist dieser Begriff aus der ursprünglichen Bezeichnung „MdE – Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit“, wie er noch heute im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und im Recht der sozialen Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz usw.) verwendet wird. Die abweichende Bezeichnung wurde eingeführt, um ausdrücklich klarzustellen, dass nicht (isoliert) eine Leistungsbeeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern eine Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird.
Als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50, der vom Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten festgestellt wird. Bei einem Behinderungsgrad von mindestens GdB 30 kann man unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.
Die Kriterien für die Bestimmung des GdB sind die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz".
Die Entscheidung die den 30 Prozent für Deine Freundin zugrunde lag muss als Basis wohl gehabt haben (in Kurzfassung) dass nach ärztlicher Würdigung der Sachlage das Leben der Betroffenen eben nicht in höherem Maße beeinträchtigt erscheint . Wenn sie das anders sieht hat sie die Möglichkeit die Entscheidung überprüfen zu lassen, innerhalb eines MOnats nach Zugang des Bescheids per Widerspruch um das von Anfang an ggf. ändern zu wollen, oder auch auf Antrag jederzeit danach, zumindest evtl. mit Wirkung für die Zukunft. Das muss aber in beiden Fällen sehr begründet und fundiert sein, und ich kann mir vorstellen, dass auch noch andere körperliche, geistige oder seelische Beeiträchtigungen vorliegen müssen, damit das in Deinem (auch ihrem übrigens??) Sinne neu und anders entschieden wird. Insbesondere, wenn trocken sinkt die tatsächliche Beeinträchtigung des Lebens durch den Alkoholismus in der Regel ja ohnehin gegen Null.
Und ich persönlich bin u.a. auch genau deswegen trocken geworden: damit ich eben nicht gegenüber anderen in irgendeiner Weise beeinträchtigt, benachteiligt oder im Hintertreffen bin, sondern ganz ganz vornedran, völlig ungehindert und daher ohne das Bedürfnis nach auch nur einem Hauch eines Prozents - weder in mir noch in einem Ausweis.. sieh Dir Polars Beitrag von heute an - das meine ich u.a. damit..... KLICK
Grüße mit 0% in jeder HInsicht von Ingmarie
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Einfach tun. Der beste Zeitpunkt dafür: immer genau jetzt.
Also ich habe den Beitrag gerade gelesen (samt Link).
Evtl. ist das hier nicht das richtige Forum (nicht bitte falsch verstehen - einen kleinen Aufschluss gab es). Trotzdem vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft!!
Wenn ich jetzt weitersaufe, und meinen Entzug nicht bald schaffe, krieg ich dann 70% und das taxi und den Krankenwagen umsonst? `Nen Sarg vieleicht auch noch??????????
Soll das ein Witz sein?
Wenn ich mal hoffentlich bald trocken bin will ich doch nicht behindert sein, nur endlich wieder normal.........
Sorry, nix für ungut, aber das hier liest sich echt seltsam...
Wenn es einen Glauben gibt der wahre Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft!