Hm..., spannende Vorstellung.... ich könnte, wenn ich denn wollte, mir amtlich einen GDB bescheinigen lassen .... und das nur, weil ich abstinent bin.
Ich, die in der nassen Zeit so einige Behinderungen (je nach Promillegrad) hatte, jaaa.... die wohl für den ein oder anderen in meiner Umgebung sogar eine einzige Behinderung darstellte!!!
Jaaaa - in der damaligen Zeit hätte eine solche Bescheinigung durchaus ihre Berechtigung gehabt.
Aber nun soll ich dafür, dass ich u.A. wieder voll ins Arbeitsleben integriert bin, wachen Auges durch die Gegend laufe, das Kleingedruckte auf Lebensmittelverpackungen lesen kann wenn ich es möchte (in Hochzeiten hatte ich sogar Schwierigkeiten das Großgedruckte zu lesen), mich in meiner SHG zum ersten Mal in meinem Leben richtig öffnen kann und dort auch noch verstanden werde, und und und.....
Kurzum: Es ging mir die letzten 20 Jahre nicht ansatzweise so gut wie heute und ich erfreue mich (zum Glück wieder) bester Gesundheit.
Um das zu erreichen musste ich allerdings professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Oder liegt vielleicht hier die Ursache des Anspruchs auf einen GDB - dass ich die unermüdlichen Anstrengungen von Psychologen und Therapeuten, die ja sonst nichts anderes zu tun hätten, so tapfer über mich ergehen ließ (immerhin habe ich 20 Wochen LZT durchgehalten und somit deren Arbeitsplatz gesichert)? Habe ich denn dann auch Anspruch auf einen Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln?
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Normalerweise neige ich nicht zu Sarkasmus, aber hier ging mir gerade wirklich die Hutschnur flöten.
Sobald du dich auf den Weg machst, öffnet der Horizont seine Grenzen
tenor
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gelöscht
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02.03.2010 20:29
#32 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
ZitatGepostet von justcinderella2000 Hm..., spannende Vorstellung.... ich könnte, wenn ich denn wollte, mir amtlich einen GDB bescheinigen lassen .... und das nur, weil ich abstinent bin.
Ich, die in der nassen Zeit so einige Behinderungen (je nach Promillegrad) hatte, jaaa.... die wohl für den ein oder anderen in meiner Umgebung sogar eine einzige Behinderung darstellte!!!
Jaaaa - in der damaligen Zeit hätte eine solche Bescheinigung durchaus ihre Berechtigung gehabt.
Aber nun soll ich dafür, dass ich u.A. wieder voll ins Arbeitsleben integriert bin, wachen Auges durch die Gegend laufe, das Kleingedruckte auf Lebensmittelverpackungen lesen kann wenn ich es möchte (in Hochzeiten hatte ich sogar Schwierigkeiten das Großgedruckte zu lesen), mich in meiner SHG zum ersten Mal in meinem Leben richtig öffnen kann und dort auch noch verstanden werde, und und und.....
Kurzum: Es ging mir die letzten 20 Jahre nicht ansatzweise so gut wie heute und ich erfreue mich (zum Glück wieder) bester Gesundheit.
Um das zu erreichen musste ich allerdings professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Oder liegt vielleicht hier die Ursache des Anspruchs auf einen GDB - dass ich die unermüdlichen Anstrengungen von Psychologen und Therapeuten, die ja sonst nichts anderes zu tun hätten, so tapfer über mich ergehen ließ (immerhin habe ich 20 Wochen LZT durchgehalten und somit deren Arbeitsplatz gesichert)? Habe ich denn dann auch Anspruch auf einen Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln?
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Normalerweise neige ich nicht zu Sarkasmus, aber hier ging mir gerade wirklich die Hutschnur flöten.
Ich neige auch nicht dazu sarkastisch zu sein, aber mich überkommt langsam der Verdacht, dass hier bei manchen tatsächlich der Alkohol schon einen Hirnorganischen Schaden angerichtet hat! Mit dieser Diagnose hast du jetzt auch einen Anspruch auf einen Sitzplatz.
Aber wie ich den obigen Beiträgen entnehmen kann, ist einigen gar nicht bewusst, dass es sich bei einer Alkoholerkrankung um eine Behinderung handelt.
