und natürlich auch Pflichten. Eine davon ist sein Alkoholproblem anzusprechen. Ich gehe davon aus, daß das Vorgehen bei Verdacht auf Alkohol am Arbeitsplatz in der Firma geregelt ist.
Gruß Ralf
Zufriedenheit hängt nicht davon ab, wer du bist oder was du hast; es hängt nur davon ab, was du denkst.
Vor der Entscheidung zum Betriebsübergang wurden auch andere Alternativen in Erwägung gezogen, wie Schließung der Abteilung. Ich habe die Summe der Abfindungen gesehen, die in diesem Fall fällig geworden wären.
Dementsprechend ist dies eine ganz grandiose Möglichkeit ohne finanzielle Einbußen schwierige Mitarbeiter loszuwerden. Ist natürlich nur Spekulation meinerseits.
Nun, ich denke ich weiß was zu tun ist: Gespräch, Suchtberatung, Therapie. Wenn er all dies gemacht hat, Weiterbeschäftigung. Wenn er dann wieder rückfällig wird, kann ich ihn kündigen.
Aber mal abgesehen von der Alk-Problematik ist das zwischenmenschliche Verhalten das, was es mir gerade sehr schwer macht.
Dazu kommt, dass ich ja selbst Betroffene bin. Ich entwickele dadurch aber kein Mitgefühl, sondern eher Wut und Hilflosigkeit.
Ich habe ja auch die Fürsorgepflicht des AG, die mich dazu verpflichtet nicht wegzuschauen. Wenn etwas passiert, bin ich mit dran.
Wie führt man so ein Konfrontations-Gespräch? Ich bin ratlos.
puh honey eine schwierige situation. ich beschäftige ja selber mitarbeiter. wenn auch auf 400 € basis. ein weiterer vorteil: meine mitarbeiter wissen teilweise bescheid, bzw. ich von ihnen..(ehml mitpatienten.)
würdest du dich ihm gegenüber outen, wäre vielleicht deine souveränität gefährdet? kannst du ja noch später machen..
trotzdem kommst du wohl um ein gespräch nicht herum. vielleicht gibt es ja einen neutralen obmann für solche fälle. zb aus einer externen suchtberatung?
ich kann Dir sehr gut nachfühlen, wie Du vermeintlich in der Klemme steckst, zwischen "kenn ich selber, bin ich durch mit" und "hier wird gearbeitet" und was noch alles.
Auch ich bin -allerdings ohne Outsorcing- in dieser Situation gewesen.
Ich habe mir wie folgt beholfen:
1.) Erlass eines absoluten Alkoholverbotes im gesamten Betrieb. Ohne jede Ausnahme gilt für jeden zu jeder Zeit 0,0 Promille. Begründung: die alten UVV in Verbindung der Fürsorgepflicht des AG. 2.) Beim Verdacht, dass ein Mitarbeiter Alkohol konsumiert haben könnte, kann er sich durch einen freiwilligen Alkoholtest "freischwimmen". Zeigt das Gerät mehr als 0,0 Promille, ist ein beratendes Gespräch bei einer anerkannten Suchtberatung Pflicht. Dieses muss innerhalb von 14 Tagen absolviert und von der Beratungsstelle bestätigt werden. Der Inhalt der Beratung bleibt geheim, nur Beratungsstelle und Patient kennen ihn. Parallel erhält der Mitarbeiter eine Abmahnung. 3.) Verweigert der Mitarbeiter den freiwilligen Alkoholtest, wird er zum Amtsarzt zur Feststellung der Arbeitstauglichkeit befördert - in Begleitung, damit er nicht selbst fahren muss. Erklärt der Amtsarzt den Mitarbeiter für uneingeschränkt diensttauglich, ist alles OK. Ist der Mitarbeiter angetrunken (= mehr als 0,0 Promille), erhält der die fristlose Kündigung weil das Vertrauensverhältnis zerstört ist und er einer Massnahme der Arbeitssicherheit vorsätzlich unterlaufen hat.
Punkt 2 ist mir bislang einmal unter gekommen, Punkt 3 zwei mal. In beiden Fällen ging die Kündigung vors Arbeitsgericht. In beiden Fällen wurde die Kündigung bestätigt.
Zum Unternehmen kann ich Dir nur sagen, dass ich in der Dienstleistung im Bereich Logistik/Transport/Spedition/Zollwesen tätig bin, das Unternehmen inzwischen 30 kaufmännische Angestellte und 45 gewerbliche Mitarbeiter hat. einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht mehr(bei der letzten Wahl hat sich keiner mehr gefunden, der dafür kandidiert hätte). Fluktuation nahe Null, ausser den Azubis sind alle zwischen 5 und 30 Jahren im Unternehmen.
Warum so hart? Ganz einfach: alles andere hat sich nicht als tauglich erwiesen. Wenn der Betreffende sich einer Therapie unterzieht, zur Selbsthilfe geht, kurz: was macht für seine Trockenheit, dann bin ich gerne bereit, ihn/sie erneut einzustellen. Aber erst mal raus aus dem Unternehmen. Die Geldquelle für`s Saufen trocken legen und ganz deutlich machen, dass hier derartiges nicht toleriert wird. Auch nicht ansatzweise.
Zumindest einen hat das schon wach gerüttelt. Mehr Hilfe kann ich ihm nicht angedeihen lassen, den Rest muss er selbst machen.
Ich wünsche Dir die Kraft, eine Entscheidung zu finden und durchzuziehen. Auch gegen den Widerstand der Arbeitnehmer, die hier oft nur den Verlust des Arbeitsplatzes sehen wollen, nicht aber die Folgen dahinter.
ich hab davon nicht viel ahnung denke aber, das es so ähnlich ist wie mit co`s.
denen rät "man" ja auch dazu den kranken fallen zu lassen.
hat der arbeitgeber eigendlich eine mitschuld falls etwas passiert und er den angestellten nachweislich gedeckt hat, b.z.w über das alk-problem bescheit wußte ohne etwas zu unternehmen.
und falls ja, kann der arbeitgeber bei verdacht nicht mit diesem hintergrund auf einen alk test bestehen , bevor er sich selber strafbar macht?
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
als tochter nr.3 in ausbildung war gab es im betrieb den verdacht von drogenmissbrauch einiger lehrlinge. die mußten alle zur untersuchung und urinproben abgeben (ich weiß aber nicht mehr ob das auf freiwilliger basis war)
jedenfalls war das ein aufreger thema unter den jugendlichen, vor allem weill dabei nichts rausgekommen ist. zumindest ist damals nichts öffendlich gemacht worden falls doch.
--------------------------------------------------------------------------------------------------- "Begehe nicht den Fehler, nicht zwischen Persönlichkeit und Verhalten zu unterscheiden. Meine Persönlichkeit ist wer oder was ich bin..... ..... Mein Verhalten hängt davon ab wer du bist."
____________________________________________________________________________________________________ Wenn du am Morgen erwachst, denke daran, was für ein köstlicher Schatz es ist, zu leben, zu atmen und sich freuen zu können. Marc Aurel
ja, kannst Du. Du hast die Sorgfaltspflicht bei Deinen Mitarbeitern. Wenn der Verdacht der Arbeitsunfähigkeit nicht anders ausgeräumt werden kann, dann muss sich der MA vom Amtsarzt begutachten lassen.
Er kann das ruhig verweigern, dann schicke ich ihn für den Tag auf Urlaub nach Hause. Und zwar mit einer Abmahnung, weil er den Arbeitsablauf nachhaltig stört.
Es gibt auch die Praxis, langjährige MA zum Zwecke der Entsorgung zu GFs zu machen: neuer Vertrag, alte Rechte futsch und tschüss innerhalb der neuen, kurzen Kündigungsfrist. (Probezeit)
Auch beliebt: gebt ihm eine Kasse..... und prüft diese nach ner Weile unangemeldet....
Ja, ich weiß, alles nicht die feine Art, doch wer so offensichtlich sabotiert, auch wenn er auf einmal trocken würde würde sich daran nichts ändern, hat´s nicht anders verdient, als ohne Abfindung rauszufliegen. Meine Meinung.
Du wirst Dich wundern was man alles kann, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht. Juan Matus
oh mann...wie gut -und heute auch gerne- ich mich daran erinnern kann...an meinen persönlichen tiefpunkt...
ich war schon lange im betrieb damals...seit jahren schon als betriebsrat gewählt...und mit den jahren auch immer mehr dem suff verfallen...mit ner fahne kam ich immer zur arbeit...und wenn der spiegel mal nicht hoch genug war...wurde auch während der schicht per flachmann wieder nachgefüllt...alle in der abteilung ahnten es...aber keiner sprach mich drauf an...und schon gar kein vorgesetzter...das thema war einfach zu peinlich... oder was auch immer...
alles änderte sich erst als ein neuer abteilungsleiter kam...der steckte mich in meiner funktion als arbeitnehmervertreter mit in ein optimierungsprojekt und hatte mich so immer in seinem focus...
es dauerte auch nicht lange und ich wurde von meinem direkten vorgesetzten auf meine fahne angesprochen...was ich natürlich empört abgestritt...er stellte mich also vor die wahl...ich konnte den verdacht entkräften in dem ich einen atemalkoholtest im sanitätsbereich durchführen würde...oder er würde mich beurlauben und mit dem taxi und einer begleitperson nach hause fahren lassen...da ich beim pusten nur verlieren konnte... entschied ich mich für die zweite variante... da ich mich im arbeitsrecht gut auskannte war mir klar...dass ich eine abmahnung kassieren würde...
am nächsten tag...ich hatte schon wieder den spiegel gut aufgefüllt...wollte meine frau mich zur arbeit fahren...als sie meinen zustand bemerkte...wies sie mich darauf hin...dass wenn ich so zur arbeit erscheinen würde...eine zweite und damit letzte abmahnung fällig gewesen wäre... sprich...fristlose kündigung...
in just diesem moment fiel es mir wie schuppen von den augen...
mir wurde auf einmal glasklar was passieren würde...die ehe stand kurz vor dem ende... und meine wirtschaftliche existenz geht den bach runter... mein sogenannter persönlicher tiefpunkt war definitiv erreicht...
ich fuhr also nicht zur schicht sondern direkt zur suchtberatung beim gesundheitsamt... und drei tage später war ich in der entgiftung...mein trocknungsprozess konnte beginnen...
heute in der rückschau weiß ich...mein damaliger abteilungsleiter war zwar ein karrieregeiles arschloch...
aber einmal in seinem leben hat er eine gute tat vollbracht...