Mir geht gerade noch durch den Kopf, ob man in Eurem Fall mit dem argumentieren könnte, was wir als Laien gern als "Gewohnheitsrecht" bezeichnen. (Es gibt dafür einen juristischen Fachbegriff, aber der fällt mir nicht ein...:licht
Sprich: Der Hund wohnt jetzt soundsolange mit Euch dort, und es gab niemals Beanstandungen durch die Hausverwaltung bzw. den Vermieter. Allerdings scheint mir auch diesbezüglich der Eigentümerwechsel der Knackpunkt zu sein, der das wenig erfolgversprechend erscheinen lässt....
Dennoch könntest Du ja mal jemanden mit juristischem Sachverstand zu Rate ziehen.
LG
Chris
Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche
Vertrag ist Vertrag, ob mündlich oder schriftlich. Wenn ich mir am Kiosk eine Schachtel Zigaretten kaufe, dann schließe ich auch einen Kaufvertrag ab, § 433 BGB, ohne dass hier schriftlich etwas dokumentiert wird.
Die Zustimmung zur Hundehaltung ist kein Vertrag als solches; dies ist ein Bestandteil des Mietvertrages. Etwas problematisch ist es hier, da der Mietvertrag vorsieht, dass die Zustimmung schriftlich zu erfolgen hat. Okay, dies ist nun durch.
Das Problem wird sein, diese Zustimmung zu beweisen, zumal es, wie Du geschrieben hast, mehrere Eigentümerwechsel gab. Wobei die Wechsel als solche nicht das Problem sind, da die neuen Eigentümer in die Rechte und Pflichten der alten Eigentümer eintreten. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn der Eigentumswechsel z.B. durch eine Zwangsversteigerung stattfindet.
Es besteht also nach wie vor die Zustimmung, dies würde ich dem Eigentümer/der Hausverwaltung mitteilen.
Eine Zustimmung kann aber wiederrufen werden, z.B. wenn der Hund gebissen hat, das Haus verunreinigt oder durch permantentes Bellen die Hausruhe stört.
Zurück zu Deinem Problem des Nachweises der Zustimmung. Da dies problemtatisch ist, würde ich mich hilfsweise darauf berufen, dass der Hund bereits 6 Jahre mit in der Wohnung lebt und es bislang keine Beanstandungen gab. Hierzu gibt es auch Rechtsprechung, exemplarisch:
ZitatWird ein Hund längere Zeit stillschweigend vom Vermieter geduldet so wird das als Zustimmung gewertet (LG Essen, WM 86, 117)
Ich würde dem Vermieter/Hausverwaltung also schreiben. 1., ich habe die Zustimmung, wenn auch versäumt wurde, diese schriftlich zu dokumentieren. 2. Hilfsweise ist es so und so... (stillschweigende Duldung).
Wenn ich Dir bei der Formulierung helfen soll, dann schreibe mir einfach eine nmail.
ZitatGepostet von Elefantino - so möglich - die Solidarität der Nachbarn suchen, die doch vielleicht bestätigen könnten, dass Euer Hund keineswegs gefährlich, sondern ein seit Jahr und Tag beliebtes und geschätztes Mitglied der Hausgemeinschaft ist.
LG
Chris[/b]
...genau das würde ich an eurer Stelle jetzt auch (als ersten Notbehelf) tun. Denn die Zeit drängt ja sehr!
Setze ein formloses Schriftstück auf, welches Du von sämtlichen Nachbarn unterzeichnen lässt...und gehst damit am Mo. zum Vermieter!
Das hat genau den...
ZitatGepostet von relaTIEF Eine Zustimmung kann aber wiederrufen werden, z.B. wenn der Hund gebissen hat, das Haus verunreinigt oder durch permantentes Bellen die Hausruhe stört.
Zitat...genau das würde ich an eurer Stelle jetzt auch (als ersten Notbehelf) tun. Denn die Zeit drängt ja sehr!
Setze ein formloses Schriftstück auf, welches Du von sämtlichen Nachbarn unterzeichnen lässt...und gehst damit am Mo. zum Vermieter!
Dies würde ich nicht machen. Uta argumentiert ja zu recht, dass sie einen vertraglichen Anspruch hat, dass Emma mit in der Wohnung wohnt. Es gibt eine vertragliche Nebenabrede, auch wenn diese nicht schriftlich dokumentiert worden ist. Ich würde mich also nicht dem Godwill der Nachbarn aussetzen und dann auch noch einen neues Fass mit ungefährlichem Hund aufmachen.
Man weiß ja eben auch nicht, ob nicht einem Nachbarn die Hundenase nicht gefällt. Zudem führt man die eigene Argumentation (Wiederholung), ich habe einen Anspruch darauf, u.U. ad absurdum. Eine "Petition" der Mieter ist nett, setzt aber die Hundebesitzerin in eine andere Position. Zudem: woher weiß der Hausverwaltung "plötzlich", dass es einen Hund gibt. Da muss es doch "etwas" gegeben haben.
