Neues vom Blondenhund, erfreuliches: Euer Mitfühlen und Daumendrücken war nicht umsonst
Hundis Gesundheitszustand hat sich etwas gebessert !!! Sie ist wieder orientiert, immer noch anfallsfrei und auch weniger taumelig. Jeden Tag geht's ein kleines bisschen besser.
Die fünf Tage Bayern waren nicht der entspannteste Kurzurlaub, den ich je hatte, das muss ich zugeben. Anfangs piepste die Hündin ständig, wenn sie nicht beschäftigt war, in einer Frequenz, die einem den letzten Zahn zieht Morgens und abends stolperte sie rum wie mit zwei Promille . Tagsüber ging's ihr ganz gut, es gab sogar Phasen, wo sie auf der Wiese rumsprang als wär nix.
Ich hab viel gegoogelt - und durchaus auch gelesen, dass Epilepsien bei Hunden auch im höheren Alter auftreten und genau SO aussehen können. Das hat mich einigermaßen beruhigt. Ich hatte so 'ne Angst, dass mein Hund Krebs hat.
Hundi schläft viel, ist stark gedämpft von den Medis, aber es geht ihr peu à peu besser. Es ist, als sei sie von jetzt auf nachher alt geworden, sie schluckt Pillen wie eine herzkranke Greisin, aber - so what? - so lange der Hund noch Lebensqualität hat, gerne frisst und spazieren geht, freuen wir uns über jeden Tag, den wir zusammen haben.
[ Editiert von sole am 24.03.11 18:44 ]
----------------------------------------------- when in doubt: go to the water and swim
Vielleicht kennt sich ja von Euch einer damit aus:
Vor fast 6 Jahren sind wir in unsere Wohnung gezogen. Mit Hund und Katzen. Als wir die Wohnung gemietet haben, haben wir auch angegeben das wir einen Hund (Rottweiler-Schäferhund-Mix) haben. Das sei in Ordnung, sagten uns Makler und Vertreter der Hausverwaltung nach Telefonaten mit der damaligen Eigentümerin.
Blauäugig wie wir damals waren sind wir eingezogen und haben den Mietvertrag, laut dem Hundehaltung nur nach Zustimmung des Vermieters gestattet ist, unterschrieben, ohne uns die Zustimmung schriftlich geben zu lassen.
Jetzt kam ein Brief von der Hausverwaltung, ihnen sei zu Ohren gekommen das wir einen Hund haben. Wir sollen den bis 15.April abschaffen, da es keine Genehmigung gebe und die Haltung von Kampfhunden generell untersagt ist.
Ich habe eben ins berliner Hundegesetz geschaut - Rottweiler sind in Berlin nicht auf der Liste der gefährlichen Hunde - die Kampfhundeklausel kanns also schon mal nicht bringen. In wie weit gilt eine mündliche Zusage bei Vertragsunterschrift? Leider ist es auch inzwischen der 3.oder 4. Eigentümer und die 2. Hausverwaltung.
Wie kommen wir aus der Sache schadfrei raus? Wir können doch nicht einfach unsere Emma abgeben. Ich habe den Brief erst gestern aus dem Kasten geholt, wir waren 3 Wochen nicht da, mit der Hausverwaltung kann ich erst Montag telefonieren, ich bin grad ziemlich verzweifelt
"Großer Gott, laß meine Seele zur Reife kommen, ehe sie geerntet wird!"Selma Lagerlöf
ZitatGepostet von zai-feh Üblicherweise ist auch ein mündlicher Vertrag ein gültiger Vertrag. ABER: Es fehlt halt vermutlich die Beweisbarkeit. Und das ist die Krux.
Hallo Uta,
was Suse schreibt, stimmt. Ein Vertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform, auch ein mündlicher Vertrag ist gültig und bindend. Das kann aber nur für den Eigentümer gelten, mit dem Du diese Vereinbarung getroffen hast.
Bei Eigentümerwechsel, und davon gab es ja offensichtlich einen oder mehrere, hättest Du eine vom schriftlichen Vertragstext abweichende Vereinbarung neu treffen müssen.
Ein neuer Eigentümer hat beim Kauf der Immobilie vermutlich alle im Mietvertrag festgelegten Rechte und Pflichten des Vermieters übernommen. Er wird sich aber sicher nicht irgendwelchen mündlichen Absprachen seines Vorgängers verpflichtet haben. Jedenfalls nicht, wenn er bei klarem Verstand war, denn das wäre für ihn ja völlig unüberschaubar und nicht nachprüfbar.
Folglich ist die Hausverwaltung mit ihrer Forderung vermutlich formal im Recht. Da aber offensichtlich von falschen Voraussetzungen (gefährlicher Hund etc.) ausgegangen wird, ist vielleicht trotzdem nicht alles verloren. Ich würde an Deiner Stelle zeitnah das Gespräch mit der Hausverwaltung suchen, auf die seinerzeitliche mündliche Vereinbarung hinweisen, und - so möglich - die Solidarität der Nachbarn suchen, die doch vielleicht bestätigen könnten, dass Euer Hund keineswegs gefährlich, sondern ein seit Jahr und Tag beliebtes und geschätztes Mitglied der Hausgemeinschaft ist.
LG
Chris
Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche