bin heute schon seit sechs uhr wach, geweckt vom emsigen eiskratzen des nachbars.
voller elan wollte ich unsere treppe zur haustür vom schnee befreien, und habe dabei salto geübt. dann schlug noch die haustür zu und natürlich hatte ich KEIN schlüssel in der hosentasche
also hab ich nach längerem klingeln hoffnungslos durchgeforen auf der treppe verbracht, bis mir einfiel ich hatte hinten die terassentür aufgelassen.
soviel schnee haben wir seit jahren nicht mehr gehabt! aber eins ist sicher.... morgens um 6:30 werde ich NICHT nochmals den ehrgeiz haben schnee zu schüppen
ja unbedingt aussitzen und nicht zahlen. Mir ist das auch passiert. Bei mir ist jetzt seit einigen Monaten Ruhe. Vorher haben die mich alle 14 Tage mit zunehmender Penetranz angemahnt. Ich habe sofort nach der ersten Zahlungsaufforderung mit einem Vordruck von der Verbraucherzentrale Einspruch erhoben. Solltest Du vielleicht auch noch machen, wenn es noch nicht länger als 14 Tage her ist. Zahlen würde ich aber auf keinen Fall. Es kann auch nicht schaden, einen Screen-Shot zu machen von der Anmeldeseite, woraus hervorgeht, daß nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wurde, daß es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Es reicht nähmlich nicht, wenn das nur irgendwo in der AGB steht oder ganz weit unten auf der Seite.
ja unbedingt aussitzen und nicht zahlen. Mir ist das auch passiert. Bei mir ist jetzt seit einigen Monaten Ruhe. Vorher haben die mich alle 14 Tage mit zunehmender Penetranz angemahnt. Ich habe sofort nach der ersten Zahlungsaufforderung mit einem Vordruck von der Verbraucherzentrale Einspruch erhoben. Solltest Du vielleicht auch noch machen, wenn es noch nicht länger als 14 Tage her ist. Zahlen würde ich aber auf keinen Fall. Es kann auch nicht schaden, einen Screen-Shot zu machen von der Anmeldeseite, woraus hervorgeht, daß nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wurde, daß es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Es reicht nähmlich nicht, wenn das nur irgendwo in der AGB steht oder ganz weit unten auf der Seite.
Gruß, Lissy
Du brauchst nicht einmal Einspruch erheben, **GANZ** wichtig ist nur wenn ein Mahnbescheid kommen sollte (was in solchen Dingen meist gar nicht erst passiert, sie drohen immer nur wie die ganz großen) ....dann müßt ihr dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides schriftlich widersprechen.
Greta
Egal, wie tief man die Messlatte der menschlichen Intelligenz legt, man trifft jeden Tag jemanden, der locker drunter hindurch passt...
ich habe sowas im letzten spätjahr "ausgesessen". alle ritt kamen neue anmahnungen und "abstotter-vorschläge" für einen lächerlichen betrag. keinen buchstaben habe ich dem pack geantwortet und nach der 6. oder 7.(aussergerichtlichen) mahnung war ruhe. bis dahin war der geforderte betrag von ursprünglich 10.-€ auf 95.-€ gewachsen.
keine angst, Lauralisja. die gehen nicht bis in die letzte konsequenz, weil sie genau wissen, dass sie sich rechtlich auf dünnem eis bewegen.
einer meiner Söhne ist auch mal drauf reingefallen,als er seinen Stammbaum ergründen wollte.
Es kamen reihenweise Mahnungen,die von uns geflissentlich ignoriert wurden. Zu guter letzt kamen mehrere Schreiben einer Rechtsanwältin,die gleich die Abschrift eines angeblichen Urteils zu deren Gunsten beifügte. Auf den ersten Blick sah es tatsächlich so aus,nur bei näherer Betrachtung und Bemühung von Google,wurde dann ersichtlich,daß das Urteil völlig aus dem Zusammenhang gerissen worden war.
Also,cool bleiben und aussitzen. Das finanzielle Risiko eines Mahnbescheides ect. nehmen diese Vögel eh nicht in Kauf.
LG,Roswitha
Man sollte auch aus den Fehlern anderer lernen, denn kein Mensch hat so viel Zeit, sie alle selbst zu machen!