LG Tenor[/b]
hallo und willkommen tenor
hab deinen thread grad mal quer-gelesen, aber das zitat oben ist mir ins auge gesprungen.
das hab ich tatsächlich nicht gewust
ich bin bald 9 jahre trocken und mir wäre nie in den sinn gekommen deshalb behindert zu sein und fühlen tu ich mich schon garnicht so !
ich teile die meinung der meisten anderen, behindert war ich vorher, nicht jetzt
die vermeintlichen einschränkungen kann man doch nicht ernsthaft als behinderung ansehen vor allem da sie freiwillig, nicht gezwungen sind und doch keine ernsthafte behinderung darstellen und auch von jedem anders gehandhabt werden.
aber selbst bei jemanden der noch nicht mal normalen senf z.b ißt, seh ich höchstens eine einschränkung, keine behinderung
danke für den tipp, ist aber einer den ich nicht brauch und lass die schwerbehindertenprozente ( und die damit verbundenen finanziellen vorteile ) lieber den menschen die sie wirklich brauchen und verdienen und freu mich darüber das ich nicht dazu gehöre
und ganz gesund bin, da trocken
gruß, mary
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
tenor
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gelöscht
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02.03.2010 20:45
#34 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
nun, es ist wie es ist. Den Auszug wann u. wer einen Anspruch auf eine Feststellung einer Behinderung hat, habe ich ja schon gepostet. Meine Frage war auch nur, ob jemand Erfahrungen mit dem Festsetzen des GDB nach der Heilungsbewährung (Bei einer Alkoholerkrankung)hat. Ich hatte es auch bereits geschrieben, ich bin froh, dass ich trocken bin und das auch schon 5 Jahre. Meinen GDB werde ich insgesamt nicht verlieren, da, wie auch schon erklärt, ich u. a. eine beidseitige Hüftarthrose habe. D. h. ich werde in absehbarer Zeit zwei neue Gelenke mit Gelenkpfannen bekommen.
mit dieser grunderkrankung und den zu erwartenden folgen, hast du als nasser alki natürlich verdammt schlechte karten
aber als trockener doch nicht.
und deine trockenheit wirkt sich weder auf die grunderkrankung noch auf die dinge die deshalb noch kommen , negativ aus ganz anders als wenn du noch trinken würdest.
ich glaube du suchst nur nach infos um ein paar prozente mehr rauszuschlagen als dir ( moralisch ) zustehn.
sicher bist du mit der geschichte behindert und verdinst deshalb einen schwerbehinderten schein, aber nicht mehr als ein anderer in deiner lage ohne alk-problem.
sorry, aber ich find das nicht in ortnung.
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
ZitatGepostet von Mary61 na dann versteh ich deine frage erst recht nicht
mit dieser grunderkrankung und den zu erwartenden folgen, hast du als nasser alki natürlich verdammt schlechte karten
aber als trockener doch nicht.
und deine trockenheit wirkt sich weder auf die grunderkrankung noch auf die dinge die deshalb noch kommen , negativ aus ganz anders als wenn du noch trinken würdest.
ich glaube du suchst nur nach infos um ein paar prozente mehr rauszuschlagen als dir ( moralisch ) zustehn.
sicher bist du mit der geschichte behindert und verdinst deshalb einen schwerbehinderten schein, aber nicht mehr als ein anderer in deiner lage ohne alk-problem.
sorry, aber ich find das nicht in ortnung.
In der Tat suche ich Informationen, aber nicht um mehr herauszuschlagen. Sondern um zu erfahren, wie der GDB nach der Heilbewährung üblicher Weise angesetzt wird. Nicht mehr und nicht weniger.
wem's hilft...hier die gesetzliche definition...nach der "man" wohl eher als behindert anzusehen ist so lange "man" noch säuft...
SGB IX § 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
wer jeden tag kämpft muss eines tages verlieren
tenor
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02.03.2010 21:16
#40 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
ZitatGepostet von malo wem's hilft...hier die gesetzliche definition...nach der "man" wohl eher als behindert anzusehen ist so lange "man" noch säuft...
SGB IX § 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Wenn man noch säuft kann der GDB 50 betragen. Wenn man eine Therapie gemacht hat wird der GDB auf 30 festgesetzt. (Richtwerte) Bei der letzteren Version wird dann eine Heilungsbewährung abgewartet und dann ggf. der GDB herabgesetzt.
Hier der entsprechende Auszug aus der Richtlinien Tabelle:
diese definition geht aber davon aus,dass ein organischer schaden vorliegt,der durch abhängigen alkoholkonsum entstanden ist ... ist das nicht der fall,ist davon auszugehen,dass eine teilhabe am gesellschafts-und arbeitsleben wieder 100% vorhanden sind...soll heißen,keine behinderung nach $2SGBIX mehr vorliegt...
lg malo
wer jeden tag kämpft muss eines tages verlieren
tenor
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02.03.2010 21:46
#44 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
diese definition geht aber davon aus,dass ein organischer schaden vorliegt,der durch abhängigen alkoholkonsum entstanden ist ... ist das nicht der fall,ist davon auszugehen,dass eine teilhabe am gesellschafts-und arbeitsleben wieder 100% vorhanden sind...soll heißen,keine behinderung nach $2SGBIX mehr vorliegt...
lg malo
Das siehst du falsch.
Du kannst dir die Richtlinie nochmals durchlesen und du wirst festellen, dass die Feststellung nicht nur von einem Organschaden abhängig ist.
tenor
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02.03.2010 21:47
#45 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung