ZitatGepostet von tenor Eine Alkoholabhängigkeit...
das alleine ist doch keine Behinderung
Hallo, Tenor und
Sind es vielleicht die Folgen Deiner Alkoholabhängigkeit, die Du meinst?
LG
Manuela
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist schön, von " einfach " war nie die Rede.
Alkoholabhängigkeit kann man zwar nicht heilen, aber solange man abstinent lebt, gilt man meines Erachtens nach als gesund. Und ich wüsste auch nichts, was dagegen spricht, es sei denn, man hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen durch den Alkoholmissbrauch erlitten, Leberzirrhose o.ä. - aber die Abhängigkeitserkrankung allein ist keine Behinderung
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
tenor
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28.02.2010 20:14
#7 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
In meinem Fall ist es so, dass ich nach der Langzeittherapie einen Grad der Behinderung wegen meiner Alkoholerkrankung von 30 (GDB) bekommen habe. Da ich noch Probleme mit meinen Hüften, Wirbelsäule etc. habe, habe ich einen noch höheren GDB bekommen.
Ich bin seit 5 Jahren trocken und nun will die Kreisbehörde den GDB absenken, da die Heilungsbewährung abgelaufen ist. Meine Frage war nun, ob jemand Erfahrung damit gemacht hat und evtl. weiß, welcher GDB nach der Heilungsbewährung anzusetzen ist.
Aber wie ich den obigen Beiträgen entnehmen kann, ist einigen gar nicht bewusst, dass es sich bei einer Alkoholerkrankung um eine Behinderung handelt.
ZitatGepostet von tenor In meinem Fall ist es so, dass ich nach der Langzeittherapie einen Grad der Behinderung wegen meiner Alkoholerkrankung von 30 (GDB) bekommen habe. Da ich noch Probleme mit meinen Hüften, Wirbelsäule etc. habe, habe ich einen noch höheren GDB bekommen.
Ich bin seit 5 Jahren trocken und nun will die Kreisbehörde den GDB absenken, da die Heilungsbewährung abgelaufen ist.
LG Tenor
Hallo, Tenor!
Nun seh ich etwas klarer.Aber ich habe keine Erfahrung damit.
LG
Manuela
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tenor
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28.02.2010 20:37
#10 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
Ich habe auch andere Informationen durch meine Gruppe, glaube ich Aber andererseits habe ich mich nie damit weiter auseinandergesetzt, weil ich mich zu 100% behindert gefühlt habe, als ich getrunken habe - seitdem ich trocken bin, fühle ich mich gesünder als jemals zuvor seit meiner Kindheit
Wenn die Musik beginnt, dann dreht sich der Tanzbär...
Moin, also ich habe 10% für meine Psorisasis bekommen, auch wenn ich von ihr kaum was sehe. zu meinen Psychischen Erkrankenugen, also Alk, habe ich 25% bekommen, da doch beides zusammengerechnet wird und gewandelt wird sind es nur insgesamt 30% GdB
Nützen tut es mir nix, warum auch.
Alle 5 Jahre wird auf eine Verschlimmerung überprüft.
Die 30% GdB sind eine Psychische Sache, daher zählt es vorm Arbeitsgericht weniger wie 30% Körperliche GdB. Klingt komisch, ist aber so.
Es wurde bis dato auch kein Abstinenz nachweis für den Titel verlangt oder so.
Der Tod gehört zum Leben dazu, wie die Geburt. Und wann was ist, weiß kein Mensch genau.
:saufies: FC.St.Pauli :saufies:
Gerda
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01.03.2010 09:23
#13 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
Das mit der Behinderung ist so eine Sache. Ich habe Brustkrebs. Linke Brust abgenommen, 21 Lymphdrüsen raus. 5 Jahre 50 % Behinderung. Ausweis abgeben. Mit Kampf, dann noch 30 % Behinderung erreicht. Es ist halt so, dass man nach 5 Jahren, als geheilt ansieht, wenn man nicht wieder an derselben Krankheit in der zwischenzeit erkrankt. Dann bekam ich wieder Brustkrebs, nun bekam ich den Ausweis 50 % wieder beschränkt auf 5 Jahre. Idiotisch sowas.
LG Gerda
tenor
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01.03.2010 10:53
#14 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
ZitatGepostet von Wickie712 Moin, also ich habe 10% für meine Psorisasis bekommen, auch wenn ich von ihr kaum was sehe. zu meinen Psychischen Erkrankenugen, also Alk, habe ich 25% bekommen, da doch beides zusammengerechnet wird und gewandelt wird sind es nur insgesamt 30% GdB
Nützen tut es mir nix, warum auch.
Alle 5 Jahre wird auf eine Verschlimmerung überprüft.
Die 30% GdB sind eine Psychische Sache, daher zählt es vorm Arbeitsgericht weniger wie 30% Körperliche GdB. Klingt komisch, ist aber so.
Es wurde bis dato auch kein Abstinenz nachweis für den Titel verlangt oder so.
Moin,
merkwürdig, in meinem Fall wollen die wegen bestehender Abstinenz den GDB auf 10 herabsetzen.
LG Tenor
dry68
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01.03.2010 11:17
#15 RE: Grad der Behinderung (GDB) bei Alkoholerkrankung
merkwürdig, in meinem Fall wollen die wegen bestehender Abstinenz den GDB auf 10 herabsetzen.
LG Tenor[/b]
Hmm.....also, ich komm da nicht ganz mit. Dir muss es ja noch sehr schlecht gehen, wenn ich das so lese.
Warum bist Du denn so scharf darauf einen möglichst hohen GdB zu be/erhalten. Bist Du denn körperlich oder geistig wirklich noch so stark eingeschränkt, dass das (noch) erforderlich wäre?
Wenn das so ist, werden die zuständigen Stellen Dich schon richtig einstufen, denke ich.
Oder sind es irgendwelche "Vorteile", auf die Du zukünftig ungern durch einen niedrigeren GdB nicht verzichten möchtest