Hallo an dieses Forum, habe seit einigen Monaten von selbst das Alkoholtrinken aufgehört und mich mit Unterstützung von Gleichgesinnten auf alkfreies Bier, Tee und Säfte umgestellt. Jetzt verlangt ein Gerichtsvergleich von mir, dass ich eine "erfolgreiche Alkoholtherapie" vorweise, um in meinem früheren Job wieder eingestellt zu werden. Ich frage mich, ob eine stationäre Reha-Behandlung noch Sinn macht. Was meint Ihr?
Hallo und guten Morgen, wie sehen denn deine Leberwerte aus. Kann man nicht daraus auch feststellen, dass du nichts mehr trinkst? Vielleicht kannst du nun aber auch z. B. bei der Caritas, eine amb. Therapie beantragen und trotzdem dabei arbeiten gehen?
Wie du siehst, habe ich deinen Nick in Gänsefüßchen gesetzt. Es ist nämlich so, dass es Exalkoholiker (Exalkies) nicht gibt. Die Alkoholkrankheit bleibt dir lebenslang, wenn du sie erst einmal hast. Die Unterscheidung besteht in "nasser" oder "trockener" Alkoholiker.
Abgesehen davon, dass sich dein Arbeitgeber mit deiner Versicherung, "Exalki" zu sein, voraussichtlich nicht zufrieden geben, sondern tatsächlich auf dem im Gerichtsvergleich vereinbarten Nachweis bestehen wird, halte ich eine ambulante oder stationäre Therapie für angebracht. Zum Einen, um Wissen über Art und Hintergrund deiner Krankheit zu bekommen, zum Anderen, um dich im Umgang mit deiner Krankheit zu üben. Z.B. auch, um zu erfahren, welches Risiko du eingehst, wenn du "alkoholfreies Bier" trinkst. Überleg’s dir gut.
Friedi
____________________________________________________________________________________________________ Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu leben, zu atmen und sich freuen zu können. Marc Aurel
ZitatGepostet von Exalki Ich frage mich, ob eine stationäre Reha-Behandlung noch Sinn macht. Was meint Ihr?
Definitiv: JA! Ein paar Monate Abstinenz ohne Inanspruchnahme professioneller Hilfe wird vor Gericht sicherlich nicht anerkannt - dort beschäftigen sich Leute mit deinem Fall, die in Sachen Suchterkrankung firm sind.
Davon abgesehen kannst Du selbst auch nur dadurch gewinnen - und zwar sehr viel! Nur zu, Du bereust es sicherlich nicht
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
ZitatGepostet von Exalki Ich frage mich, ob eine stationäre Reha-Behandlung noch Sinn macht. Was meint Ihr?
Definitiv: JA! Ein paar Monate Abstinenz ohne Inanspruchnahme professioneller Hilfe wird vor Gericht sicherlich nicht anerkannt - dort beschäftigen sich Leute mit deinem Fall, die in Sachen Suchterkrankung firm sind.
Davon abgesehen kannst Du selbst auch nur dadurch gewinnen - und zwar sehr viel! Nur zu, Du bereust es sicherlich nicht
dem ist meiner meinung nach, nichts mehr hinzuzufügen und bringt es auf den punkt!
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
Ich nehme alles in Anspruch, was mir und meiner Trockenheit nutzt. Für mich wäre also der Fall klar: Ja, alle Hebel in Bewegung setzen, um diese Chance zu bekommen.
NL
P.S.: Warum hälst Du Dich eigentlich mit alkoholfreiem Bier auf? Das ist doch wie Füße waschen in Gummistiefeln.
ZitatGepostet von Exalki Hallo an dieses Forum, habe seit einigen Monaten von selbst das Alkoholtrinken aufgehört und mich mit Unterstützung von Gleichgesinnten auf alkfreies Bier, Tee und Säfte umgestellt. Jetzt verlangt ein Gerichtsvergleich von mir, dass ich eine "erfolgreiche Alkoholtherapie" vorweise, um in meinem früheren Job wieder eingestellt zu werden. Ich frage mich, ob eine stationäre Reha-Behandlung noch Sinn macht. Was meint Ihr?
Du bist doch, sonst wäre es zu diesem Vergleich gar nicht gekommen, mehrfach in der Firma auffällig gewesen. Und die sagt jetzt ist einfach schicht: Du kümmerst dich um deine Krankheit, sonst bleibst du zu hause. Du wärst nicht der erste, der nach erfolgter Wiedereingliederung wieder anfangen würde zu trinken.
Dein Arbeitgeber ist nicht dein Ex-Partner der dich vor die Tür gesetzt hat und den du mit lauen versprechungen wieder umstimmen kannst. Kümmer dich um deine Krankheit und mach diese Therapie sonst bist du den Job quit. Es gibt zudem (ich glaub 5) verschiede Arten des Alkoholismusses. Alle müssen gleichermaßen behandelt werden, obwohl der Quartalstrinker monatelang ohne sein kann. Es ist nicht die Aufgabe des gerichtes, das zu beurteilen und zu bewerten. Die sagen auch aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus, was du zu tun hast
ZitatGepostet von Exalki Hallo an dieses Forum, habe seit einigen Monaten von selbst das Alkoholtrinken aufgehört und mich mit Unterstützung von Gleichgesinnten auf alkfreies Bier, Tee und Säfte umgestellt. Jetzt verlangt ein Gerichtsvergleich von mir, dass ich eine "erfolgreiche Alkoholtherapie" vorweise, um in meinem früheren Job wieder eingestellt zu werden. Ich frage mich, ob eine stationäre Reha-Behandlung noch Sinn macht. Was meint Ihr?
Du bist doch, sonst wäre es zu diesem Vergleich gar nicht gekommen, mehrfach in der Firma auffällig gewesen. Und die sagt jetzt ist einfach schicht: Du kümmerst dich um deine Krankheit, sonst bleibst du zu hause. Du wärst nicht der erste, der nach erfolgter Wiedereingliederung wieder anfangen würde zu trinken.
Dein Arbeitgeber ist nicht dein Ex-Partner der dich vor die Tür gesetzt hat und den du mit lauen versprechungen wieder umstimmen kannst. Kümmer dich um deine Krankheit und mach diese Therapie sonst bist du den Job quit. Es gibt zudem (ich glaub 5) verschiede Arten des Alkoholismusses. Alle müssen gleichermaßen behandelt werden, obwohl der Quartalstrinker monatelang ohne sein kann. Es ist nicht die Aufgabe des gerichtes, das zu beurteilen und zu bewerten. Die sagen auch aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus, was du zu tun hast
Grüße Axel
ExaktSo ist es und nicht anders.
Alle glaubten es geht nicht,bis einer kam und es einfach tat!