Ich kenne nun nicht den Mietvertrag. Üblicherweise steht darin, dass "Nebenabreden" der Schriftform bedürfen. Deshalb auch meine Hilfskonstruktion mit der stillschweigenden Duldung.
Mein Schreiben würde so aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erstaunen habe ich Ihr Schreiben vom ..... Zur Kenntnis genommen. Offensichtlich gehen Sie hier von einer Rechtslage aus.
Bei meinem Einzug im Jahr ..... habe ich angegeben, dass ich einen Hund habe und mit dem Hund einziehen will. Da es sich bei unserer Hundin Emma nicht um einen kleinen Hund handelt, haben wir bereits vor der ersten Wohnungsbesichtigung angebeben, dass wir die Wohnung nur dann nehmen werden, wenn wir mit dem Hund einziehen können. In einem gegenteiligen Fall hätten wir uns anderweitig orientiert.
Der Makler hat uns, nach telefonischer Rücksprache mit dem Hauseigentümer, zugesichert, dass die Hundehaltung gestattet wird. Dies liegt nunmehr 6 Jahre zurück.
(Wenn jetzt die Schriftformklausel im Mietvertrag steht, was ich vermute, würde ich wie folgt weiter schreiben
Nach Erhalt Ihres Schreibens habe ich den Mietvertrag nochmals eingesehen und festgestellt, dass es versäumt worden ist, die Gestattung der Tierhaltung schriftlich zu fixieren. Dies ist aber insofern unerheblich, da seitens der Eigentümer die Hundehaltung über den Zeitraum von mittlerweile 6 Jahren auch noch stillschweigend akzeptiert worden ist. Einen Grund für einen Widerruf der Zustimmung besteht nicht.
Ich gehe davon aus, dass damit die Angelegenheit abgeschlossen ist. Der guten Ordnung halber bitte ich nunmehr um schriftliche Bestätigung, um nicht in Zukunft bei einem weiteren Eigentümerwechsel Irritationen ausgesetzt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
....... Kurz, knapp und knackig und dem anderen keine Zeit lassen, ein "aber" zu finden. Ich bin im Recht und gut.
Jedenfalls und nochmals: ich würde es so machen und damit wäre die Angelegenheit für mich abgeschlossen.
Damit es noch rund wird und keine Fragen aufkommen:
Wenn Uta die Emma nicht abgibt und der Vermieter uneinsichtig ist, dann kann er allein wegen der Hundehaltung nicht den Mietvertrag kündigen. Er muss auf Unterlassung klagen.
Schlimmstenfalls, was ich nicht sehe, muss man dann den Hund abgeben und die Gerichtskosten tragen. Dies wäre, bei einer entsprechenden Prozesstaktik, frühestens in einem Jahr. Also kann man, wenn man schwache Nerven hat und nicht vor Gericht gehen will, in Ruhe eine andere gemeinsame Bleibe suchen.
So, meine two Cents.
Eva
NB: Wenn ich hier etwas schreibe, dann stellt dies keine Rechtsberatung dar, ich schildere nur, wie ich in der Sache vorgehen würde.
Ich hoffe ja immernoch, das dieses "Mißverständnis" mit einem Telefonat morgen geklärt werden kann, werde aber diesen Brief gleichzeitig abschicken, damit sich das nicht wieder nur aufs Mündliche beläuft.
Danke für die Ausformulierung, wenn es emotional wird kann ich das immer nicht
Euch anderen auch vielen Dank fürs Gedankenmachen. Ich werde Euch auf dem laufenden halten.
Wir hatten auch schon überlegt, um eine Erlaubnis für ein halbes Jahr zu bitten, damit wir in Ruhe was bezahlbares neues zum wohnen finden können, ganz so leicht ist das ja auch immer nicht.
Liebe Grüße Uta
"Großer Gott, laß meine Seele zur Reife kommen, ehe sie geerntet wird!"Selma Lagerlöf
ZitatGepostet von Lauralisja Eva - Du bist großartig , Danke
Ich hoffe ja immernoch, das dieses "Mißverständnis" mit einem Telefonat morgen geklärt werden kann, werde aber diesen Brief gleichzeitig abschicken, damit sich das nicht wieder nur aufs Mündliche beläuft.
Danke für die Ausformulierung, wenn es emotional wird kann ich das immer nicht
Euch anderen auch vielen Dank fürs Gedankenmachen. Ich werde Euch auf dem laufenden halten.
Wir hatten auch schon überlegt, um eine Erlaubnis für ein halbes Jahr zu bitten, damit wir in Ruhe was bezahlbares neues zum wohnen finden können, ganz so leicht ist das ja auch immer nicht.
Liebe Grüße Uta
1. Gerne, kein Ding.
2. Ich würde nicht telefonieren. Die haben Dich doch auch nicht angerufen und gefragt. Wer schreibt, der bleibt, blöder Spruch, aber so ist es. Ein Schreiben kannst Du in Ruhe und mit weniger Emotionen aufsetzen, ggf. am nächsten Tag überlesen und ändern.
3. Um diese "Gnadenfrist" würde ich nicht bitten. Ich würde mich absolut auf den Standpunkt stellen, dass ich im Recht bin und gut. Mit dieser "Gnadenfrist" räumst Du ein, dass Du Dir nicht sicher bist und dies nützt der "Gegenseite".
Nerven behalten und schreiben. Nur schreiben! Damit hast Du auf jeden Fall ein halbes Jahr, ich habe es Dir doch geschrieben.
Was sollen die denn machen.
Die schreiben Dir zurück, dass sie Deine Meinung nicht teilen. Okay, gut und fertig.
Du schreibst, am A. die Räuber und wartest ab.
Dann erheben sie, wenn sie willig und fähig sind, eine Unterlassungsklage. Vielleicht haben sie einen Juristen in ihrer Crew, der auch weiß, dass er Unterlassungsklage erheben muss und eine Kündigung nichts bringt, bis dies aber geschieht, also schlimmster Fall, haben wir Mitte Mai.
Dann würdest Du diese Klage bekommen in der sinngemäß steht, das gegen Dich/gegen Euch Klage erhoben worden ist und Du nun 14 Tage Zeit hast, hierauf zu erwidern respektibe, Deine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Dies machst Du dann auch am letzten Tag (Einwurf am letzten Tag in den Gerichtsbriefkasten).
In dem Schreiben kündigst Du an, dass Du nach Rücksprache mit einem RA in der Sache binnen 4 Wochen Stellung nehmen wirst. (Wieder 6 Wochen.)
Danach muss Dein Schreiben erst wieder der Klägerseite zugestellt werden; bei diesen Einlassungen, die Du mache kannst, erscheint mir die Zustellung an die Gegenseite mit Termin unwahrscheinlich.
Okay, wir gehen aber wieder vom schlechtesten Fall aus, Zustellung mit Termin, auch Termin für Dich, dies dauert 4 Wochen.
Kurz vor diesem Termin kann man auch krank werden und dies dem Gericht nachweisen. Nächster Termin 4 - 6 Wochen später. Nun rechne mal die Zeit zusammen und glaube mir: es dauert länger. Außerdem bist Du im Recht.
Genug Zeit, die Hausverwaltung und den Makler von einst ausfindig zu machen. Und außerdem: Nach 6 Jahren ist der Käs gegessen. Da kann man dann nicht mehr kommen und sagen, wir wollen das Tier nicht.
Ich kann Dir nur raten, nicht zu telefonieren, sondern alles schriftlich zu erledigen. Und die Hausverwaltung hat Dir ja eine Frist zur Entfernung von Emma gesetzt. genau an diesem Tag käme mein Schreiben an, wie ich es hier formuliert habe.
ZitatGepostet von relaTIEF Du schreibst, am A. die Räuber
Das würde ich etwas neutraler formulieren, aber davon abgesehen gehe ich absolut konform mit Evas Beitrag
Ehm jo, mia culpa, ich wollte nun keine fiktve Erwiderung auf eine fiktive Erwiderung formulieren.
Immer passende Floskeln (für Schreiben 2 bei Einsichtslosigkeit):
"Ich habe Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen. Es steht Ihnen frei, eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit herbei zu führen."
"Auch Ihre erneuten Ausführungen ändern nichts an der tatsächlichen Rechtslage. Es steht Ihnen frei, eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit herbei zu führen."
"Ich hatte mich in dieser Angelegenheit bereits abschließend geäußert. Mit Bedauern muss ich feststellen, dass es auf eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit hinauslaufen wird."
OK, wir werden das nur schriftlich machen. Ganz liebe Grüße auch von meiner Herzensdame. Sollten wir uns mal treffen bist Du eingeladen.
Auch wenn es nicht so ist - wir werden so tun als würden wir Eiswürfel pinkeln - eine Frage noch: besser Einschreiben mit Rückschein oder zeige ich dann Schwäche?
"Großer Gott, laß meine Seele zur Reife kommen, ehe sie geerntet wird!"Selma Lagerlöf
ZitatGepostet von Lauralisja OK, wir werden das nur schriftlich machen. Ganz liebe Grüße auch von meiner Herzensdame. Sollten wir uns mal treffen bist Du eingeladen.
Auch wenn es nicht so ist - wir werden so tun als würden wir Eiswürfel pinkeln - eine Frage noch: besser Einschreiben mit Rückschein oder zeige ich dann Schwäche?
Du schickst es mit normaler Post; kannst es ja "vorab" faxen. Machst Du einfach nurmal die Adresse und dann vorab per Telefax. Mittlerweile kann man es auch vorab per Email schicken.
Wenn Du eine Antwort bekommst, dann kannst Du mich gern vor einem Telefonat oder Brief ansprechen.
moin eiswürfelpinkelnde Uta und genialjuristendeutschbeherrschende Eva es ist doch immer wieder schön zu sehen, wie hilfreich Saufnix in vielen Lebenslagen ist
----------------------------------------------- when in doubt: go to the water and swim